Umgestaltung der Entwässerung in der Weichertstraße: Auflassung Stauraumkanal Goldbacher Straße - Vorstellung der Konzeptstudie durch das Büro Unger, Darmstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2019 ö Beschließend 2PVS/10/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Durch die Umwandlung der früheren Aschaff in einen nur noch temporär wasserführenden Aschaffaltarm ergeben sich massive Auswirkungen auf das Entwässerungssystem der Stadt Aschaffenburg in der Weichertstraße. Die derzeit vorhandene Lösung ist nicht gesetzeskonform. Auch wenn die Stadt daran ursächlich keine Schuld trifft, ist sie doch für den vorhandenen Auslass rechtlich verantwortlich Die Änderung der Situation muss daher kurzfristig, im Eigeninteresse der Stadt, erfolgen

Die Auflassung und Umwandlung des früheren Aschaffbettes und die Schaffung der sog. „neuen Aschaff“ geschah im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses „Umbau der BAB A 3, Abschnitt Aschaffenburg-Ost bis Hösbach“ als ökologische Ausgleichsmaßnahme für dieses Projekt. Dieser Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken datiert vom 04.03.1994.

Die frühere Aschaff wurde dabei zum Aschaffaltarm. Die Auflagen der Planfeststellung zu dieser Änderung wurden nur teilweise realisiert, die Situation ist aber nicht mehr reversibel.

Da der nun bestehende Aschaffaltarm nur temporär (bei Aschaffhochwässern) durchströmt wird, muss der Auslass des bestehenden Stauraumkanales der Stadt Aschaffenburg in der Goldbacher Straße geändert werden. Derzeit wird hier Mischwasser in einen trockengefallenen Altarm eingeleitet. Dies entspricht einer Abwasserversickerung, die weder erlaubt noch genehmigungs-fähig ist.


  1. Projektbeschreibung

Die zielführendste und wirtschaftlichste Lösung ist die Auflassung dieses Stauraumkanales. Er wird durch ein Speicherbecken in Kanalform in der Weichertstraße ersetzt. Das vorher abgeschlagene Mischwasser wird hier zwischengespeichert und letztendlich in Richtung Kläranlage weitergeleitet.

Als Folge dieser Veränderungen muss in der Weichertstraße das Entwässerungssystem geändert werden. Die gefundene Lösung (neuer Stauraumkanal; Verdämmung Auslasskanal) wird im Rahmen einer Präsentation in der Sitzung vorgestellt. Die Straße und die benachbarten Gewerbeflächen werden im Trennsystem entwässert. Die hier nun vorgestellte Lösung betrifft nur den Schmutz- und Mischwasseranteil. Die Lösung für die künftige Ordnung der Regenentwässerung wird derzeit erarbeitet und zu Beginn des nächsten Jahres vorgestellt.


  1. Kosten und Finanzierung

In der vorgestellten Studie sind die Kosten überschlägig ermittelt. Gearbeitet wird dabei, auf Grund der problematischen Höhensituation, mit einem Rechteckprofil 2,0 x 1,75 m. Dies stellt die sichere, auf jeden Fall realisierbare, Variante dar. Im Zuge der Entwurfsplanung werden auch Alternativen geprüft. Im Moment (Stand 09/2019) werden folgende Kosten erwartet:

Herstellung Kanal DN 2000 auf einer Länge von 140 Metern: 675.000 € brutto
Verdämmung alter Auslasskanal, Wiederherstellung Straße: 25.000 € brutto
Nebenkosten 25 % (Ingenieurbüro, Kampfmittelprüfung, Bodengutachten): 175.000 € brutto

Summe: 875.000 € brutto

Um das Projekt schnell realisieren zu können, ist ein entsprechender Haushaltsansatz im Haushalt 2020 notwendig. Die Stadt muss hier vorfinanzieren, die Mittel werden für eine geordnete Vergabe benötigt.

Dier Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt mit Hilfe eines Ingenieurbüros.

Mit der Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) ist noch eine Kostenvereinbarung zu schließen.
In den bisherigen Gesprächen zur Tektur der Planfeststellung aus 1994 wurde seitens der ABDN anerkannt, dass der Umbau der Entwässerung eine Folge der geänderten Ausführung der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen ist.
Eine Kostenübernahme durch die ABDN wurde dabei grundsätzlich in Aussicht gestellt.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Notwendigkeit des Auflassens des Stauraumkanales Goldbacher Straße wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Autobahndirektion Nordbayern eine Kostenvereinbarung abzuschließen, die die Rückerstattung der Investitionskosten an die Stadt Aschaffenburg regelt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der Kostenvereinbarung, das Projekt baulich umzusetzen. Hierfür ist ein entsprechender Haushaltsansatz in 2020 einzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.01.2020 08:27 Uhr