Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
-Widmung der Mozartstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.11.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die Widmung der Mozartstraße nicht dem aktuellen Ausbaustand entspricht bzw. eine Teilfläche nicht gewidmet ist.
Die Widmung soll deshalb aktualisiert bzw. nachgeholt werden.
Die gesamte Fläche Fl.Nr. 5000/1 (Gem. Obernau) ist im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
Der Abschnitt der Mozartstraße von der Einmündung Maintalstraße bis auf Höhe Beethovenstraße (bisherige Fl.Nr. 4387, Gem.Obernau) ist seit 1976 bereits öffentlich gewidmet (blau-markierte Fläche).
Hier ist keine Aktualisierung der Widmung erforderlich.
Die geänderte Fl.Nr. (4387 alt, 5000/1 neu) wird in die Bestandsunterlagen übernommen.
Ab der Einmündung Beethovenstraße verlief früher über den hier vorhandenen höhengleichen Bahnübergang bis zur Friedenstraße die Weinbergstraße. Im Zuge des Neubaus der Fußgängerunterführung Mozartstraße wurde auch die (gewidmete) öffentliche Verkehrsfläche zwischen Beethovenstraße und Bahnstrecke Aschaffenburg-Miltenberg umgebaut und erweitert. Außerdem wurde die Mozartstraße ab dem Zugang der Fußgängerunterführung (Westseite) entlang der Bahnstrecke bis zur Brucknerstraße verlängert.
Noch zu widmen ist die rot-markierte Fläche.
.Beschluss:
I. Mit Wirkung vom 25.11.2019 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen-und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortstraße (Art.46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet (Anlage 1):
Mozartstraße
Teilfläche aus Fl.-Nr. 5000/1 (Gemarkung Obernau)
Anfang: Einmündung Beethovenstraße
Ende: Brucknerstraße
Länge: 235 m
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 08:58 Uhr