Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.05.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlages an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:
Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Haupt- und Finanzsenats/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderung am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, einschränken bzw, ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01 % bis über 0,10 % auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.
Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebot mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.
Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2020 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.
.Beschluss:
I. Die Verw
altung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2020 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.09.2020 09:06 Uhr