Die Fa. Adolf Roth GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 35398 Gießen, hat mit Antragsschreiben vom 11.12.2020 unter Vorlage von Planunterlagen bei der Regierung von Mittelfranken für das Vorhaben zum Neubau eines Kesselwagenentladegleises mit Entladeeinrichtung zum Tanklager der Fa. Roth im Hafen Aschaffenburg die Zulassung nach Eisenbahnrecht beantragt.
Der neu geplante Privatgleisanschluss wird auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, liegen und soll an die Eisenbahninfrastruktur des öffentlichen Verkehrs der Bayernhafen GmbH & Co. KG angeschlossen werden.
Vorgesehen ist der Neubau einer Kesselwagenentleerung für bis zu sechs Eisenbahnkesselwagen (KWG). Dafür ist die Errichtung einer Abfüllanlage (ca. 659 m²) für sechs Bahnkesselwagen (BKW) auf einem etwa 122 m langen Gleis geplant. Das neue Gleis soll ab dem Weichenende (Zweiggleis) der vorhandenen Weiche im Gleis 300 entstehen.
Erforderlich wird das Privatgleis, da künftig die Versorgung des Tanklagers über die Schiene mittels Kesselwagen erfolgen soll. Ziel ist dabei eine Entlastung der bisherigen Andienungswege per Schiff und Straßentankfahrzeuge.
Im Verfahren wurden im Februar und März 2021 bereits die Stadt Aschaffenburg, das WW Aschaffenburg, die Landeseisenbahnaufsicht Nordbayern an der Regierung von Mittelfranken und die Bayernhafen GmbH & Co. KG als Betreiber der Entwässerungsanlagen im Hafen Aschaffenburg beteiligt.
Aufgrund von Nachforderungen an Unterlagen, insbesondere durch die Stadt Aschaffenburg (u.A. AwSV, immissionsschutzrechtlicher Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 07.05.2019 (Az. xxx)), die an den Vertreter (Planer) der Antragstellerin weitergegeben wurden, wurde der Fortgang des Verfahrens bis zur Vorlage der Tekturen und Ergänzungen zurückgestellt.
Die Antragsunterlagen wurden vom Planer am 22.08.2024 bei der Stadt Aschaffenburg, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, SG Umweltrecht, Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Untere Wasserbehörde, vorab eingereicht, um die Vollständigkeit der Unterlagen für eine positive Stellungnahme durch die Fachbehörden der Stadt Aschaffenburg abzustimmen.
Mit den bei der Regierung von Mittelfranken nunmehr am 04.12.2024 und 05.03.2025 eingegangenen Angaben und Unterlagen wurde vom Planer um Weiterführung des Verfahrens und Entscheidung über den Antrag aufgrund der aktuellen Unterlagen gebeten.
Dazu hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 31.03.2025 xxx beteiligt und aufgefordert, bis zum 27.05.2025 eine Stellungnahme abzugeben, ob dem vorgelegten Antrag entsprochen werden kann.
Um wie gewohnt zum einen für den Stadtrat eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung als auch zum anderen genügend Zeit zur sorgfältigen Sachbearbeitung zur Verfügung zu stellen, hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 06.06.2025 gebeten. Dieser Bitte konnte im beantragten Umfang nachgekommen werden.
Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat alle betroffenen städtischen Ämter und Dienststellen, darunter sowohl Fachbereiche mit als auch solche ohne Funktion als Träger öffentlicher Belange, aufgefordert die Planunterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme zu übersenden. Anschließend wurden alle Stellungnahmen vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement gesammelt und diese zu einer „Gesamtstellungnahme“ der Stadt Aschaffenburg zusammengefügt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die betroffenen Fachbereiche der Planung teilweise durch Formulierungen von Nebenbestimmungen, Empfehlungen und Hinweisen, zustimmen können.
Damit der Senat umfassend über das Vorhaben informiert und eingebunden werden kann, ist dieser Beschlussvorlage neben der erwähnten Gesamtstellungnahme auch der Antrag für den Neubau des Kesselentladegleises angefügt.
Anlagen:
Antrag
Gesamtstellungnahme