Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 07.10.2021 ö Vorberatend 3WS/4/3/21
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 11PL/16/11/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen 

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2019 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.07.2019 die Dornbach GmbH, Mainz bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend in den Verwaltungsräumen der Werke mit Unterbrechungen in den Monaten Januar bis Juli 2020 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Dornbach GmbH, Mainz vom 30.07.2020. Der Bericht wurde aufgrund der Pandemie-Situation nicht dem Werksenat sondern direkt dem Stadtrat am 24.07.2020 zur Kenntnis gegeben, und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art 106 Abs.3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde unter dem Datum vom 18.12.2020 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 08.03.2021. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.12.2020 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der Dornbach GmbH, Mainz vom 30.07.2020 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.12.2020 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.03.2021 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme des Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2019 aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde über den Oberbürgermeister aufgrund der Pandemie Situation ohne Vorlage an den Werksenat an den Stadtrat (Plenum) am 24.07.2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2019.
Die nach §25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2019 beträgt 125.646.759,42 €. Es wurde ein Gewinn von 8.235.891,24 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:


Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                6.933.131,95 €        
Abführung an den Haushalt der Stadt                                1.302.759,29 €
Davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        1.100.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer                                                  202.759,29 €

Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Dornbach GmbH, Mainz, vom 30.07.2020 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.12.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg-Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019 (01.01.2019 – 31.12.2019) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 125.646.759,42 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 8.235.891,24 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                6.933.131,95 €        
Abführung an den Haushalt der Stadt                                1.302.759,29 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        1.100.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer                                               202.759,29 €


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr