Schlossufer - Entwurfsplanung für die Teilprojekte der Bundesförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.04.2022 ö Vorberatend 1PVS/4/1/22
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.05.2022 ö Beschließend 4PL/6/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu I.
Zur Einhaltung der Fristen zur Fertigstellung und Vorlage eines Schlussverwendungsnachweises für die Teilprojekte innerhalb des Förderabschnitts „Nationale Projekte des Städtebaus“ hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Planungsbüros den Bauzeitenplan dahingehend überarbeitet, dass diese zeitliche Vorgabe eingehalten werden kann. Das bedeutet, dass die Teilprojekte

  • Aufzug
  • Stützmauersanierung an Suicardusstraße und Oberem Hofweg sowie
  • Umbau der Suicardusstraße mit Stellplätzen und einer Teilfläche der Verbindung zwischen Aufzug und Mainufer 

im Wesentlichen in den Jahren 2022 und 2023 mit abschließenden Restarbeiten in 2024 realisiert werden. Dies spiegelt sich im überarbeiteten Rahmenterminplan wider. In diesem wird davon ausgegangen, dass der Verwendungsnachweis dem Bund bis spätestens 31.12.2024 vorgelegt wird (siehe Beschlussvorlage im Plenum am 7.3.2022, TOP 11).

Für das Teilprojekt „Umbau der Suicardusstraße mit Stellplätzen und einer Teilfläche der Verbindung zwischen Aufzug und Mainufer“ wird hiermit dem Stadtrat die Entwurfsplanung vorgelegt und um Zustimmung gebeten. 
Die Entwurfsplanung zur Aufzugsanlage wurde bereits beschlossen (Bau- und Finanzierungsbeschluss am 6.12.2021 im Plenum). 

In die Entwurfsplanung des Teilprojekts „Umbau der Suicardusstraße mit Stellplätzen und einer Teilfläche der Verbindung zwischen Aufzug und Mainufer“, sind die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die Überarbeitung zum Baumerhalt (siehe Beschluss im Planungs- und Verkehrssenat am 8.3.2022, TOP 8) ebenso eingegangen wie die Stellungnahmen der Umweltverbände und der Behindertenbeauftragten.

In Zusammenarbeit mit dem Blindeninstitut Aschaffenburg wurde ein Konzept für eine taktile Leitinfrastruktur entwickelt und abgestimmt. 

Die Fahrradabstellanlagen wurden in Abstimmung mit dem Radverkehrsbeauftragten optimiert. 

Die Treppenanlage die von der Suicardusstraße zum Spielplatz und zur Terrasse mit der WC-Anlage auf dem Regenüberlaufbecken führt, ist nun mit einer geringeren Steigung geplant und erhält eine Schieberampe für Kinderwagen.

Weitere Überarbeitungen beziehen sich auf einen verbesserten Unterhalt und vereinfachten Pflegeaufwand, so wurde im Bereich der Einmündung des Oberen Hofweges in die Suicardusstraße der Übergang vom Kleinpflaster auf die Farbasphaltfläche für das städtische Reinigungsfahrzeug optimiert. Der Fußweg der vom kleinen Seitendurchgang des Theoderichstors zur Suicardusstraße führt, wird aus Unterhaltungsaspekten nicht in einer wassergebundenen Decke, sondern als Pflasterfläche angelegt.

Kosten:
Für die Teilprojekte der Bundesförderung „Nationale Projekte“ werden im Rahmen der Entwurfsplanung Kosten in Höhe von 6.289.509 € kalkuliert.

Im Rahmen der Interessenbekundung wurde von einem Kostenansatz von 6.059.700 € ausgegangen. Hieraus errechnete sich bei einem Fördersatz von 2/3 der Kosten der heute noch aktuelle Zuschuss des Bundes in Höhe von 4.039.799 €.

Die bisherige Bewilligung des Bundes basiert auf einer aktualisierten Kostenprognose über 6.203.256 € - demgegenüber besteht aktuell ein Mehrbedarf von 86.253 €.

Interessenbekundung        :        6.059.700 €
bisherige Bewilligung:        6.203.256 €
aktuelle Kostenprognose:        6.289.509 €

Förderanteil jeweils:                4.039.799 €


Zu II.
Am 5. April 2022 fand ein Ortstermin des Planungs- und Verkehrssenates (PVS) am Schlossufer statt, hier wurde der erweitere Bauerhalt im Zuge des Planungsfortschritts (Beratung im PVS am 8.4.2022) erörtert. In diesem Zusammenhang wurde auch der Standort der drei Linden an der südlichen Ecke der Wappenmauer betrachtet. 
Die Planung sieht hier den Entfall des nördlichen Baumes vor. Die Linde wurde bei der Baumkartierung mit der Vitalität 3 (Skala von 1 bis 4) bewertet und weist als Vorschädigung u.a. einen Pilzbefall auf. Die beiden anderen Linden der Dreiergruppe wurden mit den Vitalitätsstufen 1 und 2 bewertet. 
Da laut Stadtratsbeschluss und den Vorgaben der bisherigen Planungsschritte (Masterplan und Vorplanung) rd. 100 Stellplätze entlang der Suicardusstraße geschaffen werden sollen wurde in der vorgelegten Entwurfsplanung weiterhin der Entfall des Baumes und die Anlage von Stellplätzen vorgesehen.
In der dem Ortstermin nachfolgenden Sitzung des PVS wurde daher im Zuge der Vorberatung zur vorliegenden Beschlussvorlage „Entwurfsplanung für die Teilprojekte der Bundesförderung“, der Erhalt der markanten Dreiergruppe diskutiert. Die Entscheidung über den Erhalt des dritten nördlichen Baumes soll im Plenum getroffen werden.

Durch den Erhalt des Baumes könnten insgesamt vier Stellplätze nicht wie bisher geplant errichtet werden.
Der Baum mit der Vitalität 3 wird mit der Vorschädigung wohl noch weitere 10 bis 15 Jahre überstehen. Gunst- und Ungunstfaktoren können diese Prognose natürlich stark beeinträchtigen. Im schlechtesten Fall wäre selbstverständlich eine Nachpflanzung möglich.

Der aktuellen Beschlussvorlage ist eine alternative Planung mit dem Erhalt des Baumes und dem Wegfall von vier Stellplätzen beigefügt. Bei Beschluss dieser Alternative würden die Entwurfspläne durch die beauftragte Schlossufer GbR entsprechend überarbeitet und angepasst.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung zu den Freianlagen und Verkehrsanlagen innerhalb des Förderabschnitts „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu (Anlage 1).

  1. Der Stadtrat stimmt der Planungsalternative zum Erhalt des dritten nördlichen Baumes der Dreiergruppe vor der Wappenmauer und dem Wegfall von vier bisher geplanten Stellplätzen zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.06.2022 09:04 Uhr