Bekanntgabe der dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters vom 13.09.2022 zum Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes in der Ruhlandstraße xxx, 63741 Aschaffenburg wegen akuter Einsturzgefahr


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 06.10.2022 ö Beschließend 5UKVS/8/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 27.12.2021 und ergänzten, bzw. geänderten Planunterlagen vom 03.03.2022 beantragten die Bauherren xxx die Errichtung von 2 Wohnhäusern mit insgesamt 7 Wohneinheiten und den Umbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Ruhlandstraße xxx, 63741 Aschaffenburg.
Das Baugrundstück ist derzeit bebaut mit einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus, einem angebauten erdgeschossigen Ladengebäude, sowie mehreren weiteren Nebenanlagen (ehem. Stallungen und Scheune) im rückwärtigen Grundstücksbereich. Das denkmalgeschützte Fachwerkhaus sollte erhalten und saniert werden. Das Gebäude ist unter der Aktennummer D-6-61-000-621 in der Denkmalliste mit folgender Beschreibung eingetragen:
Ackerbürgerhaus
Wohnhaus einer ehem. bäuerlichen Anlage, teilunterkellerter giebelständiger zweigeschossiger Sichtfachwerkbau mit Satteldach, hofseitig mit Krüppelwalm, Erdgeschoss versteinert, 1703/04 (dendro.dat.).
Das Ladengebäude und die weiteren Nebengebäude sollen abgebrochen werden.
Das Baugrundstück besteht derzeit aus zwei Flurstücken mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 917 m². Die Teilflächen sollen vereinigt werden und bilden ein Baugrundstück.
Geplant ist die Errichtung eines Vorderhauses mit 2 Wohnungen, welches mit Trauf- und Firsthöhe, sowie Bautiefe an das Nachbargebäude Ruhlandstraße 49, quasi als Doppelhaushälfte angebaut werden soll. Im Keller sind Kellerabteile und 5 Fahrradabstellplätze geplant. Die Erdgeschosswohnung verfügt über ca. 70 m², die zweite Wohnung erstreckt sich über das 1. Obergeschoss und Dachgeschoss mit einer Wohnfläche von ca. 99 m².
Das winkelförmig geplante Rückgebäude fügt sich beidseitig grenzständig an die bestehende Nachbarbebauung an. Das zweigeschossige Gebäude verfügt im westlichen Gebäudeteil über ein Satteldach, im östlichen Gebäudeteil über ein Flachdach mit Dachterrasse. Das Rückgebäude ist nicht unterkellert und verfügt über 5 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 55 und 93 m². Die Gesamtwohnfläche liegt bei 551 m².
Das Bauvorhaben wurde am 04.05.2022 im Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat vorgestellt und beschlossen. Hier wurde ausgeführt, dass sich der Bauantrag zunächst nur auf die geplante Neubebauung beziehe und das denkmalgeschützte Gebäude hiervon nicht berührt sein soll. Für dieses Gebäude war, in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde geplant, ergebnisoffen eine Voruntersuchung durchzuführen, welche ein statisches Tragwerkgutachten und eine restauratorische Befunduntersuchung beinhalten sollten.
Ein entsprechender Ortstermin unter Beteiligung von:
  • der Bauherrin, xxx
  • dem Restaurator, xxx
  • dem Statiker, xxx
  • der Architektin, xxx
  • der Unteren Denkmalschutzbehörde, xxx
  • dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Herrn xxx
  • der Heimatpflegerin, xxx
fand am 31.05.2022 statt.
In diesem Termin wurde – nach Öffnung der Oberflächen und Untersuchung der Gebäudesubstanz - festgestellt, dass die Bausubstanz durch Schädlingsbefall sehr stark beeinträchtigt ist und voraussichtlich maximal noch 20 % der vorhandenen Bausubstanz tatsächlich erhalten werden könne. Unter anderem wurden folgende Schädlinge festgestellt: Holzbock, Hausschwamm, Schimmel, Braunfäule. Von allen Beteiligten wurde daraufhin festgestellt, dass aus denkmalpflegerischer Sicht ein erhaltenswertes Denkmal nicht mehr gegeben ist, da auch nach einer denkmalpflegerisch fachgerechten Sanierung mind. 80 % der Bausubstanz durch neue Bauteile ersetzt werden müsste und das Denkmal in der Substanz damit nicht mehr erhalten werde könne.
Am 30.08.2022 ging hier die Mitteilung des Ingenieurbüros für Baustatik xxx, An der Leite xxx, 63872 Heimbuchenthal mit folgendem Inhalt ein:
„Mittlerweile besteht akute Einsturzgefahr. Hier ist Gefahr im Verzug
Die Fassade hat sich um ca. 8 cm von der Decke abgelöst und sich Richtung
Fußweg, Ruhlandstraße bewegt.
Ein Deckenbalken im OG, der nach Öffnung der Innenwände sichtbar wurde,
droht zu brechen und wurde provisorisch abgestützt.
Die Decke im Erdgeschoss droht ebenfalls einzustürzen.
Zur Verdeutlichung sende ich im Anhang Fotos der Situationen.
Vor allem die Veränderung der Fassade bereitet Sorge.
Ich rate daher dringend das Gebäude schnellstmöglich abzutragen, um
Personenschäden auszuschließen.“

Es wurde daraufhin eine Teilsperrung der Ruhlandstraße veranlasst und die Fassade mit Spanngurte vorläufig gesichert. Am 08.09.2022 teilte das Ingenieurbüro für Baustatik xxx mit, dass die Sicherung nur vorläufig sei und der Abbruch zügig in die Wege geleitet werden müsse. Von den Bauherren wurde mitgeteilt, dass die Baufirma eine Vorlaufzeit von ca. 3 Wochen benötige. Die Auftragserteilung sei daher unverzüglich erforderlich.
Am 09.09.2022 ging hier der denkmalschutzrechtliche Antrag auf Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes ein. 
Im laufenden Verfahren war die Unteren Denkmalschutzbehörde laufend eingebunden. Die Zustimmung zum Abbruch, aufgrund der vorhandenen massiven Schäden an der Gebäudesubstanz, sowie aufgrund der bestehenden und nachgewiesenen Einsturzgefahr liegt vor. Das Landesamt für Denkmalpflege und die Heimatpflegerin sind über den Sachverhalt in der Denkmalbesprechung am 13.09.2022 förmlich informiert und haben dem Abbruch ebenfalls zugestimmt. Herr xxx vom Landesamt für Denkmalpflege war bereits durch den Ortstermin am 31.05.2022 über den sehr schlechten baulichen Zustand des Gebäudes informiert. 
Aufgrund der bestehenden Einsturzgefahr des Gebäudes wurde dem Oberbürgermeister am 13.09.2022 vorgeschlagen, im Wege einer dringlichen Entscheidung dem vorliegenden denkmalschutzrechtlichen Antrag auf Abbruch des o.g. Gebäudes zuzustimmen. Die Entscheidung wurde sodann der Bauherrin unverzüglich mitgeteilt. Diese hat wiederum unverzüglich den Auftrag zum Abbruch des Gebäudes erteilt.
Derzeit wird ein Ersatzgebäude geplant, welches sich in Form und Kubatur an dem abzubrechenden Bestandsgebäude orientiert. 
Der zuständige Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird hiermit, gem. Art. 37 Abs. 3 GO über die dringliche Anordnung informiert.

.Beschluss:

I. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird über die folgende dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 13.09.2022 informiert:
„Dem Antrag der Bauherren xxx zum Abbruch des denkmalgeschützten Wohnhauses „Ackerbürgerhaus“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider in der Ruhlandstraße xxx im Stadtteil Leider wird - wegen akuter Einsturzgefahr - im Wege einer dringlichen Anordnung, gem. Art. 37 Abs. 3 GO zugestimmt. Der zuständige Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat ist unverzüglich in der nächsten Sitzung hierüber zu informieren.“

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 09:27 Uhr