Ausbau der Fahrradinfrastruktur


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 6PVS/5/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Ergebnis des ADFC - Fahrradklimatest 2018
Am 9. April hat der ADFC die Ergebnisse seines neuen bundesweiten Fahrradklima- Test veröffentlicht. Die Umfrage misst die Zufriedenheit der Radfahrenden. Die Befragten wurden vom ADFC auf der Grundlage von 32 Fragen zu Sicherheit, Komfort oder Infrastruktur aufgerufen, die Situation in der eigenen Stadt oder Kommune zu bewerten. Nach den Tests in den Jahren 2012, 2014 und 2016 konnten 2018 in Aschaffenburg 374 Teilnehmer gezählt werden – das sind rund 100 mehr als noch vor zwei Jahren. Die Gesamtnote hat sich von 4,0 auf 3,8 verbessert.
Aschaffenburg liegt damit im Städterranking aller bundesdeutschen Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern über der Durchschnittsnote von 4,0 auf Platz 28 von 106 Teilnehmern. Vor zwei Jahren war dies erst Platz 66 von 98 teilnehmenden Mittelstädten. Im Bayerischen Vergleich hat dieses Mal Aschaffenburg sogar unter neun teilnehmenden Mittelstädten den ersten Rangplatz eingenommen.  
Für die Stadtverwaltung zeigt sich aus dem jüngsten ADFC Fahrradklima-Test, das die intensive Förderung des Radverkehrs von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen und honoriert wird. Besonders positiv fällt beim Votum der Befragten die Radverkehrsförderung in jüngster Zeit auf.
Wertgeschätzt werden die vielen in Gegenrichtung geöffneten Einbahnstraßen und die Werbung für den Radverkehr. Bemängelt wird insbesondere das fehlende Angebot an Leihfahrrädern, die geringe Breite von Radwegen und die seltenen Falschparkerkontrollen auf Radwegen.
Das Gesamtergebnis 2018 zeigt natürlich, dass noch viel zu verbessern ist. Es zeigt aber auch, dass die umgesetzten Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre wahrgenommen und honoriert werden.
(Gesamtbewertung siehe Anlage 1)
2. Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht
Im Radverkehrsbericht 2017 (PVS 20.06.2017) wurde daraufhin gewiesen, dass die bestehenden Radwege im Stadtgebiet bezüglich ihrer Beschilderung zur Benutzungspflicht (z.B. gemeinsame Geh- und Radwege) überprüft werden müssen, da sie in vielen Fällen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen.
Diese Überprüfung der angeordneten Radwegebenutzungspflichten wurde nun im Laufe des Jahres 2018 durch die Verwaltung an zahlreichen Straßenabschnitten durchgeführt.
Hintergrund dazu ist, dass an einigen Stellen im Stadtgebiet Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen sind, obwohl sie nach heutigen Standards oftmals nicht einmal die Mindestwerte der VwV-StVO einhalten. Folglich muss die Radwegebenutzungspflicht dort aufgehoben und eine andere Radverkehrsführung erlaubt bzw. ermöglicht werden. Dies dient der Rechtssicherheit der Radfahrenden, aber auch der Stadt Aschaffenburg, die bei Unfällen wegen einer unrechtmäßig angeordneten Benutzungspflicht mit Haftungsansprüchen belangt werden könnte.
Alle Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge zu einer rechtskonformen Umgestaltung wurden nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Aschaffenburg und dem Tiefbauamt im Fahrradforum am 07.12.2018 vorgestellt, diskutiert und haben deren Zustimmung erhalten.
Die Vorschläge bedeuten nicht, dass für die Abschnitte nun gute und dauerhafte Lösungen geschaffen wären. Sie sind oftmals eher als Übergangslösung zu sehen, bis in den Straßenzügen größere Umgestaltungen anstehen, in deren Rahmen dann eine möglichst ERA-konforme Lösung erarbeitet und umgesetzt werden kann.

