Bericht über die Strategie des Ausbaus der Kindertagesbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 22.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2020 ö Beschließend 6JHA/3/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der weiterhin hohen Geburtenzahlen ist der Bedarf an Kitaplätzen in Aschaffenburg unverändert hoch.
Um eine nachfrageorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen perspektivisch gewährleisten zu können, schlägt das Jugendamt ein Entwicklungskonzept für die Kindertagesbetreuung vor:

Neue Einrichtungen:
Zusätzlich zu den geplanten Einrichtungen an der Ottostraße und am Anwandeweg soll die kurzfristige Errichtung einer 4-gruppigen Einrichtung an der Christian-Schad-Straße in Modul-Bauweise erfolgen. Darüber hinaus soll der Kindergarten St. Josef an der Behlenstraße 4-gruppig errichtet werden.
Weiterhin wird jährlich Anfang September verwaltungsintern über weitere städtische Großbaumaßnahmen entschieden.
Soweit private Investoren im Rahmen der Mietvariante Einrichtungen anbieten oder seitens der Stadt bzw. freier Träger weitere Projekt zur Platzgewinnung angeboten werden, kann darüber unterjährig entschieden und der Bedarf festgestellt werden

Neben der Erweiterung des klassischen Betreuungsangebots werden folgende weitere Möglichkeiten vorgeschlagen, die Kindertagesbetreuung auszubauen:

I.        Minikita

Aktuell wird in Bayern die Einführung einer sog. Mini-Kita geprüft. Das Angebot ist geeignet für Kinder von 0-6 Jahre. Zielgruppe sollen jedoch unter 3-jährige sein.
Im Unterschied zu regulären Kindertagesstätten können in der sog. Mini-Kita maximal 12 Kinder gleichzeitig betreut werden. Außerdem kann statt einer/s Kinderpflegerin/s als Ergänzungskraft auch eine Tagespflegeperson mit Zusatzqualifikation eingesetzt werden.
Noch in Klärung befinden sich derzeit die baulichen Anforderungen, die an Mini-Kitas im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens zu stellen sind. Eine modellhafte Einführung kann jedoch unter der Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen bereits ermöglicht werden:
-        Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII
-        zweiter Rettungsweg; Ausnahme: Betreuung von max. 10 Kindern
-        Förderung nach BayKiBiG
Bei Erfüllung der baulichen Anforderungen können Mini-Kitas in geeigneten Wohnungen bzw. Gewerbeflächen untergebracht werden.
Von der empfohlenen Außenfläche (10 qm/Kind) kann je nach Alter der Kinder, Lage der Einrichtung und Angebot an geeigneten Freiflächen/Spielplätzen in der nächsten Umgebung abgewichen werden.
Der Betrieb von Mini-Kitas soll in kommunaler Trägerschaft erfolgen. Somit ist im Unterschied zu den Einrichtungen in freier Trägerschaft die Regierung von Unterfranken zuständige Erlaubnisbehörde.
Durch die Schaffung von Mini-Kitas können stadtteilbezogen erforderliche und somit nachfrageorientierte Plätze geschaffen werden.

II.        Tagespflege

Eine weitere Möglichkeit des Ausbaus des Betreuungsangebots insbesondere bei den unter 3-jährigen stellt die qualifizierte Tagespflege dar. Gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in der Tagespflege oder einer Kindertageseinrichtung. Die Eltern haben hier ein Wahlrecht.

Eine Tagespflegeperson darf max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen, soweit sie über geeignete Räumlichkeiten verfügt.

Ein Ausbau der Tagespflege ist in verschiedenen Bereichen möglich:

-        Ausbau von freiberuflichen Tagespflegestellen
-        Anstellung von Tagespflegepersonen; Räumlichkeiten durch Stadt Aschaffenburg
-        Tagespflegepersonen als Assistenzkraft in Mini-Kitas zur Randzeitenbetreuung
-        Anstellung als Ergänzungskraft in Mini-Kitas
-        Einsatz im Tagespflege-Ersatzbetreuungssystem

III.        Kinderbetreuung „Flexi-24“ (Begriff der Stadt Würzburg)

Die Betreuungsform Flexi-24 soll eine passgenaue Betreuung vor Ort in den Familien im vertrauten Umfeld ermöglichen. Sie soll dazu dienen, die Betreuung für Kinder auch außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, soweit die Eltern dies nachweislich aus beruflichen Gründen benötigen und die Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Die Betreuungsleistung wird von Honorarkräften erbracht. Voraussetzungen für eine Mitarbeit sind folgende:

-        Teilnahme an einer Schulung (u. a. rechtl. Grundlagen, Entwicklungspsychologie)
-        Erste-Hilfe-Kurs am Kind
-        erweitertes Führungszeugnis
-        gesundheitliche Eignung
-        Eignungsfeststellung durch das Jugendamt

Die Stadt Aschaffenburg übernimmt die Kosten für die Betreuung und beteiligt die Eltern einkommensabhängig an den Kosten.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Strategie des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2021 09:45 Uhr