Besetzung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg
- Bestellung von Herrn xxx als Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie als stellvertretender Vorsitzender
- Berufung von Herrn xxx als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.05.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihr nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV).
Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden sowie aus ehrenamtlichen Gutachtern (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV) und bedient sich einer Geschäftsstelle (§ 9 BayGaV).
Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen, die, ebenso wie der Vorsitzende, Bedienstete der Stadt Aschaffenburg sein müssen (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGaV).
Aufgrund des Stellenwechsels des bisherigen Geschäftsführers, stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachters des Gutachterausschusses zum 01.12.2020, Herr xxx, wurde eine Neubesetzung der Stelle erforderlich
Als Nachfolger wird Herr xxx als Geschäftsführer bestellt, der die Aufgaben von Herrn xxxübernimmt.
Herr xxx wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGaV als stellvertretender Vorsitzender und zusätzlich zu seinen Funktionen im Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle gemäß § 3 Abs. 1 und 3 BayGaV als ehrenamtlicher Gutachter bestellt.
.Beschluss:
Herr xxx wird:
- als Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der kreisfreien Stadt Aschaffenburg bestellt
- als stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses bestellt
- als ehrenamtlicher Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg erstmals auf die Dauer von 4 Jahren berufen.
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2021 09:40 Uhr