Einfache oder unstrittige Maßnahmen, bei denen es nur um einfache Neubeschilderung und Markierung geht, sollen an folgenden Straßenabschnitten als Verwaltungsvorgang im laufenden Prozess umgesetzt werden:
  1. Großostheimer Straße
  2. Hanauer Straße
  3. Würzburger Straße – Am Königsgraben – Gailbacher Straße
  4. Sälzer Weg
  5. Linkstraße
  6. Goldbacher Straße
  7. Neue Glattbacher Straße
  8. Lufthofweg

In anderen Straßenzügen ist die Änderung der Benutzungspflicht mit aufwendigeren Änderungen oder größeren Eingriffen in die Verkehrsführung verbunden. Sie werden deshalb im Folgenden näher erläutert und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

2.1 Friedrichstraße
Bestandsbeschreibung
In der Friedrichstraße bestehen stadteinwärts zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße größte Sicherheitsprobleme für den Fuß- und Radverkehr. Beide Verkehrsarten haben hier eine sehr hohe Bedeutung und hohe Frequenzen. Für die Radfahrenden ist es eine Radverkehrsverbindung 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept. Die verfügbaren Breiten auf dem mit Verkehrszeichen 241 angeordneten und benutzungspflichtigen „getrennten Geh- und Radweg“ sind für beide Verkehrsarten weit unterhalb der VwV-StVO und damit nicht rechtskonform angeordnet.
Im folgenden Abschnitt zwischen Luitpoldstraße und Herstallstraße fehlt zwischen dem schmalen Schutzstreifen und den parkenden Autos der Sicherheitsstreifen. Dies gefährdet die Sicherheit der Radfahrenden, wenn Autotüren geöffnet werden. Die Radverkehrsführung führt sowohl zu Konflikten mit Kraftfahrzeugen, die ohne ausreichenden Abstand auf dem schmalen rechten Fahrstreifen überholen, als auch zu Konflikten mit dem Fußverkehr, da zahlreiche Radfahrende aus ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden heraus nicht auf der Fahrbahn fahren, sondern den Gehweg benutzen.
Den großen Unmut und sozialen Unfrieden dazu zeigen zahlreiche Schreiben und Stellungnahmen von Bürgern, die bei der Polizeiinspektion und der Stadtverwaltung eingehen.
Auch die Verkehrsbetriebe sind mit dem aktuellen Zustand in diesem Straßenabschnitt nicht zufrieden. Zahlreiche Kraftfahrzeuge befahren die Busspur schon zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße und schränken damit die Leistungsfähigkeit der Busse ein. Zahlreiche Falschparker vor dem Parkhaus und dem Café gefährden andere Verkehrsteilnehmer massiv und schränken den Verkehrsfluss zusätzlich ein.







Planung (siehe Anlage 2)
Zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße soll der getrennte Geh- und Radweg aufgehoben werden:
  1. Der Gehsteig wird dann ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung stehen.
  2. Der rechte Fahrstreifen (aktuell durchgängig eine Rechtsabbiegespur) wird durchgängig zum Radweg. Dieser wird benutzungspflichtig angeordnet und baulich gegen Parken auf dem Radweg gesichert.
  3. Der mittlere Fahrstreifen (aktuell durchgängig Busspur) bleibt bis zur Parkhauszufahrt als reine Busspur erhalten. Danach wird die Busspur kurzzeitig aufgehoben, um Kraftfahrzeugen ein Rechtsabbiegen in die Luitpoldstraße zu ermöglichen.
  4. Der linke Fahrstreifen (geradeaus und links) bleibt als Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge unverändert erhalten.
Die neue Führung ist dann vergleichbar mit der aktuellen Situation an der Landingstraße, wo vor der Dalbergstraße eine Mitbenutzung der Busspur zum Rechtsabbiegen zum Rathaus ermöglicht wurde.
Zwischen Luitpoldstraße und Herstallstraße wird der rechte Fahrstreifen zusammen mit dem schmalen Radverkehrs-Schutzstreifen zu einer Busspur mit Freigabe des Radverkehrs. Diese endet am Fußgängerübergang am Herstallturm. Die Parkstände in der Friedrichstraße bleiben unverändert erhalten. Der linke Fahrstreifen bleibt unverändert.
Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Kraftverkehrs ist eine zweistreifige Führung zwischen Luitpoldstraße und Herstallturm nicht erforderlich. Denn beide Zufahrten aus der Hanauer Straße oder aus der Luitpoldstraße kommend sind bereits einstreifig. Auch die geringere Verkehrsbelastung nach dem Ringschluss macht sich positiv bemerkbar.
Mit dieser Maßnahme wird die Verkehrssicherheit durch die Trennung von Fuß- und Radverkehr maßgeblich erhöht. Die neuen Angebote für den Radverkehr ermöglichen durchgängig eine gute und sichere Führung. Das Gehwegfahren zu Lasten der Fußgänger ist nicht mehr erforderlich und wird unterbunden. Auch die Verkehrsbetriebe profitieren durch eine Verhinderung des Parkens vor dem Parkhaus und durch die Verlängerung der Busspur zum Herstallturm.
Stellungnahmen
Die Polizeiinspektion befürwortet die Maßnahme und weist in ihrer Stellungnahme auf die heutigen Konfliktpotentiale zwischen Fußgängern und Radverkehr hin, für die es Abhilfe zu schaffen gilt. (siehe Anlage 3: Stellungnahme der Polizeiinspektion)
Die Verkehrsbetriebe begrüßen den Planungsvorschlag zu Gunsten des Umweltverbundes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (siehe Anlage 4: Stellungnahme Verkehrsbetriebe).
Da durch die Mitbenutzung des Bussonderfahrstreifens durch den motorisierten Individualverkehr vor der Luitpoldstraße Nachteile zu erwarten sind, verknüpfen die Verkehrsbetriebe Ihre Zustimmung mit der Verlängerung des Bussonderfahrstreifens bis zur Herstallstraße. Nur damit wird es eine durchgängige Busspur geben und der Busbetrieb wird stärker priorisiert. Die Verkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass insbesondere vor dem Café am Luitpoldparkhaus vielfach Falschparker den Betrieb stören.
Der Einzelhandelsverband meldet im Fahrradforum Bedenken gegenüber der Fahrspurreduzierung im Bereich zwischen Luitpoldstraße und Herstallstraße an. Es wird eine Verkehrsüberlastung und Rückstau vor der Luitpoldstraße sowie aus der Kreisverkehrszufahrt Goldbacher Str. in Richtung Herstallturm befürchtet. Der Einzelhandelsverband akzeptiert die Planung im Abschnitt zwischen Erthalstraße und Luitpoldstraße, spricht sich jedoch gegen die Verlängerung der Busspur zwischen Luitpoldstraße und Herstallturm aus. (siehe Anlage 5: Protokoll des 8. Fahrradforums)
Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 mehrheitlich mit 9:4 Stimmen zugestimmt.

