Bereits Mitte 2022 wandte sich die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) mit ersten Anfragen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung an die Stadt Aschaffenburg – insbesondere für den Stadtteil Schweinheim und das Gewerbegebiet „Ebersbacher Straße“ inklusive der Erbighalle. Die DFMG hat sich für einen Standort auf dem Gelände der Erbighalle ausgesprochen. Diese Wahl basiert einerseits auf dem Ziel, den Mobilfunkmast möglichst weit von angrenzenden Wohngebieten entfernt zu errichten. Andererseits bietet die topographische Lage des Areals ideale Voraussetzungen für eine optimale Versorgung, da das Gelände sowohl in Richtung der Wohnbebauung als auch des Gewerbegebiets abfällt.
Die Planung eines neuen Mobilfunkstandorts erfolgt grundsätzlich in Abstimmung zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den jeweiligen Kommunen. Städte und Gemeinden können in diesem Prozess alternative Standorte vorschlagen und beispielsweise eigene Grundstücke zur Verfügung stellen. Dennoch sind die Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die endgültige Standortentscheidung gesetzlich eingeschränkt. Laut aktueller Rechtslage liegt die Entscheidungshoheit allein beim Netzbetreiber.
Im September 2023 wurden die Gespräche zwischen der DFMG und der Stadt Aschaffenburg nochmals vertieft und konkretisiert. Der geplante „City-Mast“ soll maximal 25 Meter hoch sein und durch seine Leichtbauweise ohne aufwendige Fundamentarbeiten errichtet werden. Der gewählte Standort auf dem Parkplatz ist rund 80 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt und erfordert keine baulichen Eingriffe wie z.B. Baumfällungen. Eine Prüfung ergab zudem, dass sich keine sensiblen Einrichtungen in unmittelbarer Nähe befinden.
Im Zuge der Standortfindung wurden durch die DFMG in Abstimmung mit der Stadtverwaltung mehrere alternative Flächen im Umfeld der Erbighalle geprüft. Auf dem beigefügten Luftbild (Abbildung 1) sind die untersuchten, letztendlich aber abgelehnten Standorte rot gekennzeichnet. Der im südwestlichen Bereich gelegene Standort wurde vom Mobilfunkanbieter (Verlängerung Steinweg, hinter der Gärtnerei) abgelehnt, da er zu weit von der vorgesehenen Versorgungsfläche entfernt liegt und keine ausreichende Netzabdeckung gewährleistet werden kann. Zusätzlich befindet sich in unmittelbarer Nähe eine sensible Einrichtung (Waldkindergarten). Der zentral zwischen den beiden Sportplätzen gelegene Standort konnte nicht weiterverfolgt werden, da keine gesicherte Zufahrt zum Gelände gewährleistet werden kann. Zwei weitere, im östlichen Bereich, gelegene Flächen wurden ausgeschlossen, da deren Inanspruchnahme jeweils mit der Fällung eines Baumes verbunden gewesen wäre.
Für die Vermietung städtischer Liegenschaften im Zusammenhang mit der Errichtung von Funkanlagen sind die Grenzwerte zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern gemäß der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) einzuhalten. Darüber hinaus ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich, welche die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bestätigt. Die BNetzA führt hierzu für jeden Einzelfall ein Standortverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) durch. Eine Standortbescheinigung wird ausschließlich erteilt, wenn der maßgebliche Sicherheitsabstand im sogenannten „kontrollierbaren Bereich“ liegt – also in einem Bereich, zu dem der Betreiber den Zugang unbefugter Personen wirksam ausschließen kann. Andernfalls wird die Bescheinigung versagt und der Betrieb der Funkanlage untersagt.
Eine entsprechende Beschlussvorlage zum Mobilfunkstandort in Schweinheim wurde bereits Ende 2024 im Stadtrat eingereicht, jedoch am 04.12.2024 vom Stadtrat von der Tagesordnung der Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenats entnommen, mit dem Hinweis, zuvor die Öffentlichkeit zu informieren.
Im Sinne einer transparenten Kommunikation und Einbindung der Bürgerschaft wurde über das Vorhaben im April 2025 sowohl über eine Pressemitteilung auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg als auch über einen Verweis im Schweinheimer Mitteilungsblatt informiert. Es wurden die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Funkanlage, die rechtlichen Grundlagen sowie der Ablauf des Standortverfahrens ausführlich dargestellt. Ziel dieser Veröffentlichung war es, alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu informieren sowie die Möglichkeit zur Äußerung etwaiger Bedenken zu geben. Im Nachgang erreichte die Stadtverwaltung eine schriftliche Rückmeldung aus der Bevölkerung, die sich ablehnend zum Vorgehen äußerte. Begründet wurde dies hauptsächlich mit einem möglichen Alternativstandort (südwestl. Standdort hinter der Gärtnerei, siehe Luftbild). Daraufhin wurde seitens der Stadtverwaltung ein entsprechendes Antwortschreiben erstellt, in dem Beschwerdeführer die Sach- und Rechtslage als auch die Gründe für die Ablehnung des Standortes seitens der Mobilfunkanbieter (zu große Entfernung zum Versorgungsbereich und Nähe zum Waldkindergarten) ausführlich erläutert wurden. Darüber hinaus liegen nach derzeitigem Stand keine bauordnungsrechtlichen oder planungsrechtlichen Hinderungsgründe für den ausgewählten Standort vor.
Es wird daher empfohlen, dem vorgeschlagenen Standort der Funkanlage unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen und telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zuzustimmen und das entsprechende städtische Grundstück zur Verfügung zu stellen.