Zum Stichtag 31.12.2018 ergibt das Durchschnittsalter der Busse im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg 10,40 Jahre. Eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2024 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:
Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig barrierefrei (Niederflur mit Absenkung) ausgestattet. 44 der 52 Busse verfügen darüber hinaus über ein Klapprampe um den Zustieg an nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen für Rollstuhlfahrer zu erleichtern.
Rund 86 Prozent (45 Stück) der Busse sind klimatisiert und somit in der Lage ein angenehmes Raumklima zu ermöglichen.
Im Jahr 2019 sind 5 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgend aufgeführten Busse geplant:
AB-VA 43 EZ: 1996 KM (31.12.2018): 1.108.189 Abgasnorm Euro 2
AB-VA 44 EZ: 1996 Km (31.12.2018): 1.096.396 Abgasnorm Euro 2
AB-VA 47 EZ: 1999 Km (31.12.2018): 547.014 Abgasnorm Euro 2
AB-VA 50 EZ: 2000 Km (31.12.2018): 979.056 Abgasnorm Euro 2
AB-VA 51 EZ: 2000 Km (31.12.2018): 940.278 Abgasnorm Euro 2
Bezogen auf die Abgasnorm setzt sich der Bus-Fuhrpark der Stadtwerke Aschaffenburg wie folgt zusammen:
EURO 2 8 Busse
EURO 3 8 Busse
EURO 5/EEV 14 Busse
EURO 6 22 Busse
Die folgende Darstellung bildet die Entwicklung der Emissionsgrenzwerte von EURO 2 bis EURO 6 ab, soll aber auch auf das Potenzial der Fahrzeugerneuerung hinweisen.
Die vorgesehenen fünf Busersatzbeschaffungen wurden mit 1.260.000,-- € im Wirtschaftsplan 2019 eingestellt. Die geplante Ausschreibung soll folgende Antriebstechnologien beinhalten - Diesel, Bio/Erdgas, Elektrobusse und Wasserstoff. So besteht je nach Beschlusslage des Stadtrates die Möglichkeit ein Wechsel der Antriebstechnologien der Stadtbussen herbeizuführen. Darüber hinaus können Erfahrungen über Bus-Hersteller, Antriebskonzepte, Preise und Lieferzeiten gewonnen werden.
Für die im vergangenen Jahr 2018 angeschafften drei Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 210.000,-- € gewährt.
Die Förderanträge für die ursprünglich geplanten drei neuen Busse wurden bereits im November 2018 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Für das Jahr 2019 gehen wir von den folgenden, unveränderten Förderbeträgen durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr aus:
Standardbus 60.000 €
Zusätzlich für Niederflurbauweise 10.000 €
Eine Fördermöglichkeit für E-Busse besteht nach den Richtlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBL). Die angestrebte Förderquote beträgt 80% der systembedingten Mehrkosten. Ein entsprechender Fördermittelantrag befindet sich in Vorbereitung und wird fristgerecht zum 30.04.2019 eingereicht.
Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben werden.