Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2021 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2020 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2021 setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 zu erkennen war. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind weiter deutlich rückläufig, da die Mehrzahl der jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit oder kurze Zeit danach aus der Jugendhilfe ausscheiden bzw. in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln.
Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7008) , die sich voraussichtlich von 19,4 Mio. € im Jahr 2020 auf dann rund 20,6 Mio. im Jahr 2021 summieren werden. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote ) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.
Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 11,1 Mio. € im Jahr 2020 auf rund 12,0 Mio. € im Jahr 2021 steigen. Die Aussage über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten ist allerdings noch mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen kann. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2021 abzubilden.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2021 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.
Aufgrund der im Wesentlichen vom Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagenen geänderten Systematik des Haushaltsabschnitts für die Jugendarbeit ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit
der einzelnen Positionen zum Jahr 2020 nicht möglich. Die neue Systematik wird jedoch entsprechend erläutert. Insgesamt ergibt sich für den Bereich der Jugendarbeit für das Jahr 2021 eine sehr moderate Kostensteigerung von etwa einem Prozent im Vergleich zum Jahr 2020.