Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg besteht gem. § 20 EBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
Lt. § 25 Abs. 3 EBV stellt der Stadthallensenat den Jahresabschluss vorberatend fest. Dieser Feststellung gehen die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung voraus.
Nach Abschluss und Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die xxx GmbH, Mainz, wird vorbehaltlich der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2018 folgendes durch den Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis zur Kenntnis gegeben.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg schließen das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Verlust von € 1.289.321,25 ab.
In der Stadthallensenatssitzung am 24.07.2018 hatte die Werkleitung im Rahmen des Halbjahres-
berichts 2018 bereits darauf hingewiesen, dass das Planergebnis auf Grund einiger Veranstal- tungsausfälle und einmaliger, ungeplanter Aufwendungen nicht erreicht werden kann. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen im mündlichen Vortrag.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2018 durch die Firma xxx GmbH, Mainz, ist vom 28.-29. Mai 2019 erfolgt. Sie hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2018 am 11. Juni 2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Anlage).
Die örtliche Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss 2018 dem Stadthallensenat zur Feststellung vorgelegt werden.
Anlage
20 Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Firma xxx GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz