Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramms zunächst im
Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und
„TANDEM“ (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem
Titel „CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.
Zielgruppe sind Ein- und Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften mit Kindern, also
Langzeitarbeitslose und ihre Familienangehörigen mit komplexen Problemlagen
(leistungsberechtigt nach § 7 SGB II).
Die niedrigschwellige Unterstützung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften durch die
Jugendämter ermöglicht eine intensive Kooperation, eine niedrigschwellige Betreuung
und die entsprechenden Koordinationsleistungen innerhalb des Jugendamtes
sowie mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle der ganzen Familie.
Im Jahr 2017 startete das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg auf der Grundlage eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzepts. Die zuständigen Fachkräfte betreut bis zu 40 Bedarfsgemeinschaften, greift dabei aber auf ein Netzwerk von Beratungsstellen und Fachdiensten zurück, um für die jeweiligen Familien die bestmögliche individuelle Unterstützung aufzubauen. Das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg ist zum 01.11.2018 mit der dortigen Koordinierungsstelle in das Projekt eingestiegen.
Das Jugendamt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ist ein vorrangiger Kooperationspartner für die Durchführung des Projekts. Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander abgestimmt und im Rahmen eines
gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt bzw. bei Bedarf angepasst.
Gemeinsames Ziel ist es, die Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass zum einen Eltern motiviert und gefördert werden, ihre berufliche Eingliederung voranzutreiben und zum anderen hinreichende Unterstützung für die Kinder in ihrer eigenen Entwicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Betreuung, Lernförderung, schulische und berufliche Eingliederung) gewährleistet werden. Eltern sollen in ihrer Kompetenz von den Kindern als
Vorbild erlebt werden. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen Erfolgen
ihrer Kinder. Dies sind die elementaren Voraussetzungen dafür, der Entwicklung zur Tradierung
bzw. Verstetigung sozialer Randlagen entgegen zu wirken.
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt
wie auch pädagogisch begleitet werden.
In den vorangegangenen Förderperioden des CURA-Projekts haben sich die in das Projekt gesetzten Erwartungen in vollem Umfang bestätigt. Durch die enge Kooperation zwischen dem Jobcenter und der Koordinierungsstelle des Projekts im Jugendamt konnten zahlreiche Familien erreicht werden.
Die Vernetzung des Projekts mit dem Jobcenter, den Fachdiensten des Jugendamtes, anderer Träger der Jugendhilfe sowie zahlreichen Beratungseinrichtungen hat zu einer deutlichen strukturellen Verbesserung der Beratungs- und Hilfsangebote geführt und gewährt „individuell
zugeschnittene“ Unterstützung für die am Projekt beteiligten Familien.
Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen den Klienten des Jobcenters und der Jugendhilfe haben sich zahlreiche Synergieeffekte ergeben, die sich aus der Optimierung des Hilfeprozesses an sich und der nachgewiesenen frühzeitigen umfassenden Hilfestellung ergeben.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich bereits
im Herbst 2017 erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch die am Projekt teilnehmenden Jugendämter eine angemessene finanzielle Förderung erhalten, um die personellen Mehraufwände zu kompensieren.
Auf dieser Grundlage wird eine vom Jugendamt eingestellte Fachkraft mit 90 % der Brutto-Personalkosten gefördert.
Die Laufzeit des Förderprojekts war laut der Förderhinweise für das Modellprojekt Niedrigschwellige Unterstützung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften durch die Jugendämter“ im Rahmen der Gesamtkonzeption „CURA – Coaching zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ war nach einer einmaligen pandemiebedingten Verlängerung befristet bis zum 31.12.2022. Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurde jedoch Anfang Dezember 2022 darüber informiert, dass die Weiterförderung der bestehenden Standorte auf Basis der bisherigen Förderhinweise im Rahmen einer Einzelförderung bis zum 31.12.2023 ermöglicht werden soll, wenn ein Bedarf seitens der Zielgruppe der CURA-Projekte zumindest örtlich weiterhin gegeben ist.
Da die Bedarfe in der Stadt Aschaffenburg weiterhin unverändert fortbestehen, wurde ein Antrag auf weitere Förderung gestellt. Mit Schreiben vom 15.12.2022 wurde Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ab dem 01.01.2023 durch den Fördergeber erteilt.
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Die Kosten belaufen sich jährlich für eine durch einen Sozialpädagogen besetzte Vollzeitstelle auf ca. 60.000 €, wovon 90% aus den staatlichen Fördermitteln ersetzt werden. Hiermit verbleibt für die Stadt Aschaffenburg ein Eigenanteil von ca. 6.000 € im Jahr.
Die Verwaltung schlägt vor, die Koordinierungsstelle des Projekts, welches zum 01.11.2018 in Aschaffenburg starten konnte, ab 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 weiterzuführen.