ehem. ESSO-Tanklager: Ergebnisse Monitoring -Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2019 ö Beschließend 5PVS/9/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Stadt Aschaffenburg erwarb im Jahre 1998 von der Deutschen Bahn AG zur Verwirklichung des Baugebietes Lange Straße und der Bahnparallele das Grundstück, auf dem sich das ehemalige Esso Tanklager befand. Auf dem Gelände und im Einwirkbereich des ehemaligen Tanklagers lagen auf den Flur-Nr. 6493, 6493/32 und 1890, Gemarkung Aschaffenburg, Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTXE) und Methyltertbutylether (MTBE) vor. Die bekannten Altlasten wurden beim Kaufpreis entsprechend gewürdigt.

Nach Durchführung orientierender und detaillierter Bodenuntersuchungen wurden die Boden-verunreinigungen als sanierungsbedürftig eingestuft. Auf Grundlage der Sanierungsunter-suchungen und nach Abstimmung mit dem städtischen Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, der Unteren Wasserbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg entschloss sich die Stadt Aschaffenburg die Altlast durch Sicherungsmaßnahmen zu sanieren.

Die zu ergreifenden Maßnahmen gliedern sich wie folgt:

  • Überbauung des Kontaminationsbereiches mit der Auffahrtsrampe von der sogenannten Bahnparallele zur Glattbacher Überfahrt
  • qualifizierte Abdichtung der Straßenböschungen und des verbleibenden Kontaminationsbereiches außerhalb des Umgriffes der Auffahrtsrampe
  • Sammlung und unschädliche Ableitung von Oberflächenwasser

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg stimmte dem Konzept unter Vorgabe zusätzlicher Anforderungen an das Grundwassermonitoring zu. Die technischen Vorgaben des Konzepts wurden im Zuge der Bauausführung zwischen dem 16.04.2012 (Baubeginn) und dem 30.11.2012 (Bauende) umgesetzt.

Das Sicherungskonzept sieht im Zuge der Sanierungsüberwachung und –nachsorge eine Beobachtung der Schadstoffkonzentrationen und -frachten im Abstrom des Kontaminations-bereiches an vorhandenen Grundwassermessstellen vor. Der Beobachtungsturnus wurde in dem Konzept wie folgt festgelegt:

  • monatliche Grundwasserbeprobung während der Bauphase
  • vierteljährliche Grundwasserbeprobung im ersten Jahr nach Abschluss der Bauphase
  • halbjährliche Grundwasserbeprobung im zweiten und dritten Jahr nach Abschluss der Bauphase
  • danach Festlegung des Beobachtungsturnus durch das Wasserwirtschaftsamt auf Grundlage der bisherigen Analysenergebnisse

Die GMP - Geotechnik GmbH & Co. KG wurde am 02.05.2012 von der Stadt Aschaffenburg mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt.


2. Projektbeschreibung

Zur Überwachung des Grundwasserstromes wurden zunächst 5 Grundwassermessstellen errichtet. Seit dem Jahr 2014 wird die südöstliche Strömungskomponente des Grundwasser-abstromes mittels 7 Grundwasserbeobachtungsstellen genauer untersucht.

Im Statusbericht für das Jahr 2018 stellen sich die mittleren Schadstoffbelastungen des tertiären Grundwassers (Mittelwert der Juli-Dezember Beprobungen) wie folgt dar:

Sanierungsbereich (gesicherte Altlast ehem. Tanklager):

  • westlicher Seitstrom (GWM 1, GWM 4):
    MKW, BTEX und PAK bodenschutzrechtlich nicht relevant

  • Kontaminationsbereich (GWM 3):
    erhebliche Grundwasserverunreinigungen durch MKW, BTEX und PAK

  • unmittelbarer Abstrom (GWM 2):
    erhebliche Grundwasserverunreinigungen durch PAK, MKW und BTEX bodenschutzrechtlich nicht relevant

  • südlicher Abstrom (GWM 5):
    MKW, BTEX und PAK bodenschutzrechtlich nicht relevant

  • östlicher Seitstrom (GWB 1-3):
    deutliche Grundwasserverunreinigungen durch PAK

Östliches Monitoringfeld

  • ohne Lagebezug zur gesicherten Altlast (GWB 4-7):
    deutliche Grundwasserverunreinigungen durch MKW und PAK

Hierbei bedeuten:

  • deutliche Grundwasserverunreinigung:
    Überschreitung von Stufe-1-Werten des LfW-Merkblattes 3.8/1
    (Beurteilungsgrundlage für altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen in Bayern)

  • erhebliche Grundwasserverunreinigung:
    Überschreitung von Stufe-2-Werten des LfW-Merkblattes 3.8/1
    (Beurteilungsgrundlage für altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen in Bayern)


3. Weiteres Vorgehen und Kosten

Die gutachterliche Empfehlung für das weitere Vorgehen lautet:

  • Fortsetzung der halbjährlichen Grundwasserüberwachung im 7. Nachsorgejahr

Die Empfehlung wird wie folgt begründet:

  • Beurteilung einer eventuellen Grundwasserbelastung im zentralen Oberstrom an der neu zu errichtenden GWM 7

  • Kontrolle der 2018 stark schwankenden Schadstoffkonzentrationen im Sanierungsbereich

  • Kontrolle der seit 11/2015 wieder aufgetretenen Ölphase im Sanierungsbereich

  • Beurteilung der Belastungssituation im südlichen Abstrom des Sanierungsbereiches an der zu sanierenden GWM 5

  • Beurteilung der Belastungssituation im zentralen Abstrom der vermutlich eigenständigen Grundwasserverunreinigungen an der neu zu errichtenden GWM 6

    • 07/2019:
      Grundwassermonitoring 2019, Teil 1, Probenahmen und Analysen an 5 GWM und 7 GWB; Auftragsvolumen ca. 6.600 € brutto

    • 09/2019:
      Ausschreibung und Vergabe Neubau und Sanierung GWM: Auftragsvolumen ca. 10.400 € brutto

    • 12/2019: Grundwassermonitoring 2019, Teil 2, Probenahmen und Analysen an 5 GWM und 7 GWB; Auftragsvolumen ca. 6.600 € brutto

    • 12/2019:
      Freischneiden und Baumfällung im Bereich GWM 1 und GWM 5; Auftragsvolumen ca. 5.000 € brutto

    • Anfang 2020:
      Neubau GWM 6+7,  Sanierung GWM 1+5; Auftragsvolumen ca. 55.000 € brutto

    • 07/2020 und 12/2020:
Grundwassermonitoring 2020, 1. und 2. Teil, Probenahmen und Analysen an 7 GWM und 7 GWB; Auftragsvolumen ca. 17.200 € brutto


4. Finanzierung

Die anfallenden Kosten wurden in den zurückliegenden Jahren und werden zukünftig, solange erforderlich, über die HH-Stelle 0.6300.6329 bereitgestellt.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  das Monitoring, entsprechend den Vorgaben der Fachdienststellen, weiterzuführen.




II. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2019 07:22 Uhr