Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter am Verwaltungsgericht Würzburg für die Amtsperiode 01.04.2025 - 31.03.2030
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In diesem Jahr stehen die Vorbereitungen zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die am 01.04.2025 beginnende fünfjährige Amtszeit an.
Nach Schreiben des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14.02.2024 hat die Stadt Aschaffenburg gem. § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste mit voraussichtlich acht Personen, die für das Amt als ehrenamtliche Verwaltungsrichter geeignet sind, aufzustellen.
Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für den Beschluss über die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (≥ 23) erforderlich. Das heißt es wird für den Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit mindestens 23 Ja-Stimmen benötigt.
Bei den in der Anlage genannten Personen handelt es sich um geeignete Bewerberinnen und Bewerber um das Amt als ehrenamtliche Richter, die von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen wurden. Alle Bewerber erfüllen die Wählbarkeits-Voraussetzungen.
Ergänzend wird daraufhin hingewiesen, dass die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Würzburg erfolgt. Da bei den vergangenen Wahlen immer die Hälfte der vorgeschlagenen Personen durch den Wahlausschuss gewählt wurden, wird davon ausgegangen, dass bei der anstehenden Wahl voraussichtlich vier der von der Stadt Aschaffenburg vorgeschlagenen acht Personen gewählt werden.
.Beschluss:
I. Der Aufnahme der in Anlage 2 aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter am Verwaltungsgericht Würzburg für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2024 09:49 Uhr