Zu 1.
Am 18.09.2019 soll die Tektur des Bauantrags für den Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. xxx(städtisches Grundstück), xxx, xxx, Haidstraße xxx (BV-Nr. 20190074), die insgesamt 11 WE vorsieht, im Umwelt- und Verwaltungssenat behandelt werden.
Wesentliche Inhalte der Tektur des Bauantrags für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“, die 11 WE vorsieht:
Am 25.06.2019 wurde eine Tektur zum Bauantrag der „TVK Immobilien GmbH“ für einen Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. xxx (städtisches Grundstück), xxx, xxx, Haidstraße xxx, gestellt. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit 11 WE (gem. Tektur) an der Einmündung Haidstraße / Woernerstraße.
Das Bestandsgebäude Haidstraße xxx wird abgebrochen, der freiwerdende rückwärtige Grundstücksbereich wird als Grünfläche incl. eines Kleinkinderspielplatzes hergestellt.
Der Neubau soll an das bestehende Haus Haidstraße xxx und an die Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. xxx angebaut werden. Er überragt die Trauf- und Firsthöhe der Haidstraße xxx um ca. 70cm / 3m (aufgrund der größeren Grundstücks- und Gebäudetiefe).
Im EG ist der Eingang inc. Treppenhaus inc. Aufzug, die Kellerräume, ein Fahrradabstellraum und ein Müllraum zur Haidstraße, etc. angeordnet. Das Gebäude ist zur Haidstraße zur Aufnahme von 2 privaten Stellplätzen sowie durch die im Eckbereich des städtischen Grundstücks verlaufende öffentliche Kanaltrasse eingerückt.
Zu 2 und 3.
Zur Neuordnung des städtischen Grundstücks hatte der PVS am 03.12.2013 den Beschluss gefasst, öffentliche Stellplätze anzulegen. Auf dem ca. 330m² großen Eckgrundstück Haidstraße / Woernerstraße sollten zehn öffentliche Stellplätze in wassergebundener Oberfläche incl. einer Randeinfassung mit Kantensteinen und Randeingrünung entstehen.
Die beschlossene Maßnahme wurde vom Garten- und Friedhofsamt mit Ausnahme der Baumpflanzungen realisiert.
Zwischenzeitlich gibt es durch die Tektur des Bauantrags für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“, die insgesamt 11 WE vorsieht, einen neuen Sachstand.
Die Verwaltung befürwortet dieses Bauvorhaben, mit dem unter Bereitstellung von ca. 75m² Wohnfläche für Wohneinheit(en) für Schwellenhaushalte der bisher „ausgefranste“ bauliche Rand im Einmündungsbereich Haidstraße / Woernerstraße neu gefasst wird. Eine Realisierung des Bauvorhabens unter Einbeziehung des durch den Bauherrn zu erwerbenden städtischen Grundstücks setzt aber die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses des PVS vom 03.12.2013 und die Zustimmung des o.g. Bauantrags im UVS (vorgesehen in der Sitzung des UVS am 18.09.2019) voraus.
Für eine Genehmigung und Realisierung des Bauvorhabens sind dabei seitens der Stadt Aschaffenburg 3 Beschlüsse notwendig:
- Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des PVS vom 03.12.2013 „Grundstück Haidstraße / Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“ und
- Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenats zur Genehmigung des Bauantrags „BV 20190074 Wohnhausneubau mit Stellplätzen und Doppelparkern“ Beschluss des Hauptsenats über notwendige(n) Grundstückserwerb / -regelungen
Die Verwaltung empfiehlt diese Beschlüsse zu fassen, um so die Ziele der Stadtverwaltung in Damm umzusetzen.