Umsetzung
Diese Maßnahme ist mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich, da die Bordsteine und die Entwässerung nicht geändert werden. Sie greift deshalb auch nicht der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes vorweg. Die Maßnahme ist als wesentliche Verbesserung für die Verkehrssicherheit von Fuß- und Radverkehr zu sehen, wobei auch die Attraktivität des ÖPNV von der Verlängerung der Busspur profitiert. Längerfristige Maßnahmen werden zurzeit mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) untersucht, deren Umsetzung aber voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Kosten sind derzeit mit rund 40.000€ angesetzt und können über die Haushaltsstelle 1.6340.9501 (Radverkehr) finanziert werden. Die Maßnahme kann im Laufe des Jahres vom Tiefbauamt umgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, mit dieser Maßnahme kurzfristig einen großen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten. Die Maßnahme kann auch als Testphase für die weiteren Umgestaltungskonzepte im Rahmen des VEP dienen.
2.2 Schillerstraße
Bestandsbeschreibung
In der Schillerstraße besteht stadtauswärts zwischen Dyroffstraße und Boppstraße ein breiter Gehsteig. Dieser wird nach umfangreichen Baumaßnahmen und wegen bestehender alten Markierungen dauerhaft durch Kraftfahrzeuge beparkt. Für Fußgänger bedeutet dies eine große Einschränkung. Mit Kinderwagen kann dieser Abschnitt teilweise nicht mehr passiert werden und auch ein Begegnungsverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Radfahrenden sind auf dem bestehenden Radfahrstreifen durch sich möglicherweise öffnende Auto-Türen der zahlreichen Parkstände gefährdet.
Planung
Die Fahrbahnbreite ist in diesem Abschnitt an einem vierstreifigen Ausbau orientiert gewesen und deshalb sehr großzügig. Es ist mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich, eine neue Straßenraumaufteilung umzusetzen. Diese Planung wurde von der Verwaltung bereits im Zusammenhang mit der Gesamtgestaltung der Schillerstraße im Jahr 2016 geprüft.
Im o.g. Abschnitt der Schillerstraße ist eine zweistreifige Führung der Kraftfahrzeuge, zwei hochwertige und ERA-konforme Radfahrstreifen, ein Sicherheitstrennstreifen zum dann erlaubten Parken sowie zwei komfortable Gehwege vorgesehen. Im Ergebnis stehen eine hohe Verkehrssicherheit für alle Beteiligte sowie die Legalisierung der Parkstände. (siehe Anlage 6)
Die Maßnahme beschränkt sich auf den Straßenabschnitt zwischen Dyroffstraße und Boppstraße und steht nicht in Konflikt mit dem Sanierungsverfahren und der Umgestaltung der Schillerstraße im Dammer Stadtteilzentrum.
Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
Umsetzung
Für die Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 70.000€ in der Haushaltsstelle 1.6340.9501 (Radverkehr) zur Verfügung. Nach Zustimmung soll zeitnah mit der Ausführungsplanung begonnen werden, sodass die Maßnahme noch dieses Jahr umgesetzt werden könnte.


