Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung einer Ausstellungs- und Lagerfläche zu Verkaufs-, Lager- und Büroräumen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Hafenrandstraße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Sebold Entwicklungs GbR, BV-Nr.: xxx
Daten angezeigt aus Sitzung: 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 03.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Umwelt- und Verwaltungssenat | 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates | 03.04.2019 | ö | Beschließend | 3 | UVS/4/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Die geplante künftige Nutzung als Muster-Ausstellungsfläche, Verkaufs-, Lager- und Büroflächen ist in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Der Bebauungsplan sieht zwar einen Ausschluss für die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben (Verkauf an Endverbraucher) in vorliegendem Gebiet vor, allerdings dominiert bei dem geplanten Betrieb der Großhandel mit einem Anteil von 70 %. Der Großhandel wird vom Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Der Einzelhandelsanteil nimmt mit 30 % nur einen untergeordneten Anteil ein. In diesem Umfang wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gewährt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da der Verkauf auf ein nicht zentrenrelevantes Produktsortiment (Handel mit Stoffen) beschränkt ist und der Einzelhandelsanteil am Gesamtumsatz von untergeordneter Bedeutung ist. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, da der klassische Einzelhandel zwar ausgeschlossen werden sollte, hier jedoch lediglich in untergeordnetem Umfang nicht
zentrenrelevante Produkte an die Endverbraucher veräußert werden. Der Handelsbetrieb ist im Wesentlichen als Großhandelsunternehmen zu bewerten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen