Aufstellung von Trinkwasserspendern an Schulen;
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 und vom 21.09.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Einige Schulen im Stadtgebiet haben bereits vor einigen Jahren einen Trinkwasserspender in eigener Initiative angeschafft und betreiben diesen aus Mitteln des ihnen von der Stadt zur Verfügung gestellten Budgets in eigener Verantwortung. Auf den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 hin hat die AVG alle Schulstandorte dahingehend überprüft, ob die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Trinkwasserspenders gegeben sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
An allen Schulen ist die Aufstellung eines Trinkwasserspenders grundsätzlich möglich. Die jährlichen Mietkosten belaufen sich auf rund 750 bis 800 Euro zzgl. MWSt., hinzu kommen Kosten für die Erstinstallation von rund 250 Euro zzgl. MWSt. Für je 2 Wartungen und 2 mikrobiologische Untersuchungen fallen jährlich Kosten von ca. 300 Euro zzgl. MWSt. an. Diese Kosten werden je Schule bis zu 1.000 Euro im Kalenderjahr von der Stadt Aschaffenburg übernommen; etwaige übersteigende Kosten sind von den Schulen aus ihrem Budget zu tragen.
Trinkwasserspender bedürfen einer kontinuierlichen Reinigung, Pflege und Wartung. Die Verantwortung hierfür liegt bei der jeweiligen Schulleitung, die den/die Hausmeister und/oder weitere Personen aus dem Lehrerkollegium bzw. des Sekretariats mit der Wahrnehmung der entsprechenden Tätigkeiten betrauen kann.
Der Beschluss ist insofern klimarelevant, als er einen Beitrag leistet, Getränkeverpackungen an Schulen zu reduzieren und die Nutzung von Trinkwasser bei den Schüler*innen auch über deren Schulzeit und das unmittelbare Schulumfeld hinaus (Familien, Freundeskreis) zu fördern.
.Beschluss:
I.
- Die Stadt Aschaffenburg stellt in Zusammenarbeit mit der Aschaffenburger Versorgungs GmbH an allen staatlichen und städtischen Schulen im Stadtgebiet Trinkwasserspender auf, sofern die zuständigen Gremien der Schulen dies befürworten. Die entstehenden Kosten werden bis zu 1.000 € je Kalenderjahr und Schule übernommen; ein ggf. übersteigender Betrag ist von den Schulen aus dem zur Verfügung gestellten Budget zu tragen.
- Das Schulverwaltungs- und Sportamt wird beauftragt, von allen in Nr. 1 genannten Schulen eine schriftliche Stellungnahme einzuholen, ob sie unter den gegebenen finanziellen Bedingungen und in Kenntnis der erforderlichen Arbeiten die Aufstellung eines oder mehrerer Trinkwasserspender in ihrem Schulgebäude/ihren Schulgebäuden wünschen.
- Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beauftragt, bei Bedarf die notwendigen Wasser- und Stromanschlüsse zu schaffen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehru
ng oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
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[X.] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.02.2021 19:10 Uhr