Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Einziehung und Widmung von Straßen im Hafengebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2024 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. 
1. Mit Wirkung vom 01.10.2024 werden folgende Flächen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen (alle Fl.-Nrn. Gemarkung Leider):

Kohlenkaistraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx
Anfang: Darmstädter Straße (B26)
Länge: 46 m

Werftstraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx und Fl.-Nr. xxx
Anfang: Höhe östliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Ende: Höhe östliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Länge: 275 m

Hafenrandstraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx
Anfang: Höhe westliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Länge: 222 m


2. Mit Wirkung vom 01.10.2024 wird gemäß Artikel 6 des BayStrWG folgende Fläche im Hafengebiet als Eigentümerweg (Artikel 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:

Hafenrandstraße (Teilabschnitt neu)
Teilflächen aus den Fl.-Nrn. xxx und xxx (alle Gemarkung Leider)
Anfang: Einfahrt Wasserschutzpolizei
Ende: Wendehammer
Länge: 170 m


3. Änderung der Eintragungsverfügung mit Wirkung vom 01.10.2024 für folgende Eigentümerwege (alle Fl.-Nrn. Gemarkung Leider)

-Kohlenkaistraße
bisherige Anfangspunkt: Darmstädter Straße – jetzt neu: Industriestraße
bisherige Länge: 840 m – jetzt neu: 757 m

-Industriestraße
bisherige Fl.-Nr. xxx – jetzt neu: Fl.-Nr. xxx und Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx
bisheriger Endpunkt: Kohlenkaistraße – jetzt neu: 46 m vor der Darmstädter Str./B26
bisherige Länge: 270 m – jetzt neu: 307 m


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.1
Die Kohlenkaistraße, die Werftstraße und die Hafenrandstraße, jeweils gewidmet als Eigentümerweg, haben in den genannten Abschnitten jede Verkehrsbedeutung verloren.

Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Einziehung dieser Teilabschnitte beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.

Die Absicht der Einziehung wurde am 24.05.2024 im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht.
Einwendungen liegen keine vor.


zu I.2
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Widmung des neuen Teilabschnittes der Hafenrandstraße beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.
Die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs.2 BayStrWG liegt insoweit vor.


zu I.3
Aufgrund der Teileinziehung der Kohlenkaistraße (Schließung der Zufahrt „Kohlenkaistraße“ von der Darmstädter Straße in das Hafengebiet gemäß „Planfeststellungsbeschluss Ausbau der Darmstädter Straße“) ist gemäß Feststellung des Bauordnungsamtes Sachgebiet Verwaltung und Recht (Frau Michaela Lehnhoff) die Anpassung/Neuvergabe von Hausnummern in diesem Bereich erforderlich, um eine eindeutige Zuordnung für die Not- und Rettungsdienste zu gewährleisten.
Aus diesem Grund erfolgt eine Umbenennung eines Teilabschnittes von 37 m Länge der Kohlenkaistraße in Industriestraße. Dadurch wird die Berichtigung der Eintragungen für die Industriestraße und Kohlenkaistraße hinsichtlich Fl.-Nr., Längenangaben sowie Anfangs- bzw. Endpunkte notwendig.

Datenstand vom 17.09.2024 15:39 Uhr