Wahl und Vereidigung der/des 3. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 11PL/4/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Bezeichnung „Bürgermeister“ verwendet. Selbstverständlich ist damit auch die weibliche Bezeichnung „Bürgermeisterin“ eingeschlossen.

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden zwei weitere Bürgermeister nach der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates gewählt.

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in Anlage erfüllen.

Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl des weiteren Bürgermeisters in geheimer Abstimmung. Zur Durchführung der Wahl wird während der Sitzung ein Wahlausschuss vom Oberbürgermeister gebildet. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Der 3. Bürgermeister ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister) und führt die Amtsbezeichnung „3. Bürgermeister“.

.Beschluss:

I.
1. Das Stadtratsmitglied Eric Leiderer wurde nach der gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) durchgeführten Wahl zum 3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg gewählt (Anlage 5).

2. Das Stadtratsmitglied Eric Leiderer nimmt die Wahl zum 3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg an und wird von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing vereidigt (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr