Die aktuelle Spielzeit zeigt eine starke Zurückhaltung des Publikums bei indoor-Veranstaltungen. Viele Abonnenten des Stadttheater-Programmes haben aufgrund der lange unklaren Situation ihren Vertrag gekündigt. Etliche Veranstaltungen mussten und müssen wegen geringen Publikumszuspruchs abgesagt werden.
Für die Spielzeit 2022/2023 wird es aus diesem Grund kein Programm geben, das bereits im Juni für die gesamte Spielzeit in allen Sparten durchgeplant ist. Es wird in den unterschiedlichen Genres (Sprechtheater, Musiktheater, Tanztheater, Orchesterkonzerte, Kammerkonzerte) zu Abonnements zusammengefasste Veranstaltungsreihen geben, die in separaten Print- und online-Medien beworben werden. Insbesondere im Bereich der „Grenzgänge“ erlaubt der Verzicht auf ein vollständiges Saisonprogramm aber ein flexibleres Reagieren auf Publikumszuspruch im Laufe der Spielzeit. In der Regel sind bei Künstlern der Genres Kabarett, Jazz, Pop, Kleinkunst auch kurzfristigere Buchungen möglich.
Die Programmplanung durch den Kulturamtsleiter wird mit großem Augenmerk das Ziel verfolgen, auch neue, jüngere Zielgruppen anzusprechen und als Theaterpublikum zu gewinnen.
Durch die nach wie vor sehr bewegliche Situation am internationalen Tourneemarkt, der durch die Corona-Pandemie komplett neu formatiert wurde, ist es durchaus möglich, auch herausragende Künstler*innen kurzfristig zu buchen. Um diese ggf. gegenfinanzieren zu können wird der vom Stadtrat in der Sitzung des Kultur- und Schulsenates vom 6.7.2016 beschlossene „Topzuschlag“ u. U. erstmalig erhoben. Der Wortlaut des Beschlusses lautet: „Die Erhebung eines Topzuschlags ist in besonders begründeten Fällen möglich.“
Durch den o. g. „Grenzgänge“-Beschluss wird der Kulturamtsleiter in der gewünschten Flexibilität deutlich eingeschränkt. Daher wird er temporär ausgesetzt.
Ein wesentlicher Anteil der Veranstaltung in der Sparte „Grenzgänge“ wird in Kooperation mit der „Humorbrigade Hofgarten GmbH“ durchgeführt. Die administrative Abgrenzung, gemeinsame Bewerbung und insbesondere die Abrechnung erfolgen in der derzeitigen Praxis einen immensen Zeit- und Arbeitsaufwand bei vergleichsweise geringen Beträgen, die als Einnahmen beim Kulturamt verbleiben. Daher verschlankt es die administrativen Prozesse erheblich, die Veranstaltungen in Eigenregie vom Hofgarten durchführen zu lassen.
Die durch den o. g. „Grenzgänge“-Beschluss intendierte stärkere Berücksichtigung der Bereiche Kabarett, Musical, Jazz, Weltmusik und anderer populärer Kunstformen des 20. und 21. Jahrhunderts wird auch in der Planung für die Reihen Musiktheater, Orchesterkonzert und Kammerkonzert vorgenommen.