Baugebiet Rotäcker; Tektur Bau- und Finanzierungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 05.10.2020 | ö | Beschließend | 3 | PL/12/3/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 04.12.2018 wurde die Entwurfsplanung von der Ingenieurgemeinschaft Planungsgemeinschaft „Häfner-Oefner mbH“ und „Die Landschafts-architekten GbR“ in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt und dem Garten- und Friedhofsamt erarbeitet und am 28.05.2019 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt und beschlossen. Das Plenum hat am 24.06.2019 den Bau- und Finanzierungs-beschluss mit einer Gesamtsumme von 8.814.084 € gefasst. Im Zuge der Ausführungsplanung und der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Kanal- und Straßenbau wurden die Kosten weiter präzisiert. Die Gesamtkosten betragen 11.172.688 €.
Das Baugebiet umfasst eine Fläche von rd. 10 ha und liegt im Südwesten der Stadt Aschaffenburg im Stadtteil Schweinheim. Der größte Teil des Plangebietes besteht aus Wiese, die teilweise von Obstbeständen überstellt ist. Im südwestlichen Bereich liegt eine größere mit Gehölzen bewachsene Fläche.
Das Baugebiet liegt in einer Hanglage mit einem mittleren Gefälle von rd. 5 %. Im Baugrund-gutachten wird die oberste Bodenschicht als sehr stark wasser-, frost- und störempfindlich eingestuft, die insbesondere bei dynamischer Beanspruchung (z. B. baustellenverkehr) zur Aufweichung bzw. Verbreitung neigt.
Straßenbau:
Die Trassierung der einzelnen Wege setzt die Vorgaben aus dem Bebauungsplan um. Die technischen Daten wie Gefälle, Kuppen- und Wannenhalbmesser usw. entsprechen den aktuellen Richtlinien und Regelwerken. Die maximale Längsneigung der Straßen liegt bei ca. 6 %. Die Straßen sind als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise mit außenliegenden Bordrinne(n) mit Dachprofil bzw. in einigen Straßenabschnitten der besseren Anbindung wegen in Pultprofil. Im Bereich von Einmündungen ist eine Oberflächenbefestigung aus aufgehelltem Asphalt vorgesehen. Für die Fußwege durch den zentralen Grünzug sowie die beiden westlich anbindenden Fußwege wird Farbasphalt vorgesehen.
Aufbau nach RSTO 2012:
Für den Straßenaufbau wurden für die Sammelstraßen die Belastungsklasse 1,8 und für die Wohnstraßen die Belastungsklasse 1,0 gewählt. Die Tragschicht wird aus Drainbeton analog der Baugebiete Rosensee, Beim Gäßpfad und Spessartgärten hergestellt. Für die Sammelstraßen ergibt sich durch Ermittlung eine Dicke des Oberbaus von 65 cm, für die Wohnstraße von 60 cm.
Aufgrund der angetroffenen Bodenverhältnisse wird eine Stabilisierung des Erdplanums mit Mischbinder favorisiert. Durch das Aufbringen einer zusätzlichen Schutzschicht von ≥ 20 cm aus gebrochenem Material kann das Erdplanum als Baustraße benutzt werden. Vorteil bei diesem Bauverfahren ist ein rationalisierter Bauablauf, besonders bei ungünstigen Witterungs-verhältnissen.
Straßenbeleuchtung:
Für das Baugebiet Rotäcker werden die gleichen Leuchten verwendet, wie im Baugebiet Anwandeweg. Es handelt sich dabei um die technische LED-Leuchte Philips Micro Luma mit einer Lichtfarbe von 4.000 K (neutralweiß) auf 6 m hohen Stahlmasten. Die Maste sind ähnlich wie die Leuchten in DB703 lackiert (dunkelgrau). Insgesamt werden 35 Lichtpunkte benötigt. Darüber hinaus wird vorsorglich ein Beleuchtungskabel auch in den zentralen Fußweg verlegt.
Entwässerung:
Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert, dazu muss das Regenwasser, das im Baugebiet selbst und im Außengebiet anfällt, zwischengespeichert werden. Hierfür werden im Baugebiet zwei Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Hauptentwässerungsachse für die Regenwasserkanalisation wird in der Grabenparzelle, die sich von Süd nach Nord durch das Baugebiet zieht, geführt werden. Die Regenwasserkanalisation wird an zwei Stellen in der Bischbergstraße angeschlossen. Von dort gelangt das Regenwasser in das RRB 3 im Baugebiet Beim Gäßpfad. Das Regenrückhaltebecken 1 liegt am südwestlichen Rand des Baugebiets mit einem Volumen von 200 m³. Es nimmt ausschließlich Hangwasser aus den südwestlich gelegenen Außengebieten auf. Das gesammelte Wasser wird auf 50 l/s gedrosselt und der Grabenparzelle zugeführt, die durch das gesamte Gebiet verläuft und im Regenbecken 2 endet. Dieser Graben wird auch durch einen Teil der Straßenwässer der Liebezeitstraße gespeist.
Das Regenrückhaltebecken 2 ist das zentrale Becken des Baugebiets und muss mit einem Volumen von 770m³ errichtet werden. Das Becken hat zwei oberflächliche Zuläufe über Gräben. Über ein Bewirtschaftungsbauwerk gelangt das Regenwasser aus der tief liegenden Kanalisation über einen Quellschacht in das Regenbecken und wird mit einer Drosselmenge von 65 l/s weiter in Richtung RRB 3 abgeleitet. Das Regenbecken besteht aus einer Mulde mit einer Wasserspiegelhöhe von 30 cm in der ca. 240 m³ gespeichert werden, und einem zusätzlichen unterirdischen Rigolenspeicher, der ca. 530 m³ aufnimmt. Das Regenwasser-system ist mit einem Notsystem ausgestattet, so dass auch stärkere Regenereignisse, die über die Bemessungsgröße hinausgehen, schadlos abgeleitet werden können.
Beide Regenrückhaltebecken werden als entwässerungstechnische Bauwerke beschildert. In ihrer technischen und gestalterischen Ausführung sollen die Regenrückhaltebecken so angelegt werden, dass auf eine Einzäunung verzichtet werden kann. Die hydraulischen Berechnungen für die Dimensionierung und den Nachweis sowohl der Regenwassser-kanalisation als auch der Regenrückhaltebecken wurden mit einem 5-jährlichen Regenereignis durchgeführt. Die Notüberläufe der Becken sind auf 30-jährliche Regenereignisse ausgelegt. Die Schmutzwasserkanalisation wird an drei Stellen an die vorhandene Kanalisation angeschlossen: in der Bischbergstraße, Am roten Wingert und in der Hennteichstraße. Der Überflutungsnachweis stellt sicher, dass, wie in DIN EN 752 empfohlen, ein 30-jähriges Regenereignis im Baugebiet schadlos abgeführt werden kann.
Landschaftsbau:
Mit dem Vorhaben wird ein Bindeglied zwischen der bestehenden Bebauung und den umliegenden landwirtschaftlichen Strukturen geschaffen. Diese Flächen steigen in Richtung Westen an und sind von Streuobstwiesen geprägt. Das neue Baugebiet ist durch einen zentralen Grünzug und durch bestehende oder neu anzulegende Wege, die auch zur Pflege und Unterhaltung der angrenzenden Grün- und Freiflächen dienen, mit der Landschaft verbunden. Die befestigten Wege im Baugebiet werden in einem klimaverträglichen hellen Splittmastixasphaltbelag ausgeführt. Die Wege, die in die Landschaft führen, sind als teilbefestigte Wege mit heller wassergebundener Decke vorgesehen.
Durch den zentralen Grünzug entlang der Entwässerungsmulde, die das RRB1 mit dem RRB2 verbindet, führt ein 3m breiter, baumgesäumter Weg. Hier gibt es einzelne Sitzbereiche, die verteilt zwischen den Erschließungsstraßen angeordnet sind. Der Graben selbst wird durch punktuelle Staudenpflanzungen funktional, optisch und ökologisch aufgewertet.
Im Umfeld des RRB1 sollen Spielbereiche am Übergang zu den Streuobstwiesen entstehen – ein Spielbereich für Kleinkinder (3 – 6 jährige) und einer für Schulkinder (6 - 14 jährige). Aufgrund der Lage ist eine naturnahe Gestaltung mit Spielgeräten aus Robinienholz und Natursteinen vorgesehen. Am RR1 entstehen zwei größere, zusammenhängende Spielbereiche mit Ausstattungselementen für Kleinkinder (3-6 Jahre) und für Schulkinder (6-14 Jahre). Sie liegen am Hang umgeben von Streuobstwiesen und sind durch die Auswahl von natürlichen Materialien wie unbehandeltem Robinienholz und Natursteinen gestalterisch in die Landschaft integriert. Das Leitmotiv der Spielbereiche spiegelt die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen durch Obstanbau und Weidenutzung wieder: Teilweise individuell entworfene Spielgeräte wie Raupen, Traktoren, ein Tierpferch mit Schafskulpturen und viele weitere auch klassische Spielplatzelemente wie z.B. Wippen und Schaukeln laden zum Bespielen oder Klettern ein.
Um die Landschaft für die Erholungssuchenden im Übergangsbereich von der Siedlung zur freien Landschaft mit ihren z.T. alten Einzelgehölzen oder Baumgruppen erlebbar zu machen, sind zwei Ruhe- und Aussichtsplätze oberhalb der RRB1 geplant.
Vorhandene wertvolle Gehölze wie Obstbäume mit Biotoppotenzial wurden im Zuge der Planung ermittelt und berücksichtigt. Im Südosten des Plangebietes sind 21.300 m² als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Bäume die nicht im Straßenraum verortet werden können, werden ausgleichend im Süden des Geländes gepflanzt, um die nach dem Bebauungsplan geforderte Anzahl an Bäumen zu erreichen.
Heimische Bäume, Sträucher, Stauden und Kräuter bereichern die Artenvielfalt und dienen der Fauna als wertvolle Nahrungsquelle und Habitate. So entsteht am Rotäcker ein Wohngebiet dessen Grünflächen funktional und ökologisch den Erfordernissen der klimatischen Herausforderungen der kommenden Jahre entspricht.
Unter Berücksichtigung der künftigen klimatischen Entwicklung werden auch die von der Stadt Aschaffenburg empfohlenen Baumarten (Liste der Baumarten für B-Pläne in der Stadt Aschaffenburg Stand – Juli 2018) für die öffentlichen Grün- und Freiflächen und als Straßenbäume vorgeschlagen. Die Begrünung des öffentlichen Straßenraumes erfolgt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes mit hochstämmigen Bäumen und der Anlage von Verkehrsbegleitgrün. Für jeden Baum ist eine ausreichend große Baumscheibe vorgesehen, die nach Möglichkeit in die geplanten Pflanzflächen im Straßenraum integriert wird.
Als grüner Mittelpunkt, zentral im Straßenraum gelegen ist eine tropfenförmige Freifläche, auf der neben PKW-Stellplätzen ein visueller End- und Knotenpunkt entsteht. Durch zwei Aufkantungen mit Natursteinblöcken entstehen eine ebene Rasenfläche auf der ein Hain aus rotlaubigen Bäumen die Achsen von Liebezeitstraße und Am Roten Wingert markiert. Durch die Höhe der auslaufenden Natursteinblöcke kann die Fläche auch extensiv als informeller Sitzplatz genutzt werden.