2.3 Ludwigsallee / Alois-Alzheimer-Allee

Die im Radverkehrskonzept vorgesehene Führung der Radroute 1. Ordnung durch den Bohlenweg ist gegenüber der Ludwigsallee um ca. ein Drittel länger und weist eine schadhafte Oberfläche sowie zahlreiche vorfahrtsberechtigte Einmündungen auf. Sie wird aus diesen nachvollziehbaren Gründen kaum von Radfahrenden genutzt. Daher empfiehlt die Verwaltung die Hauptverbindung 1. Ordnung in diesem Abschnitt der realen Nutzung anzupassen und über die Ludwigsallee zu führen.
Hierzu sind jedoch geringfügig bauliche Anpassungen, Markierungsarbeiten und eine Änderung der Benutzungspflicht in der Ludwigsallee erforderlich, die im Folgenden beschrieben werden:
Im Straßenzug der Ludwigsallee und Alois-Alzheimer-Allee zwischen dem Anschluss der Ringstraße und der Stadtgrenze zu Haibach sind wegen der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten und vor allem wegen der topographischen Rahmenbedingungen zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen erforderlich.
Bestandsbeschreibung stadteinwärts
Aktuell finden Radfahrende im gesamten Streckenabschnitt stadteinwärts keine separaten Radverkehrsanlagen vor. Folglich ist die Benutzung der Fahrbahn erlaubt und muss aktuell und nach objektiven Gesichtspunkten auch als sicherere Fahrweise bezeichnet werden. Auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft, wo eine Geschwindigkeit von 60 km/h erlaubt ist, ist zumindest die Sichtbarkeit der Radfahrenden auf der Fahrbahn gewährleistet, was nach dem anerkannten Prinzip „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ zumindest eine Grundsicherheit bietet. Der hohe Geschwindigkeitsunterschied und die Überholvorgänge sind aber als Risikofaktoren vorhanden.
Subjektiv fühlen sich Radfahrende außerhalb des bebauten Bereiches auf der Fahrbahn nicht wohl. Der Großteil der Radfahrenden nutzt deshalb den zumeist zu schmalen, gepflasterten und teils unbeleuchteten Weg im Seitenbereich.
Dieser Weg entspricht zwar nicht den technischen Anforderungen für einen sicheren, regelkonformen Radweg, da er mit 1,5m zu schmal ist für einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg und an den Einmündungsbereichen „Am Hasenkopf“ und Krämersgrund keine Markierungen oder eine für alle Verkehrsteilnehmer ersichtliche Radverkehrsführung vorhanden ist. Diese Aspekte bedeuten i.d.R. ein hohes Gefahrenpotential. Dennoch sind hier heute aufgrund der relativ geringen Frequenz von Radfahrenden und Fußgängern kaum größere Konflikte zu beobachten.
Erst ab der Bechtholdstraße ändern sich stadteinwärts die Rahmenbedingungen. Im bebauten Bereich und mit den reduzierten Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge ist eine Benutzung der Fahrbahn durch die Radfahrenden nicht nur möglich, sondern muss ab der Bechtholdstraße ausschließlich auf der Fahrbahn der Ludwigsallee stattfinden. Denn hier gibt es ein sehr großes Konfliktpotenzial mit den Fußgängern sowie an den zahlreichen Ein- und Ausfahrten und Einmündungen mit den Kraftfahrzeugen. Zahlreiche Unfälle waren hier auch ursächlich für die Aufhebung der Benutzungspflicht des Seitenbereichs im Jahr 2002.


Planung
Mit dem Piktogramm für einen „nicht benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und Radweg“ hat das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr ein Instrument gegeben, um Radfahrenden legal die Nutzung eines Weges im Seitenbereiches zu ermöglichen, wenn dieser aufgrund seiner baulichen Ausstattung nicht für eine Benutzungspflicht geeignet ist. Dies setzt eine gegenseitige Rücksichtnahme voraus, die in diesem Fall auch besonders dringend erforderlich ist und auch eingefordert werden muss, da Radfahrende bergab hier durchaus hohe Geschwindigkeiten erreichen können.

