Mit Beendigung der Wahlzeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder zum 30.04.2020 endet auch die Amtszeit der aus der Mitte des Stadtrates bestellten Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen der genannten Verbandsversammlungen. Mit Beginn der neuen Wahlzeit ab dem 01.05.2020 müssen daher neue Verbandsräte und deren Stellvertretern bestellt werden.
I. Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt.
Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.
II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Verbandsräte und deren Stellvertreter im Einzelnen:
1. Nach §§ 3, 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an. (Losentscheid um Platz 8 ggf. notwendig)
2. Nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg sind acht Verbandsräte und je zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehören kraft seines Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). (Losentscheid um Platz 8 ggf. notwendig)
3. Nach §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg sind fünf Verbandsräte und je ein Stellvertreter von der Stadt Aschaffenburg zu entsenden. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender der Verbandsversammlung an (§ 7 Abs. 1 und § 12 der Satzung).
4. Nach §§ 4, 5 der Satzung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg sind neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg oder sein Vertreter im Amt gehören kraft Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 5 Abs. 3 der Satzung).
5. Nach §§ 5, 6 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain sind für die Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes der Verbandsversammlung (§ 6 Abs. 1 der Satzung) an. Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wird je Verbandsrat ein Stellvertreter/in bestellt. Eine Satzungsregelung ist hierzu nicht erforderlich.
6. Mit Beschluss des Plenums vom 11.01.2010 (SPNr. PL/1/3/10) und vom 17.01.2011 (SPNr. PL/1/5/11) wurden Herr Dr. Gruber und Herr Hinzer zum ersten und zweiten Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Jürgen Herzing bestellt. Es wird für die neue Wahlzeit des Stadtrates empfohlen, die im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts befassten Verwaltungsmitarbeiter, auch erneut als Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Jürgen Herzing gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung des ZVAU zu bestellen.
Die Stadt Aschaffenburg wird nach Beschlussfassung wie folgt in der Verbandsversammlung vertreten:
Mitglied: Oberbürgermeister Jürgen Herzing (kraft Amtes)
1. Stellvertreter Dr. Meinhard Gruber (Finanz-, Umwelt-, und Ordnungsreferent)
2. Stellvertreter Lothar Hinzer (Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes)
7. Mit Beschluss des Plenums vom 05.05.2008 waren die Bediensteten, Herr Dr. Gruber und Herr Borgner, für die Wahlzeit des Stadtrates als Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd gewählt worden.
Aufgrund des Beginns der neuen Wahlzeit des Aschaffenburger Stadtrates, muss eine neue Wahl der Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung erfolgen.
Nach § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd entsendet die Stadt Aschaffenburg einen Vertreter und ein stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Entsendung durch Wahl (nach Hessischer Gemeindeordnung).
Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunaler Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände findet auf den Zweckverband Hessisches Landesrecht Anwendung. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit sind die Vertreter für die Verbandsversammlung von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen.
Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern hat dazu aufgeführt, dass damit auch für die Bestimmungen der Vertreter der Kommunen in der Verbandsversammlung das Recht des Landes gilt, in dem der Zweckverband seinen Sitz hat.
Die Verwaltung empfiehlt die erfahrenen Verwaltungsmitarbeiter wieder als Verbandsrat und stellvertretendender Verbandsrat in die Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd per Beschluss zu wählen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.