Auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, „In den Sauerswiesen xxx“, befindet sich eine aus acht Winterlinden bestehende Baumgruppe. Der Kronen- und Wurzelbereich der Winterlinden erstreckt sich zum Teil auch auf das Nachbargrundstück „In den Sauerswiesen xxx“. Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Die Winterlinden sind schätzungsweise mindestens 90 Jahre alt und weisen einen Brusthöhendurchmesser von ca. 50-70 cm auf.
Bei den Winterlinden handelt es sich nach der Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg sowie dem städtischen Baumberater beim Garten- und Friedhofsamt um einen hochwertigen und schützenswerten Baumbestand.
Gemäß der Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde handelt es sich bei der Baumgruppe um einen ökologisch wertvollen Lebensraum mit hoher Wertigkeit für den Artenschutz, insbesondere da aufgrund des Wuchses der Winterlinden davon auszugehen ist, dass im Kronenbereich Höhlungen vorhanden sind. Dadurch stellen die Winterlinden einen wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tierarten wie Fledermäuse, Vögel, Kleinsäuger oder diverse Insekten dar. Der Baumbestand erfüllt auch angesichts des zunehmenden innerstädtischen Besiedlungsdrucks eine wichtige stadtklimatische Funktion und trägt zur Durchgrünung des Baugebietes bei.
Die Baumgruppe hat zudem eine bedeutende ästhetische und stadtbildprägende Funktion für das Wohngebiet, was neben dem Alter der Winterlinden insbesondere auf die alleeartige Anordnung zurückzuführen ist.
Die acht Winterlinden sind nicht nur im Baugebiet selbst, sondern auch von der angrenzenden Ludwigsallee aus sichtbar.
Darüber hinaus weist die Baumgruppe einen gewissen Denkmalcharakter auf. Auf dem Nachbargrundstück befand sich die Gaststätte „Zur Ludwigshöhe“, die erstmals in einem Adressbuch von 1896 erwähnt wurde. Der Bereich der über viele Jahrzehnte betriebenen und beliebten Gaststätte wurde durch die Winterlindengruppe geprägt, weshalb diese auch einen kulturhistorischen Wert aufweist.
Die Stadt Aschaffenburg wurde auf die Baumgruppe aufmerksam, da sich nach einem Eigentümerwechsel eine Baumpflegefirma über die gesetzlichen Rahmenmöglichkeiten zur Fällung der Winterlinden bei der unteren Naturschutzbehörde informierte.
Im Zeitraum von März bis Ende September waren die Winterlinden über das temporäre Fällverbot aus § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Ein Schutz über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
Aufgrund der Gefahr einer Fällung der wertvollen Winterlindengruppe wurde von der unteren Naturschutzbehörde mit Bescheiden vom 15.07.2021 eine einstweilige Sicherstellung der Baumgruppe gegenüber dem Grundstückseigentümer sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern des Nachbargrundstücks, auf welches sich der Kronen- und Wurzelbereich teilweise erstreckt, erlassen. Diese Sicherstellung gilt bis zum Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens, längstens jedoch zwei Jahre nach Zustellung der Bescheide.
Die Grundstückseigentümer haben beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg Klage gegen die Sicherstellungsbescheide erhoben. Das Klageverfahren läuft derzeit noch.
Es ist damit zu rechnen, dass auch gegen die Unterschutzstellung selbst Klage erhoben wird.
Bei einer Durchführung der Unterschutzstellung könnten gegebenenfalls Entschädigungsansprüche durch die betroffenen Grundstückseigentümer geltend gemacht werden, da der Eigentümer des Grundstücks „In den Sauerswiesen xxx“ einen höheren sechsstelligen Betrag für den Erwerb des Baugrundstückes gezahlt hat und die Unterschutzstellung auch bezüglich der Nutzung des Nachbargrundstücks zu eventuell wertmindernden Einschränkungen führt. Möglicherweise könnte auch eine Übernahme des Grundstücks Fl.-Nr. xxx gegen Zahlung des Verkehrswertes im Zeitpunkt der Unterschutzstellung geltend gemacht werden.
Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 3/4 ist die Winterlindengruppe nicht als zu erhaltend festgesetzt. Im Bebauungsplan ist das Grundstück als Baugrundstück ausgewiesen.
Da die Baumgruppe nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes, ihres Beitrages zur Durchgrünung des Baugebietes sowie die bedeutende ästhetische und stadtbildprägende Funktion die Kriterien des § 28 BNatSchG erfüllt, soll diese als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.
Vor über 20 Jahren wurden die Winterlinden unfachmännisch sehr stark in der Krone zurückgeschnitten, weshalb damals erhebliche Schäden (Faulstellen) im Stamm- und Starkastbereich entstanden sind.
Im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens sollen zwei fachliche Gutachten eingeholt werden, um die Wertigkeit der Winterlinden in Bezug auf den Artenschutz sowie deren Standfestigkeit und Stabilität zu überprüfen.
Der Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg wird sich in seiner nächsten Sitzung mit der Ausweisung der Baumgruppe als Naturdenkmal befassen. Der Beschluss des Naturschutzbeirates wird vor der endgültigen Beschlussfassung durch das Plenum eingeholt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren für die „Winterlinden in den Sauerswiesen“ durchzuführen und dem Stadtrat eine entsprechende Verordnung über den Schutz des Naturdenkmales zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung der Angabe zur Klimawirkung:
Der Beschluss wird als teilweise klimarelevant eingestuft, da bei einer Entscheidung für die Unterschutzstellung der Winterlinden als Naturdenkmal diese mit ihrer positiven Wirkung auf das Stadtklima und die Luftqualität sowie in ihrer Funktion für die Klimaanpassung erhalten bleiben.