Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung und Widmung von Straßen im Hafengebiet Werftstraße und Hafenrandstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2024 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
1. Mit Wirkung vom 14.10.2024 werden folgende Flächen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen (alle Fl.-Nr. Gemarkung Leider):

Werftstraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx und Fl.-Nr. xxx
Anfang: Höhe östliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Ende: Höhe östliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Länge: 275 m

Hafenrandstraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx
Anfang: Höhe westliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Länge: 222 m


2. Mit Wirkung vom 14.10.2024 wird gemäß Artikel 6 des BayStrWG folgende Fläche im Hafengebiet als Eigentümerweg (Artikel 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:

Hafenrandstraße (Teilabschnitt neu)
Teilflächen aus den Fl.-Nr. xxx (alle Gemarkung Leider)
Anfang: Einfahrt Wasserschutzpolizei
Ende: Wendehammer
Länge: 170 m

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.1
Die Werftstraße und die Hafenrandstraße, jeweils gewidmet als Eigentümerweg, haben in den genannten Abschnitten jede Verkehrsbedeutung verloren.

Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Einziehung dieser Teilabschnitte beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.

Die Absicht der Einziehung wurde am 24.05.2024 im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht.
Einwendungen liegen keine vor.


zu I.2
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Widmung des neuen Teilabschnittes der Hafenrandstraße beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.
Die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs.2 BayStrWG liegt insoweit vor.

Datenstand vom 09.10.2024 16:09 Uhr