Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Vorberatend 2WS/4/2/22
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.07.2022 ö Beschließend 7PL/9/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Januar 2019 besteht eine Zweckvereinbarung mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen zur Entsorgung künstlicher Mineralfaserabfälle auf der Deponie Wirmsthal.

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen kündigte die Zweckvereinbarung zur Deponierung von künstlichen Mineralfasern zunächst zum 31.12.2021, erklärte sich nach Gesprächen jedoch bereit, verpresste Mineralfaserabfälle bis zum 31.12.2022 anzunehmen.

Daraufhin wurde die Abholung und Verpressung der künstlichen Mineralfaserabfälle ausgeschrieben und an die Grünen Engel/Nürnberg vergeben. Der zusätzliche Transportaufwand und die Verpressung führen zu einer Kostensteigerung, die durch die aktuellen Gebühren nicht gedeckt ist. Außerdem hat sich das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen in die Abfallwirtschafts-GmbH Landkreis Bad Kissingen umfirmiert, was die Belastung der Deponiegebühr mit Mehrwertsteuer zur Folge hat. 

Aufgrund der um 35,- €/t gestiegenen Entsorgungskosten sollen auch die Annahmegebühren für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten, angepasst werden; aufgrund des höheren Organik-Gehaltes dürfen diese Platten nicht auf oberirdischen Deponien, sondern nur in Untertagedeponien abgelagert werden.

Aufgrund der beiliegenden aktualisierten Gebührenkalkulation für nicht brennbare Abfälle ergeben sich folgende Gebühren

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                unverändert 207,00 € je Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den nachgenannten  520,00 € je Tonne (bisher 364,00 €/t)

für Mineralfaserplatten, die gefährliche 
künstliche Mineralfasern enthalten                                                988,00 € je Tonne (bisher 953,00 €/t)

für sonstige inerte Abfälle                                unverändert 146,00 € je Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.07.2022 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 28.06.2021 (amtlich bekannt gemacht am 02.07.2021), 

§ 1

In § 4 erhält Abs. 9 b) folgenden Wortlaut:

für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

  1. für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                207,00 € je Tonne

  1. für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                520,00 € je Tonne

  1. für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        988,00 € je Tonne 

  1. für sonstige inerte Abfälle                                                        146,00 € je Tonne

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.07.2022 in Kraft


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 10:06 Uhr