Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Lebendige Zentren" - Innenstadt Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2025 und die Fortschreibungsjahre 2026 - 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2024 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ für das Jahr 2025 sowie für die Fortschreibungsjahre 2026 - 2028 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu. 

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, 
1.        der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen, 
2.        im Entwurf für den Haushalt 2025 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und 
3.        die Finanzierung für die Jahre 2026 - 2028 nach den Werten im Jahresantrag 2025 fortzuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ (früher „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. 

Für das Jahr 2025 ist geplant, für folgende Projekte einen detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen: 

- Roßmarkt - Einbau von versenkbaren Pollern im Abschnitt zwischen Herstallstraße und Badergasse:
Dieser Abschnitt der Fußgängerzone wird - auch außerhalb der Andienungszeiten - immer wieder rechtswidrig von Kraftfahrzeugen befahren. Diese Problematik wurde in der Sitzung des PVS am 19.05.2020 diskutiert. Der Stadtrat hat dabei der Konzeptstudie über den Einbau von versenkbaren Pollern im Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Badergasse grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Nach Abschluss der Bauarbeiten für das Anwesen Roßmarkt 21 kann die Maßnahme nun umgesetzt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 370.000 € / 2026 

- Sanierung Herstallturm mit Beleuchtung sowie Aufwertung direktes Umfeld:
Das Erscheinungsbild des Herstallturms ist seiner Funktion als ein Wahrzeichen der Stadt Aaschaffenburg nicht angemessen. Er soll einen Neuanstrich erhalten, das Dach saniert werden. Eine Beleuchtung kann dabei mit berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kann der Grünbereich um den Turm aufgewertet werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2025

- Barrierefreie Sanierung von Straßen und Wegen:
Laut Stadtbodenkonzept ist die barrierefreie Gestaltung von Straßen und Wegen in der Innenstadt vorgesehen. In der Treibgasse (Abschnitt zwischen Wolfsthalplatz und Herstallstraße) muss die AVG neue Gasleitungen verlegen. In diesem Zusammenhang muss das vorhandene Porphyrpflaster großflächig entfernt werden. Es bietet sich an, die Oberfläche anschließend entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu neu zu gestalten.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum (Treibgasse): 500.000 € / 2026

- Begrünungsmaßnamen im öffentlichen Raum:
Im Zuge des “1.000-Bäume-Programms” sollen auch in der Innenstadt - wo möglich - Bäume gepflanzt werden. Im Sanierungsgebiet sollen hierfür Mittel aus der Städtebauförderung in Anspruch genommen werden
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2026

- Begrünung private Freiflächen:
Im Zuge der Anpassung an den Klimawandel ergibt sich die Notwendigkeit, auch verstärkt private Freiflächen zu entsiegeln und zu begrünen. Hierzu sollen finanzielle Anreize geschaffen werden. Möglich ist die Einrichtung eines “Kommunalen Förderprogramms”, mit dem bis zu 30 % der entstehenden Kosten solcher Maßnahmen aus öffentlichen Mittel übernommen werden können.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2026

- Projektfonds 2026 - 2027: 
Der vorhandene Projektfonds zur Finanzierung kleiner Projekte Im Sanierungsgebiet läuft Ende 2025 aus. Im Jahr 2025 soll ein neuer Projektfonds für die Jahre 2026 und 2027 beantragt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2026 - 2027


Allgemeines

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme. 

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2026 durchgeführt (Haushaltsjahr 2026), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2025). 

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

Datenstand vom 05.11.2024 11:46 Uhr