Artenschutz:
Durch das Vorhaben wird in den Natur- und Landschaftsraum eingegriffen - dies erforderte eine gründliche Untersuchung der vorkommenden streng geschützten Arten. Der zugrunde liegende Bebauungsplan Nr. 5/27 „Rotäcker“ wurde am 10.12.2004 zur Rechtskraft gebracht und berücksichtigte das damals geltende Naturschutzrecht (z. B. Untersuchung des Steinkauz-Vorkommens). Der heutige Artenschutz, eingeführt ins Bundesnaturschutzgesetz am 01.03.2010, erfordert weiterreichende Untersuchungen für Tierarten wie z. B. Zauneidechsen, Vögel, totholzbewohnende Käfer bis hin zu Heuschrecken und Tagfalter. Diese Tierarten wurden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) durch das qualifizierte Büro Fabion aus Würzburg untersucht; sofern erforderlich wurden geeignete Umsiedlungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen, den aktuellen Untersuchungsergebnissen angepasst und soweit möglich parallel umgesetzt.
Aufgrund der vorliegenden artenschutzrechtlich hochwertigen Biotopstrukturen wurden im ersten Kartierungsdurchgang im April 2019 Zauneidechsen und Mulmhöhlen in Obstbäumen, sowie streng geschützte Vogelarten, z. B. Gartenrotschwanz und Wendehals, festgestellt. Die Untersuchung der Höhlenbäume und das Verschließen von Baumhöhlen erfolgt ab September 2019. Die Umpflanzung der potenziell von totholzbewohnenden Käfern besetzten Bäume wird unter Aufsicht von Biologen erfolgen.
Im August und September 2019 wurden bereits 243 Eidechsen, davon 56 erwachsene Tiere, erfolgreich auf drei Freilassungsflächen am Sternberg umgesiedelt. Von Mitte April bis Mitte Juli 2020 wurden insgesamt 126 Eidechsen, davon 80 erwachsene Tiere auf den Umsiedlungsflächen im Ökokontogebiet „Neurod“ freigelassen. Nach Einschätzung der Gutachter sind weniger Tiere auf der Fläche aktiv als aufgrund der Fangergebnisse 2019 erwartet wurde. Eine Erklärung für die Diskrepanz zwischen erwarteten und tatsächlichen Fangzahlen sind zu einem die großen Rodungsflächen auf den zukünftigen Erschließungs-flächen und zum anderen das erfolgreiche Absammeln der Zauneidechsen in 2019. In Anbetracht der im Vergleich zum Vorjahr niedrigen Fangzahlen im Baugebiet „Rotäcker“ kommen in 2020 weniger Eidechsen auf der Fläche vor als angenommen. Aufgrund dieser Feststellung ist davon auszugehen, dass bis Ende September 2020 die Zauneidechsenpopulation vollständig abgesammelt wird.
Klimaschutz
Das Baugebiet Rotäcker wurde in den letzten Jahren durch entsprechende rechtskräftige Satzungen und durch Stadtratsbeschlüsse zur Baureife gebracht. Im Bestand werden alte Streuobstwiesen, artenreichen und extensiv genutzte Flachlandmähwiesen, sowie Gärten und verbuschte Flächen in Bauland überführt. Die gesetzlich erforderlichen Ausgleiche für Natur- und Artenschutz werden umgesetzt. Eine rückblickende Betrachtung zur Klimawirkung kann nur nachrichtlich erfolgen. Das Vorhaben wird als sehr klimarelevant bewertet.
Die Kostenberechnung (Bau- und Finanzierungsbeschluss) für die Erschließung des Baugebietes (ohne AVG) schließt mit ca. 8.814.084 € brutto inkl. Baunebenkosten und Kanalhausanschlüsse. Die aktuelle Kostenermittlung mit Stand bepreistes Leistungs-verzeichnis schließt mit 11.172.688 € brutto (19% MwSt-Satz). Damit liegen die aktuellen Gesamtkosten um 2.358.604 €, also ca. 26,8 % über der Kostenberechnung. Die Einzelkosten teilen sich wie folgt auf die Gewerke auf:
Aufgrund der konjunkturellen Lage mit einem Boom im Baugewerbe sind auch die Preise deutlich angestiegen. In der folgenden Tabelle sind die Baupreissteigerungen der Jahre 2017 bis 2020 dargestellt.
