Heuer findet die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 statt. Aufgrund § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und Nrn. 7ff der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist die Stadt Aschaffenburg verpflichtet eine Vorschlagsliste zu erstellen, die alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt. Für den Beschluss über die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (≥ 23) erforderlich.
Mit Schreiben vom 31.01.2023 teilte der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg mit, dass die Stadt Aschaffenburg 84 Personen für die Wahl der Schöffen vorschlagen soll. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte diese Mindestzahl nicht (wesentlich) überschritten werden.
Bis zum 29.03.2023 haben sich 278 Personen für das Schöffenamt beworben oder wurden hierfür vorgeschlagen.
Um eine Auswahl anhand der o.g. Kriterien vorbereiten zu können, wurde die nachfolgende Bevölkerungsstruktur der Stadt Aschaffenburg zugrunde gelegt (Quelle: Melderegister der Stadt Aschaffenburg, Stand 31.12.2022):
Geschlechterverteilung in der Stadt Aschaffenburg
Altersstruktur der Bevölkerung Aschaffenburgs zwischen 25 und 69 Jahren (43.621)
- 25-29 Jahre = 11%
- 30-39 Jahre = 23%
- 40-49 Jahre = 20%
- 50-59 Jahre = 25%
- 60-69 Jahre = 21%
Familienstände der Aschaffenburger Bevölkerung
- Verheiratet = 42%
- Ledig = 43%
- Geschieden = 9%
- Verwitwet = 6%
Wirtschaftsbranchenverteilung in Aschaffenburg (Quelle: Stand AfA, 30.06.2022)
- Land- und Forstwirtschaft und Bergbau, Energie = 1,8%
- Verarbeitendes Gewerbe (Herstellung) = 19,3%
- Baugewerbe = 4,5%
- Handel und Instandhaltung = 16,1%
- Verkehr und Lagerei = 7,9%
- Gastgewerbe = 2,3%
- Information, Finanzen, Immobilien, sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen = 19,9%
- Öffentliche Verwaltung = 6,5%
- Erziehung und Unterricht = 4,1
- Gesundheitswesen, Soziales = 15,2%
- Sonstige Dienstleistungen = 2,4%
Es wird vorgeschlagen, 100 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, wobei es sich um eine unwesentliche Überschreitung der Mindestzahl von 84 Personen handelt.
In der Auswahl wurden 47 Personen nicht berücksichtigt, da diese keine Motivation zur Ausübung des Schöffenamtes dargelegt haben. Eine Person wurde aufgrund ihrer Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter nicht in die Auswahl einbezogen. Die 4 Personen, deren Geburtsort im Ausland liegt, wurden ausgewählt, um den Migrationsanteil der Bevölkerung zumindest annähernd abzubilden. Die Vorschläge der Parteien, Fraktionen und Wählergruppen sowie Mitarbeitende der Stadt Aschaffenburg wurden bevorzugt ausgewählt, da von diesen eine besondere Zuverlässigkeit zu erwarten ist. Da 9% aller Bewerber*innen zuvor bereits einmal ein Schöffenamt ausgeübt haben, wurden in der Vorschlagsliste ebenfalls 9 (ehemalige) Schöffen berücksichtigt. Im Übrigen wurden die Bewerber so ausgewählt, dass die Bevölkerungsstruktur Aschaffenburgs bestmöglich abgebildet wird.
Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste für eine Woche öffentlich im Erdgeschoss des Rathauses zu jedermanns Einsicht aufgehängt, worauf in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen wird. Binnen einer Woche nach Ende der Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG (Nr. 3 der Schöffenbekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.6 der Schöffenbekanntmachung) nicht aufgenommen werden sollten.
Anschließend wird die Vorschlagsliste samt den eingegangenen Einsprüchen an das Amtsgericht Aschaffenburg gesendet. Dort wird über die Einsprüche entschieden und letztlich die Wahl der Schöffen durchgeführt.