Die Verwaltung sieht als kurzfristige, beste Lösung, für diesen Streckenabschnitt den Radfahrenden je nach individueller Fahrweise eine Wahlfreiheit zu bieten: Schnelle und selbstbewusste Radfahrenden können weiterhin legal die Fahrbahn benutzen, schutzbedürftige und langsam Radfahrende können legal den Weg im Seitenbereich benutzen.

Es ist vorgesehen, den Weg im Seitenbereich mit dem genannten Piktogramm als „nicht benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und Radweg“ erkennbar zu machen. Zusätzlich soll mittels Fahrrad-Piktogrammen am rechten Fahrbahnrand optisch erkennbar dargestellt werden, dass Radverkehr auf der Fahrbahn legal möglich ist.

Diese duale Radverkehrsführung gewährleistet eine konstante Führung von Haibach bis zur Bechtholdstraße am Eingang zum bebauten Bereich in Aschaffenburg. Ab der Bechtholdstraße endet die Wahlfreiheit des Radverkehrs und es ist wie im Bestand ausschließlich eine Führung auf der Fahrbahn vorgesehen. Eine baulich gesicherte Überleitung vom Seitenbereich auf die Fahrbahn wird entsprechend angelegt.
Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 einheitlich zugestimmt.

Bestandsbeschreibung stadtauswärts
Nach einigen Unfällen mit Radverkehrsbeteiligung wurde 2002 die Führung des Radverkehrs im Seitenbereich formal untersagt und daraus folgend ausschließlich eine Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn angeordnet.

Bergauf stellt dies in der Praxis jedoch nicht die richtige Führungsform dar, im Gegensatz zu bergab (stadteinwärts). Der Radverkehr ist deutlich langsamer als der motorisierte Verkehr. Die Ludwigsallee ist auch für den kfz-Verkehr eine wichtige Hauptverkehrsverbindung zum Klinikum und nach Haibach. Es gibt häufige Anfahrten vom Krankenwagen unter Blaulicht sowie regelmäßigen Busbetrieb. Aufgrund der schmalen Fahrstreifen, dem Geschwindigkeitsniveau und der Verkehrsbelastung fühlen sich Radfahrende auf der Fahrbahn nicht richtig aufgehoben. Vom Kraftverkehr werden die Radfahrenden als Hindernis wahrgenommen, die bergauf zudem besonders langsam sind.

Erst ab der Einmündung der Riemenschneiderstraße gibt es im Seitenbereich ein benutzungspflichtiges Angebot für den Radverkehr. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist ausreichend breit und auch beleuchtet, entsprechend wird er auch von allen Radfahrenden genutzt.



Planung
In der Praxis nutzen alle Radfahrenden den stadtauswärts knapp 3,0m breiten Seitenbereich. Da bereits ab einer Breite von 2,5m ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg angeordnet werden kann, sollte dies hier geschehen. Durch einen Anschluss an den gemeinsamen Geh- und Radweg ab der Riemenschneiderstraße entsteht eine durchgängig einheitliche Radverkehrsverbindung bis nach Haibach. Die Fahrbahn steht dann bergauf wieder ausschließlich dem Kraftverkehr zur Verfügung.

Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Neugestaltung der Furten an den fünf Abzweigen von der Ludwigsallee in diesem Bereich. An der Vischerstraße, Dürerstraße, Holbeinstraße, Riemenschneiderstraße und Schongauer Straße sind aktuell keine Markierungen vorhanden. Bei einer Ausweisung als gemeinsamer Geh- und Radweg ist die Führung des Radverkehrs entlang der Ludwigsallee vorfahrtsberechtigt gegenüber abbiegenden und einmündenden Fahrzeugen. Dies muss auch über die Furtgestaltung klar erkennbar sein und entsprechend auffällig rot markiert werden.

Auf Hinweis der Polizeiinspektion ist bei der Umsetzung zwingend darauf zu achten, dass an den genannten fünf Abzweigen die Sichtverhältnisse nach Möglichkeit verbessert werden. Hier sind die Radfahrenden teils durch Äste oder Büsche verdeckt. Die Sichtbarkeit soll durch einen maßvollen Rückschnitt im unteren Bereich der Bäume verbessert werden.

Das Fahrradforum hat dieser Planung am 07.12.2018 bei zwei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Insgesamt wird der Sicherheitsgewinn durch die Führung im Seitenbereich höher eingeschätzt als die Gefahr durch Abbiegeunfälle von der Ludwigsallee.

Umsetzung
Die Änderung der Routenführung im Radverkehrskonzept ist ein rein formaler Akt und kann ohne weiteres mit Stadtratsbeschluss angepasst werden. Die Maßnahme selbst besteht überwiegend aus Markierungsarbeiten und kann im laufenden Geschäft über Unterhaltskosten und Kleinmaßnahmen abgewickelt werden, wenn die entsprechenden Witterungsverhältnisse es zu lassen.



3. weitere Fahrradzählstellen im Stadtgebiet

Die Fahrradzählstelle in der Alexandrastraße erfreut sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Am 24.01.2019 passierte der 100.000ste Radfahrer die Zählstelle.

Auch im Rahmen der Verkehrserhebung liefert die Zähstelle wichtige Daten zur Auswertung und Messung des realen Fahrradverkehrs in der Alexandrastraße. So zeigen die Messungen, dass insbesondere an Werktagen viele Radfahrende die Zählstelle passieren. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass gerade die innerstädtischen Radwege eine wichtige Funktion für den Alltagsradverkehr (zum Einkaufen, zur Arbeit u.ä.) haben und der Freizeitverkehr eine ehr untergeordnete Rolle in der Innenstadt darstellt. Die Alexandrastraße zeigt sich somit auch in der Realität als wichtige Alltagsverbindung im Radwegenetz. Diese Zahlen bestätigen die Planungen des Radverkehrskonzeptes von 2014.

Dennoch bildet die Zählstelle in der Alexandrastraße nur einen Abschnitt der Innenstadt ab und zeigt damit nur einen Ausschnitt des gesamten Radverkehrs in der Stadt. Um die Entwicklung des Radverkehrs für das gesamte Stadtgebiet zu verfolgen und flächendeckende Daten erheben zu können, ist es daher sinnvoll mehrere dauerhafte Zählstellen im Stadtgebiet einzurichten. Für den kfz-Verkehr wurde dies bereits über mehrere Dauerzählstellen erfolgreich umgesetzt. Auch diese werden weiterhin kontinuierlich ausgebaut.

Daher empfiehlt die Verwaltung nach und nach weitere Zählstellen im Stadtgebiet zu errichten, um am Ende eine Gesamterhebung zu erhalten, die den Radverkehr flächendeckend darstellt.

Dieses Jahr können mit dem Haushaltsbudget für Radverkehr zwei weitere Stellen eingerichtet werden. Die Zählstellen sollen an wichtigen Radverkehrsverbindungen aufgestellt werden, wo auch Handlungsbedarf besteht und/oder Umbaumaßnahmen vorgesehen oder bereits umgesetzt sind. Damit kann dargestellt und überprüft werden, wie stark diese Verbindungen in der Realität von Radfahrenden genutzt werden. Über die Langzeitmessung wird schließlich auch sichtbar, wie sich bauliche Maßnahmen für den Radverkehr auf diesen auswirken.

Das Fahrradforum empfiehlt daher die „Willigisbrücke“ und „Deutsche Straße“ als Standorte für weitere Fahrradzählstellen, die dieses Jahr umgesetzt werden sollen.
Es ist vorgesehen auch in den kommenden Jahren weitere Standorte zu ergänzen.


.Beschluss: 1

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Friedrichstraße: Die Verwaltung wird beauftragt, die Radwegebenutzungspflicht in der Friedrichstraße zwischen Erthalstraße und Herstallstraße aufzuheben und die Änderung der Straßenraumaufteilung kurzfristig durchzuführen.

3.        Schillerstraße: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs umzusetzen und die Kfz-Stellplätze auf der Fahrbahn anzuordnen.

4.        Ludwigsallee: Der Stadtrat beschließt die Änderung der Radverkehrsführung stadtauswärts an der Hauptverbindung 1. Ordnung aus dem Radverkehrskonzept im Bereich Ludwigsallee und Bohlenweg sowie die dafür notwendigen baulichen Anpassungen und Markierungsmaßnahmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

  1. Der Stadtrat stimmt der Herstellung von zwei weiteren Fahrradzählstellen zu. Die Standorte sind in der Deutschen Straße und auf der Willigisbrücke vorgesehen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 26.09.2019 09:21 Uhr