Durch den notwendigen Verbleib der Massen im Baugebiet wurde in Abweichung zu den Ansätzen der Entwurfsplanung nun von einer Aufbereitung des Aushubs ausgegangen: der steinige Aushub wird gebrochen, gesiebt und wieder eingebaut.
Im Zuge der Ausführungsplanung werden Details ausgearbeitet, die im Rahmen der Entwurfsplanung noch nicht feststanden. Durch die Trassensummen- und Straßenplanung erhöhten sich z.B. die Straßeneinläufe von 60 auf 90 Stück. Somit erhöht sich auch die Leitungslänge und alle damit zusammenhängenden Leistungen.
Im Straßenbau haben sich Ergänzungen durch die Detailplanungen (Anzahl Pflanzinseln, Anpassung optischer und technischer Details) an der Bord- und Rinnenanlage und somit auch in den darunterliegenden Frostschutzschichten etc. ergeben.
Im Bereich Kanalbau Schmutzwasser wurden geringere Kosten ermittelt.
Im Zuge der finalen Planung des Kanalbaus wurde entschieden, dass die Leitungen des Regenwasserkanals nicht aus Stahlbeton, sondern aus Steinzeug bis einschl. DN 500 ausgeführt werden sollen.
Im Kanalbau wurden einige Sonderbauwerke nötig (Schächte mit innenliegenden Abstürzen etc.), die im Rahmen der Ausführungsplanung detailliert ausgearbeitet wurden.
Die Kanalhausanschlüsse wurden im Rahmen der Trassensummenplanung detailliert festgelegt und im tatsächlichen Umfang erfasst. Aus diesen Längen- und Tiefenanpassungen resultieren die Mehrkosten.
Die Kosten für die Erstellung der privaten Kanalhausanschlüsse sind gem. Satzung von den privaten Grundstückeigentümern zu zahlen. Hierzu wurden in den vergangenen Monaten alle Eigentümer angeschrieben und entsprechende Kostenübernahmeerklärungen eingeholt.
Ein Mehraufwand hat sich durch eine Mehrzahl an Bäumen, die umgesetzt werden müssen, notwendiger Schutzmaßnahmen der Bäume, zusätzlicher Erd- und Böschungsstabilisierungsarbeiten ergeben.
Die Baunebenkosten werden pauschal mit 20% der Baukosten geführt. Hierin liegt ein gewisser Sicherheitspuffer, da die Vergütung der Ingenieurhonorare auf Grundlage der Kostenberechnung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erfolgt.
Die für die Erschließung des Baugebietes erforderlichen Mittel sind auf Grundlage der aktuellen Kosten im aktuellen Haushalt, sowie in der mittelfristigen Finanzplanung unter den Haushaltsstellen 1.6374.9510 (Planungskosten), 1.6375.9511 (Straßenbau), 1.6375.9535 (Kanalbau) und 1.6375.9536 (Kanalhausanschlüsse) angemeldet. Die Kosten für die privaten Kanalhausanschlüsse werden durch die Grundstückseigentümer getragen. Die Kosten für die Freianlagen werden über eine eigene Haushaltsstelle des Garten- und Friedhofsamtes abgerechnet. Die Kosten für die Untersuchungen im Bereich des Artenschutzes wie auch entsprechende Folgekosten werden unter der Haushaltstelle 0.6101.6550 (Planungskosten) des Stadtplanungsamtes bereitgestellt.
Nach der Tektur des Bau- und Finanzierungsbeschlusses und Freigabe der Flächen im Rahmen des Artenschutzes kann ab Oktober das Vergabeverfahren für die Erschließungsarbeiten starten. Die Vergabe der Bauleistungen soll im Januar 2021 erfolgen. Dafür werden ca. 2 Jahre Bauzeit veranschlagt. Private Hochbauten können voraussichtlich ab Frühjahr 2023 errichtet werden. Die Einreichung von Bauanträgen ist etwa ab Anfang 2021 möglich.
.Beschluss: 1
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26, Dagegen: 11
.Beschluss: 2
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0