Die kath. Kirchenstiftung St. Gertrud betrieb bis zum 30.06.2023 eine offene Ganztagesgruppe für die Hefner-Alteneck Schule in den Räumen des Quartierszentrums. Gleichzeitig wurde die dort befindliche Kita in eine neue Betriebsträgerschaft an den Johanneszweigverein Schweinheim e. V. überführt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2022 den Beschluss gefasst, in die Kooperationspartnerschaft für den Offenen Ganztag einzusteigen. Zum 01.07.2023 erfolgten die Wechsel.
Bis Februar 2023 betrieb der ASB einen Hort auf dem Schulgelände der Hefner-Alteneck Schule.
Die Trägerschaft des Hortes auf dem Schulgelände der Hefner Alteneck Schule wurde im Februar 2023 kurzfristig durch den ASB aufgegeben. Die dort vorhandenen Plätze wurden unterjährig in den Offenen Ganztag an der Hefner-Alteneck Schule überführt.
Da die Räume des Hortes leer standen, wurde im Einvernehmen mit der Schulleitung entschieden, die Gruppe aus dem Quartierszentrum in die Schule zu verlegen. So müssen für die Betreuung die Gruppen der Schule nicht mehr getrennt werden.
Es zeigt sich im Schuljahr 2023/2024 dass die neue Schulleitung intensiv den offenen Ganztag begleitet und die Schule hier gut aufgestellt ist. Da der Ganztag unter schulischer Aufsicht stattfindet und der Förderverein Hefner-Alteneck Volksschule e. V. in der Lage ist, als alleiniger Kooperationspartner der Schule diese Aufgabe zu übernehmen, schlägt die Verwaltung vor, die Kooperationspartnerschaft aufzugeben.
Lt. der Regierung von Unterfranken bestehen keinerlei Bedenken, dass der Förderverein ab dem kommenden Schuljahr alleiniger Kooperationspartner ist.
Im Stellenplan sind 1,2 VZÄ für die Betreuung innerhalb der Kooperationsträgerschaft durch die Stadt vorgesehen. Die Stelleninhaberin mit 22,5 Std. wird auf eine freie Stelle im Offenen Ganztag an der Fröbelschule umgesetzt. Damit entfällt für die Stadt Aschaffenburg ein Stellenanteil im Umfang von 22,5 Std.
Die verbleibenden 25 Std. sollen Stellenplanneutral für den Auf- und Ausbau und die Koordination des Ganztages verwendet werden. Hier handelt es sich um eine neue umfangreiche Aufgabe der Jugendhilfe, die nicht durch das bestehende Personal im Amt für Kinder, Jugend und Familie erledigt werden kann. Der Stellenmehrbedarf wurde im Personalbemessungsverfahren des letzten Jahres bereits festgestellt, aber noch nicht umgesetzt. Weiterhin ist eine 0,54 VZÄ Stelle für die Essensausgabe vorhanden. Diese ist bis zum Schuljahresende befristet. Diese Stelle kann damit im Stellenplan ersatzlos entfallen.