Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) - Änderungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.05.2021 ö Beschließend 4PVS/5/4/21
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 3PL/7/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1. + 2.:        Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“                auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) und Billigung des                        Vorentwurfes vom 19.04.2021 zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant eine Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort, um den Standort zukunftsfähig zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis zu sichern. Hierfür ist eine Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1) notwendig.

Die Realisierung dieses Projekts soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet werden.

Der Änderungsbereich der Erweiterung des Flächennutzungsplanefutzikatzis liegt östlich der Klinikzufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee und ist über die Alois-Alzheimer-Allee erschlossen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2030 stellt den Bereich der Flächennutzungsplanänderung östlich der Klinikzufahrt als Waldflächen dar.

Die Erweiterungsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg. Sie hat eine Größe von ca. 5.500m² und liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Bannwald gemäß B-Plan 23/1 vom 05.07.1985.

Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit forstwirtschaftlich genutzt.

Im Osten grenzen an das Plangebiet überwiegend Waldflächen an, aber auch eine Fläche für Landwirtschaft. Direkt im Norden und Westen grenzen bereits vorhandene als „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Kliniken“ dargestellte Flächen an. Im weiteren nördlichen Bereich sind „Waldflächen“ dargestellt. Im weiteren westlichen Bereich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an, welche gleichzeitig mit einem europaweit geschützten „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH)-Gebiet sowie einer Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils überlagert sind.

Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) sieht im Bereich der Änderung an Stelle der Darstellung „Flächen für Wald“ die Darstellung „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Kliniken“ vor. Es soll eine Bebauungsplanänderung aufgestellt werden, in dem auch die naturschutzfachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im „Parallelverfahren“ nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.


Zu 3.:        Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits-                beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Aktuell erschweren die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine angemessene und ausführliche Erörterung der Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern - öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation und –anhörung können erst dann stattfinden, wenn dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes und auch des organisatorischen Aufwands verantwortbar ist. Wünschenswert hierfür wäre eine möglichst uneingeschränkte Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr - dies ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht gegeben.

Bei Billigung des Vorentwurfes vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch vierwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. Dieser Verfahrensschritt bedarf keiner besonderen Verfahrensweise aufgrund der Corona-Pandemie.

.Beschluss: 1

Das Plenum stimmt dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner zu, wonach nur die Variante 4 (Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße, Kr ABs22) und die Variante 4a (Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung und Anbindung an das Parkplatzareal) als neue Straßenanbindung des Klinikstandorts weiterverfolgt werden sollen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02).

  1. Der Vorentwurf vom 19.04.2021 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) sowie der Begründungsvorentwurf gleichen Datums werden gebilligt (Anlage 1).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung) gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll trotz der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen und flankierend durch Aushang des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes in Papierform mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung nach entsprechender Terminvereinbarung.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.06.2021 09:42 Uhr