Feststellen des Jahresabschlusses 2017 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadthallensenates, 29.04.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2017 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte durch die Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, am 06.06.2018, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 24.10.2018 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.11.2018. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 24.07.2018 bereits ausführlich erläutert.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017.
.Beschluss:
Nach der Abschlussprüfung durch die Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Mainz und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2017 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
a) Bei einer Bilanzsumme von 840.907,57 € (Vorjahr: 794.545,75 €) beträgt der Jahresverlust 1.158.494,76 € (Vorjahr: 1.169.122,85 €).
b) Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 1.169.122,85 €, der auf das Wirtschaftsjahr 2017 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2017 in Höhe von 1.158.494,76 €
wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2018) vorgetragen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 30.07.2019 07:29 Uhr