Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 18.03.2019 auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept (VU/IHK) der Büros Neu / Salm & Stegen die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ im Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ (jetzt: „Sozialer Zusammenhalt“) erlassen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Aktuell wird eine Sanierungsberatung angeboten. Private Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen können bei der Stadt einen Antrag auf einen Beratungstermin durch ein Architekturbüro stellen. Ein Verfügungsfonds ist eingerichtet.
Diese beiden Bewilligungen laufen Ende des Jahres 2025 aus. Im Jahr 2025 sind zur Fortsetzung dieser Maßnahmen neue Förderanträge für die Jaahre 2026 und 2027 einzureichen.
Im Bereich des Sanierungsgebietes befindet sich die “Alte Schule Obernau”. Das Gebäude ist derzeit ungenutzt und sanierungsbedürftig. In den VU mit ISEK wird angeregt, im Stadtteil Obernau einen “Ort der Begegnung” zu schaffen. Die “Alte Schule” könnte sich hierfür eignen. Vor Erstellung einer konkreten Planung ist es aber erforderlich, ein konkretes Nutzungskonzept auszuarbeiten.
Allgemeines
Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme
Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2026 durchgeführt (Haushaltsjahr 2026), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2025).
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei.