Ottostraße: Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 4PL/16/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 der Entwurfsplanung der Neuordnung der Ottostraße auf Grundlage der Vorplanung des Stadtplanungsamtes, die am 19.01.2021 im Stadtrat vorgestellt und beschlossen wurde, zugestimmt. 
Es gibt keine wesentlichen Änderungen zu der vorgestellten Entwurfsplanung.


  1. Projektbeschreibung

Dimensionierung der Verkehrsflächen:

Die Dimensionierung der Fahrbahn und der beiden Gehwege hat sich im Vergleich zur Vorplanung nicht geändert. Die Fahrbahn wird aufgrund von zwei Buslinien mit einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise ausgebaut – analog zu dem bereits ausgebauten, sich daran anschließenden Abschnitt der Ottostraße in Höhe der Einmündung Merlostraße. Die Gehwege variieren zwischen 2,35 m und 2,70 m auf der Nordseite und 2,00 m und 3,00 m auf der Südseite. Der 2,00 m breite Gehweg befindet sich parallel der geplanten Stellplätze; der 3,00 m Gehweg verläuft im Bereich der Fußgängerquerung und des Kindergartens.

Gehwege:

Der südliche Gehweg wird neu angelegt und verbindet die Fußverbindungen längs der Ottostraße von der Kreuzung Müllerstraße bis zur Glattbacher Überfahrt und schließt somit eine Lücke im Gehwegnetz auf der Südseite. Der Gehweg soll, analog zur Fortführung bis zur FOS/BOS, in Pflasterbauweise ausgebaut werden. Er wird im Bereich der geplanten Stellplätze verschwenkt. Aus Platzgründen kann hier nur ein Gehweg mit 2,00 Breite erstellt werden. Dieser Abschnitt ist ca. 40 m lang. In Teilbereichen des Gehweges muss die Böschung vor der Lärmschutzwand des Nordringes mit einer Reihe 1,00 m-Gabionen zum Gehweg hin abgesichert werden. Im Bereich der Lärmschutzwand des Kindergartens wird der Gehweg an drei „Ausbuchtungen“ mit Grünflächen versehen. Im weiteren Verlauf des südlichen Gehweges befinden sich zwei große Bestands-bäume, die erhalten werden sollen. Da sie mittig im Gehweg stehen, schlägt das Gartenamt vor, dass analog zum weiteren Verlauf des südlichen Gehweges entlang der Ottostraße der sensible Bereich um die Bäume mit einer wassergebundenen Oberfläche versehen wird. Aufgrund der starken Wurzeln soll hier keine Oberflächenversiegelung stattfinden. Die Oberfläche soll wie gehabt mit Bessunger Kies erstellt werden und nur behutsam verdichtet, so dass die Fußgänger dort in ebener Fläche passieren können.
Der vorhandene Gehweg Nord wird grundhaft erneuert und teilweise verbreitert. Er soll, wie auch im weiteren Verlauf in beide Richtungen, in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Vor den vorhandenen Gebäuden und Mauern, sofern sie eine unregelmäßige Oberfläche aufweisen, wird ein Einzeiler gesetzt.

neue Stellplätze:

In der Vorplanung sind zwischen den vorhandenen Großbäumen gegenüber der Hausnummer 12 jeweils zwei Stellplätze geplant. Nach weiteren Untersuchungen des Gartenamtes zum Wurzel-werk empfiehlt dieses jeweils nur maximal einen Stellplatz zwischen zwei Bäumen zu erstellen, um größeren Schaden an den Wurzeln der Bäume und somit das Fällen der Bäume zu verhindern. Sollte sich während des Umbau herausstellen, dass die Wurzeln auch im geplanten Stellplatz-bereich so stark sind, dass der Baum nicht zu erhalten wäre, schlägt die Verwaltung vor, den Stellplatz entfallen zu lassen. 
Die geplanten Stellplätze sind mit einer Breite von 2,70 m und einer Länge von 5,14 m großzügig dimensioniert und erleichtern den Umgang mit Kinderwägen. Sie werden mit einem Drainfugen-pflaster ausgebaut und entlasten somit das städtischen Kanalnetz. Als Ergänzung zu den vier Stellplätzen sollen zwei Stellplätze auf der Fahrbahn markiert werden. Die Stellplätze werden zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr als reine Kurzzeitparkplätze ausgewiesen und in der übrigen Zeit für Anwohner freigegeben.

