Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Benennung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 12PL/7/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind in Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) aufgeführt.
Die Mitglieder, die der Verwaltung benannt wurden, sind im Beschlussvorschlag aufgelistet.

.Beschluss:

I. Als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und als deren Stellvertreter werden bestellt:

Mitglied                                                        Stellvertreter/in                

Leiter oder Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes


Mitglied, das als Jugend-, Familien oder Vormundschaftsrichter oder -richterin tätig ist


Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung

Bediensteter oder Bedienstete der Agentur für Arbeit


Fachkraft, die in der Beratung im Sinn des §28 SGB VIII tätig ist

Gleichstellungsbeauftragte

Polizeibeamter oder Polizeibeamtin

Vorsitzender oder Vorsitzende des Stadtjugendrings


Vertreter oder Vertreterin der katholischen Kirche


Vertreter oder Vertreterin der evangelischen Kirche

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 12:56 Uhr