Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße" zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Plenum) | 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 19.11.2018 | ö | Beschließend | 2 | PL/15/2/18 |
Planungs- und Verkehrssenat | 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 06.11.2018 | ö | Vorberatend | 6 | PVS/10/6/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden zu behandeln und abzuwägen (siehe Anlage 1).
Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Bürger):
2 Die Hinweise des Amtes für Breitband, Digitalisierung und Vermessung
Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
3 Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH werden zur Kenntnis genommen.
28 Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
31 Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
32 Der Anregung der Unteren Wasserbehörde wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen