Betriebskostenförderung für Kinder aus der Stadt Aschaffenburg in hessischen Einrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 01.07.2024
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wenn Aschaffenburger Kinder eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Stadt, aber in Bayern, besuchen, wird auf Grundlage des BayKiBiG der kommunale Anteil erstattet.
Da Aschaffenburg Grenzgebiet zum Bundesland Hessen ist, gibt es Situationen in denen Kinder hessische Einrichtungen besuchen. Hier ist die Kostenübernahme des kommunalen Anteils nicht im BayKiBiG geregelt, da es sich um ein anderes Bundesland handelt. Bayerische Kinder werden hier durch hessische Kommunen nicht gefördert, da in Hessen ein anderes Fördersystem gilt.
Es gibt Situationen in dem der Elternwille überwiegt und es auch dem Kinderwohl dient eine hessische Einrichtung zu besuchen. Deshalb wird vorgeschlagen, dass die Betriebskostenförderung für Kinder aus der Stadt Aschaffenburg, die eine hessische Kindertageseinrichtung besuchen, bis zur maximalen Vergleichsförderung nach dem BayKiBiG gezahlt wird. Solche länderübergreifenden interkommunalen Vereinbarungen sind üblich. Es entstehen der Stadt Aschaffenburg hier nicht mehr Kosten, als wenn das Kind in Aschaffenburg betreut würde
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt, die Förderung des kommunalen Anteils der Betriebskostenförderung für Kinder aus Aschaffenburg in hessischen Kitas bis zur maximalen Vergleichsförderung nach dem BayKiBiG.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.09.2024 10:18 Uhr