Aktualisierung der Kooperationsvereinbarungen der Familienstützpunkte


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 21.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 6JHA/3/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für Bayern gibt es ein Gesamtkonzept der Eltern- und Familienbildung. In einem mehrjährigen Modellversuch wurden das vom Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) entwickelte Konzept und darauf aufbauend Familienstützpunkte in elf Landkreisen und kreisfreien Städten erprobt. Aschaffenburg war Teil des Modellversuchs. Dieser wurde 2013 in das noch laufende bayernweite Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Einrichtung von Familienstützpunkten überführt. In Aschaffenburg wurde zudem das Konzept der Familienunterstützenden Einrichtung geschaffen. Als „kleine Familienstützpunkte“ haben sie eine ähnliche Arbeitsweise und schaffen Angebote für Familien. Gesetzlich verankert ist die Familienbildung in § 16 des SGB VIII. Die Familienstützpunkte und die Familienunterstützende Einrichtungen sind Teil des präventiven Angebots für Familien. Sie schaffen auf kurzem Weg Angebote für Familien. Die Einrichtungen bieten eine jeweils individuelle Kombination an Aktionen für Familien, Angeboten von Kooperationspartner*innen „unter einem Dach“ und der Wahrnehmung einer Lotsenfunktion im Sinne einer bedarfsabhängigen Vermittlung von Hilfen an. Sie wurden an bestehende Kindertageseinrichtungen angegliedert. Jeweils eine Fachkraft ist speziell für die Belange der Familien zuständig. Diese arbeiten in enger Abstimmung mit der KiTa-Leitung, die die Gesamtleitung der Häuser einrichtungsübergreifend innehat. 

Aktuell gibt es vier Familienstützpunkte und eine Familienunterstützende Einrichtung verteilt auf 5 Sozialräume. Jeder Sozialraum hat unterschiedliche strukturelle Voraussetzungen und damit unterschiedliche Bedarfen der Bewohner*innen. Im Sommer 2020 haben die Familienstützpunkte und die Familienunterstützende Einrichtung ihre Arbeit und jeweiligen Profile ausführlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Der Familienstützpunkt Hefner-Alteneck mit KiTa St. Martin wurde 2013 als erster Stützpunkt in Aschaffenburg eröffnet. 2014 folgte der Familienstützpunkt Innenstadt mit KiTa Herz-Jesu sowie im Jahr darauf der Familienstützpunkt Damm mit KiGa St. Michael und die Familienunterstützende Einrichtung St. Matthäus in Gailbach. 2018 eröffnete der Familienstützpunkt Schweinheim im Haus für Kinder Maria Geburt. Ein fünfter Familienstützpunkt wird im Sozialraum „Nilkheim/Leider“ im Neubaugebiet „Anwandeweg“ entstehen. Kooperationsverträge zwischen der Stadt und den Trägern sichern die Nachhaltigkeit und Einhaltung der Projektziele. 

Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2012 werden die Familienstützpunkte jährlich mit je 30.000 Euro gefördert. Sie erhalten einen Sachkostenzuschuss von 6.000 Euro und 24.000 Euro für die Finanzierung einer zusätzlichen Teilzeitstelle zur Realisierung der familienbildenden Arbeit. Zudem erhalten sie ein Starterpaket in Höhe von 10.000 Euro, um in der Anfangsphase die Arbeit im Familienstützpunkt strukturell aufbauen zu können. Die Familienunterstützende Einrichtung im Stadtteil Gailbach erhält einen jährlichen Zuschuss von 3.000 Euro Sachkosten und 12.000 Euro Personalkosten. 

Im Jahr 2012 waren die Personalkosten von 24.000 Euro für die Familienstützpunkte danach ausgerichtet, eine halbe Stelle (19,5 Stunden pro Woche) zu finanzieren. Bedingt durch Tarif- und Arbeitsmarktentwicklungen und die langjährige Tätigkeit der Fachkräfte in den Familienstützpunkten konnte der Stellenumfang mit der gezahlten Förderung nicht aufrechterhalten werden. Teilweise ist der wöchentliche Stundenumfang aufgrund von tariflichen Anpassungen auf unter 15 Stunden abgesunken. In der Familienunterstützenden Einrichtung zeigt sich das gleiche Bild. Aus den 12 Stunden zu Beginn der Arbeit wurden mittlerweile nur noch knapp 9. Durch diese Stundenreduktionen sind die Qualität und der quantitative Umfang der Arbeit in den Familienstützpunkten gefährdet.

Um den unterschiedlichen Bedarfen in den Sozialräumen, den Rahmenbedingungen in den Häusern (z.B. Qualifikation der Fachkräfte, Dauer des Arbeitsverhältnisses) und einem zukunftsorientierten Weg gerecht zu werden, soll die Höhe der Fördermittel nach 10 Jahren aktualisiert werden. Die Erfahrung der letzten 10 Jahre hat gezeigt, dass die Familienstützpunkte konstante und aktive Lotsen für Eltern und das soziale Netzwerk sind. Den Fachkräften in den Familienstützpunkten wird eine Arbeitszeit von 19,5 Stunden pro Woche und in der Familienunterstützenden Einrichtung eine Arbeitszeit von 12 Stunden pro Woche möglich gemacht.

Der aktuelle jährliche Gesamtzuschuss von 124.000 Euro für alle fünf Einrichtungen erhöht sich dadurch um zirka 25.000 Euro.

Den Rahmen dafür bieten die Kooperationsverträgen zwischen den Einrichtungen und der Stadt Aschaffenburg. Darin werden die Förderbedingungen, Qualitätskriterien, Stundenanzahl und Evaluationsmaßnahmen festgelegt. Die Förderhöhe orientiert sich dynamisch an der Eingruppierung der Fachkräfte und den Tarifentwicklungen und muss jährlich angepasst werden.
Der Jugendhilfeausschuss wird kontinuierlich über die Entwicklung informiert

.Beschluss:

I.
  1. Die Förderbedingungen der Stadt Aschaffenburg für die Familienstützpunkte (FSP) und die Familienunterstützende Einrichtung (FUE) werden zur Sicherung der Qualität der familien- und sozialraumorientierten Arbeit zum 01.01.2022 angepasst.

  1. Der Personalzuschuss an die Einrichtungen ist dynamisch und passt sich jährlich an die tariflichen Veränderungen an, um eine Arbeitszeit von 19,5 (FSP) bzw. 12 (FUE) Stunden sicherzustellen.

  1. Die Bezahlung erfolgt orientiert am TVöD bzw. der AVR je nach Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung maximal bis zur Entgeltgruppe S15.

  1. Der Gesamtzuschuss für die Fachkräfte der Familienstützpunkte und der Familienunterstützenden Einrichtung an alle fünf bestehenden Einrichtungen erhöht sich von 124.000 Euro auf zirka 150.000 Euro.

  1. Die Kooperationsvereinbarungen mit den Familienstützpunkten werden inhaltlich neu gefasst, die zuvor genannten Positionen werden aufgenommen und die fachliche Zusammenarbeit mit der Familienbildung und dem Jugendamt der Stadt Aschaffenburg darin geregelt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.02.2022 10:59 Uhr