Generalsanierung und Errichtung eines dreigeschossigen Erweiterungsneubaus des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Aschaffenburg (Berufsschule III) auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Seidelstr. xxx in 63741 Aschaffenburg durch das Landratsamt Aschaffenburg, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2019 ö Beschließend 3UVS/5/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 01.03.2019 beantragte das Landratsamt Aschaffenburg die Generalsanierung und Errichtung eines dreigeschossigen Erweiterungsneubaus des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Aschaffenburg (Berufsschule III) auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Seidelstraße xxx in 63741 Aschaffenburg.
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Aschaffenburg (Berufsschule III) besteht aus drei Baukörpern, dem Altbau aus den 1960er-Jahren, dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1984 und dem Kompetenzzentrum aus dem Jahre 2013. Gegenstand des Bauantrages sind das Hauptgebäude und der Altbau. Anlass für die Sanierung und den Erweiterungsbau sind folgende Aspekte:

  • Flächenerweiterung:

    Die vorhandenen Flächen sind für eine Lehre nach aktuellen schulpädagogischen Maßstäben nicht mehr ausreichend. Die mediale Schulung und das eigenverantwortliche Lernen der Schüler macht Computerräume, eine Bibliothek und Schülerarbeitsräume notwendig. Das hierdurch erweiterte Raumprogramm wurde der Landesregierung vorgelegt und genehmigt. Eine Untersuchung des Baugrunds und der Statik des Altbaus ergab, dass eine Aufstockung um ein Geschoss nicht möglich ist. Da die Substanz des 1960er-Jahre-Baus in einem sehr schlechten Zustand ist, wurde der Abbruch des Gebäudeteils zugunsten eines Erweiterungsneubaus beschlossen. Hier wird vor allem der Fachbereich Hauswirtschaft angeordnet.

  • Barrierefreiheit:

    Der Aufzug des Hauptgebäudes entspricht nicht der DIN 18040 für barrierefreies Bauen. Zudem waren die über der ehemaligen Kfz-Werkstatt liegenden Klassen für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Im Erweiterungsneubau wird ein Aufzug errichtet, der dieses Manko behebt und alle Ebenen verbindet. Zudem werden der B-Flügel und der C-Flügel durch den Neubau verbunden, was die Wege innerhalb der Schule in Zukunft verkürzen wird. Aufgrund der Größe der Schule wird in jedem Geschoss ein barrierefreies WC angeboten.
    Die Barrierefreiheit wird im gesamten Schulbereich verbessert (z.B. taktil erfassbare Stufenkanten oder kontrastreiche Setz- und Trittstufen).

  • Energetische Sanierung:

    Beide Gebäudeteile weisen nur eine sehr geringe Wärmedämmung auf. So ist im Hauptgebäude zwischen Tragschale und Waschbetondeckschale lediglich eine 4 cm dicke Schicht aus Mineralwolle verbaut worden. Das Kaltdach ist zwar besser gedämmt, weist jedoch erhebliche Kältebrücken auf. Hier besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Die Fassaden werden bis auf die tragenden Außenwände zurückgebaut und mit Fassadenelementen in Holztafelbauweise bekleidet. Die Dämmstärke beträgt dann 20 cm. Die Fenster werden ausgetauscht.

  • Außenanlagen:

    Die oberflächennahen Entwässerungsleitungen sind stark durchwurzelt und werden erneuert. Für die benötigten Fahrradabstellplätze wird die Überdachung der Tiefgaragenabfahrt erweitert, sodass auch die Fahrradstellplätze einen Witterungsschutz erhalten. Entsprechend der Stellplatzsatzung werden Möglichkeiten zur Befestigung des Fahrradrahmens an Stahlbügeln angeboten. Es ist geplant, auch Ladestationen für E-bikes anzubieten. Die Müllsammelstelle wird ebenfalls überdacht. Die zwei Bäume, die beim Rückbau des Altbaus gefällt werden müssen, werden durch Neupflanzungen ersetzt. Die Oberflächen im Außenbereich mitsamt der Beleuchtung und Möblierung werden erneuert. Die Zugangssituation und das Wegesystem bleiben in der bestehenden Form erhalten.

Im Rahmen dieser Maßnahmen erfolgt ein Abbruch des rückwärtigen, eingeschossigen Gebäudeteils mit einer Grundfläche von ca. 50 m x 30 m. An gleicher Stelle ist die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit einer Grundfläche von ca. 50 m x 22 m, bzw. 25 m geplant. Im Untergeschoss sind Kellerräume, Hausmeister-, Lager- und Technikräume vorgesehen. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind diverse Unterrichtsräume für den Bereich Hauswirtschaft geplant.

Das Baugrundstück verfügt über eine Größe von ca. 14.150 m². Die Bestandsgebäude nehmen derzeit eine Grundfläche von 6.278 m² ein. Durch den Abbruch und die Neubebauung vermindert sich die bebaute Grundfläche auf ca. 5.936 m².

Seitlich der Tiefgaragenzufahrt werden 55 neue Fahrradabstellplätze errichtet.

II.

Der Bebauungsplan setzt für das vorliegende Baugrundstück u.a. Folgendes fest:

Fläche für den Gemeinbedarf (Schule)
GRZ 0,3, GFZ 1,0
Zahl der Vollgeschosse: max. IV
offene Bauweise
Flachdach

Die weiterhin vorgesehene Nutzung als Berufsschule ist in der Gemeinbedarfsfläche für Schulen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung allgemein zulässig.

Die zulässige GRZ von 0,3 wird durch das Bauvorhaben mit einer GRZ von 0,42 überschritten. Durch den Abbruch des rückwärtigen Gebäudeteils und die Neubebauung vermindert sich jedoch die überbaute Fläche um 342 m². Die tatsächliche GRZ erreichte bisher einen Wert von 0,44, so dass durch diese Baumaßnahme eine Verringerung der GRZ-Überschreitung eintritt. Eine Befreiung kann gewährt werden, da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt werden und diese städtebaulich vertretbar ist.

Die bisherige GFZ von 0,72 erhöht sich durch die Neuerrichtung des dreigeschossigen Erweiterungsgebäudes auf 0,76. Die zulässige GRZ von 1,0 wird allerdings weiterhin deutlich unterschritten.

Auf der Südseite des Bestandsgebäudes wird eine Lichtkuppel mit einer Breite von 2,9 m neu errichtet. Diese überschreitet die Baugrenze geringfügig um ca. 2 m, somit insgesamt um ca. 5,8 m². Diese geringfügige Überschreitung ist ohne Befreiung zulässig.

An der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Müllentsorgungsstandort mit Abmessungen von ca. 7 m x 4 m, außerhalb der Baugrenzen errichtet. Eine Befreiung kann gewährt werden, da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt werden und diese städtebaulich vertretbar ist. Hierzu ergeht die Auflage, den Platz einzuhausen und mit Hecken oder Sträuchern zu umpflanzen.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Berufsschulen 1,1 PKW-Stellplätze je Klasse erforderlich. Der Gesamtkomplex der Berufsschule III verfügt im Hauptgebäude und Altbau über 41 Klassen, im Kompetenzzentrum über 24, somit insgesamt über 65 Klassen Demnach sind 72 PKW-Stellplätze für dieses Bauvorhaben erforderlich. Vom Bauherrn werden 163 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbrach.

Darüber hinaus ist bei Berufsschulen je 3 Schüler 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Bei 900 Schülern ergibt sich ein Bedarf von 300 nachzuweisenden Fahrradabstellplätzen. Der Antragsteller gibt hierzu an, dass nach Angabe des Schulamtes lediglich 144 Schüler der Berufsschule aus der näheren Umgebung (10 bis 15 km) stammen. Der überwiegende Teil der Schüler wohnt weiter entfernt und nutzt das Angebot des ÖPNV. Bushaltestellen liegen direkt in der Seidelstraße. Von den derzeit vorhandenen Fahrradabstellplätzen werden regelmäßig nicht mehr als 12 bis 15 benutzt. Gemäß Planunterlagen werden 63 Fahrradstellplätze bereitgestellt. Der notwendige Nachweis an Fahrradabstellplätzen ist damit zwar nicht erbracht, in Anbetracht des geschilderten Bedarfes und des Umstandes, dass ein deutlicher Überhang bei den PKW-Stellplätzen (91 Stellplätze) besteht, wird allerdings eine Abweichung für den Stellplatznachweis im Umfang von 237 Fahrradabstellplätzen erteilt. Die Abweichung wird mit der Auflage verbunden, dass bei einer Änderung des Bedarfes an Fahrradabstellplätzen entsprechende überhängende PKW-Abstellflächen zu Fahrradabstellplätzen zu ändern sind.

Für die beiden, auf dem Grundstück – im Rahmen des Rückbaus - zu fällenden Bäume sind zwei Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag des Landratsamtes Aschaffenburg zur Generalsanierung und Errichtung eines dreigeschossigen Erweiterungsneubaus des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Aschaffenburg (Berufsschule III) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Seidelstraße xxx in 63741 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Befreiungen:
1.        Von der Überschreitung der GRZ um 0,12 auf 0,42 wird eine Befreiung gewährt.
2.        Von der Überschreitung der Baugrenzen durch den Müllentsorgungsstandort mit einer Grundfläche von ca. 28 m² wird eine Befreiung unter Auflage gewährt, dass der Standort einzuhausen und mit Hecken oder Sträuchern zu umpflanzen ist.
Abweichungen:
3.        Von der Verpflichtung zur Errichtung von 300 Fahrradabstellplätzen wird eine Abweichung im Umfang von 237 Stellplätzen gewährt.
Auflagen:
4.        Die unter Ziffer 3 erteilte Abweichung wird mit der Auflage verbunden, dass überzählige PKW-Stellplätze in entsprechende Fahrradabstellplätze zu ändern sind, soweit und sobald sich der tatsächliche Stellplatzbedarf der Berufsschule III entsprechend ändert.
5.        Für die beiden, auf dem Grundstück – im Rahmen des Rückbaus - zu fällenden Bäume sind zwei Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx,--  € zu hinterlegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.07.2019 08:04 Uhr