Fußgängerschutzanlage:

Nach vorigen Absprachen soll die Fußgängerquerung mittels einer Lichtsignalanlage (FSA) für Fußgänger erfolgen. Dabei zeigt die Fußgängerampel für den Längsverkehr DauerGRÜN und für den Fußgänger DauerROT. Erst bei einer Anforderung durch einen Fußgänger schaltet diese für den Längsverkehr auf ROT. Diese Betriebsweise einer FSA wurde vom Tiefbauamt in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt in der Spessartstraße zum ersten Mal in Aschaffenburg erfolgreich getestet. Es ist geplant, die gemeinsame ROT-Zeit der beiden Verkehrsströme im Phasen-übergang auf 2 Sekunden zu setzen. Damit wird die Sicherheit für die querenden Fußgänger erhöht. Die Anlage wird barrierefrei als geteilter Übergang für Blinde und Rollstuhlfahrer ausgebaut und mit einem akustischen Signal für Blinde versehen.

Da die Ottostraße vom ÖPNV befahren wird, erhalten die Busse hinsichtlich dem GRÜN eine Vorrangschaltung gegenüber Fußgängeranforderungen.

Um den eventuellen Missbrauch von spielenden Kindern an den Tastern der Fußgänger-anforderung zu vermeiden, wird eine zweite bzw. dritte Fußgängeranforderung in wenigen Sekunden hintereinander erst zeitversetzt mit einem MindestGRÜN für den Individualverkehr vom System abgearbeitet.

Radverkehr:

Auf separate Fahrradverkehrsanlagen wird in Absprache mit dem Radverkehrsbeauftragten trotz Hauptverbindung erster Ordnung verzichtet, da die Straße nach ihrem Ausbau auch weiterhin eine streckenbezogene, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhält. Eine Einbindung in die T30-Zone ist aufgrund der geplanten FSA aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nach Ausbau sollen Radsymbole auf der jeweils rechten Fahrbahnhälfte wie schon im weiteren Verlauf markiert werden, um die motorisierten Verkehrsteilnehmer für den vorhandenen Radverkehr zu sensibilisieren.

Arbeiten der AVG und Beleuchtung:

Die Beleuchtung auf der Südseite wird grundhaft erneuert, die Maststandorte verändert und auf die neue Situation angepasst. Die AVG plant alle ihre Wasser-und Gasleitungen sowie Elektro-leitungen im Gehweg zu erneuern. Dazu muss auch die Kreuzung Merlostraße / Ottostraße während der Bauarbeiten gesperrt werden. Eventuell werden auch ein- oder zwei Hausanschlüsse erneuert.


  1. Kosten


Die Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) im Vergleich zur Kostenberechnung betragen:


Kosten-berechnung
bepreistes LV
Baukosten
566.323 €
615.880 €
Lichtsignalanlage
30.000 €
30.000 €
Baunebenkosten 20%
119.246 €
129.180 €
Gesamt netto
715.478 €
775.060 €
Gesamt brutto
851.419 €
922.322 €
Für die Baumaßnahme ergeben sich somit Gesamtkosten von 922.322 € brutto.

Im Vergleich zur Kostenberechnung ergibt das bepreiste LV erhöhte Gesamtkosten von 70.903 EUR brutto. Im Rahmen der Erstellung des Leistungsverzeichnisses muss die Baulogistik detailliert bearbeitet werden. Dies betrifft vor allem auch die Baustelleneinrichtungen, die Untersuchung des Bodenaushubs, der Transport und die Entsorgung belasteten Materials. Des Weiteren wurden die Kosten für die FSA in der Kostenberechnung vorerst pauschal in den allgemeinen Baukosten eingegeben. Die detaillierten Kosten konnten erst vor Kurzem ermittelt werden.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von dem bepreisten Leistungsverzeichnis abweichen können.


  1. Finanzierung

Das Projekt „Neuordnung Ottostraße“ wird über eine neu zu bildende Haushaltsstelle abgerechnet. Die entsprechenden Mittel werden für das Haushaltsjahr 2022 und die mittelfristige Finanzplanung beantragt.


  1. Bauabschnitte und weiteres Vorgehen

Die Baumaßnahme wird bautechnisch in zwei Abschnitte geteilt. Der erste Abschnitt beginnt nach der Fertigstellung des Rohbaus des Kindergartens – voraussichtlich im 2.Quartal 2022 und reicht von der Müllerstraße bis zum geplanten Eingang des Kindergartens einschließlich der FSA. Es sind dafür ca. 6 Monate Bauzeit vorgesehen (einschließlich Arbeiten der AVG). Die Arbeiten werden in Vollsperrung durchgeführt, die Ottostraße wird bis zur Baustelle zur Sackgasse. Der fertiggestellte Gehweg und die Stellplätze können somit aus Richtung Müllerstraße bei Inbetriebnahme des Kindergartens genutzt werden.

Der zweite Abschnitt erfolgt nach Fertigstellung des Kindergartens. Er reicht dann von der FSA bis zur Einmündung der Merlostraße. Auch der zweite Abschnitt wird in Vollsperrung ausgeführt werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, die Neuordnung der Ottostraße zwischen der Müllerstraße und der Merlostraße mit Gesamtkosten in Höhe von 922.322 EUR brutto baulich umzusetzen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr