Beschreibung der Maßnahme:
Allgemeines:
Die Glattbacher Straße ist Hauptverbindungsstraße zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Glattbach und erfüllt damit die Funktion einer Gemeindestraße gemäß Art. 46 Abs. 1 BayStrWG. Sie verläuft parallel zur St 2309, besitzt jedoch im Vergleich zur St 2309 deutlich geringere Steigungen. Insofern fanden gemeinsam mit dem staatlichen Bauamt Aschaffenburg Überlegungen statt, die Erweiterung des Staatsstraßen begleitenden Radwegenetzes mit der Trasse der Glattbacher Straße zu verknüpfen.
In den letzten Jahren gab es die verschiedensten Planungsüberlegungen zum Bau eines Geh- und Radweges zwischen der Gemeinde Glattbach und der Stadt Aschaffenburg. Der anfängliche Entwurf wurde im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Statik, aber auch aus haushaltstechnischen Gründen immer wieder überarbeitet und weiter entwickelt, um eine optimale Lösung zu finden. Zeitweise musste die Maßnahme auch aus haushaltstechnischen Gründen und einer seinerzeit stark reduzierten Förderquote zurück gestellt werden. Durch die Verlegung des Geh- und Radweges weg von der St 2309 zur Glattbacher Straße wurde ein höherer Fördersatz angeboten.
Diese Führung des Radweges entlang der Glattbacher Straße bietet hinsichtlich der Anbindung an die bestehenden inner- und überörtlichen Radwegenetze, wie z. B. den Aschaffradweg und den Ringstraßen begleitenden Radweg mindestens die gleichen Qualitätsmerkmale wie ein Radweg entlang der St 2309.
Die Stadt Aschaffenburg hat in den letzten Jahren die Nachbargemeinden Großostheim, Haibach und Stockstadt an das innerstädtische Radwegenetz angebunden. Derzeit befindet sich der Bau des Radwegs nach Obernau in Vorbereitung. Ziel ist es auch nach Glattbach eine entsprechende Verbindung zu schaffen.
Gegenwärtiger Zustand
In der jetzigen Situation zeigt sich die Glattbacher Straße in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Der vorhandene, erkundete bituminöse Oberbau variiert sehr stark und besitzt Mächtigkeiten zwischen 10-50cm. Somit entspricht der Straßenaufbau größtenteils nicht den Anforderungen an einen frostsicheren Oberbau.
Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 5,30 m und 6,15 m Hangseitig befindet sich ein straßenbegleitender, knapp 1,0m breiter, schlecht ausgebauter Trampelpfad, der durch einen Seitenstreifen von der Fahrbahn getrennt ist. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter bzw. in die Erdmulde im Bereich des Seitenstreifens.
Die Trasse der Glattbacher Straße ist in den Hang eingeschnitten. Hierdurch ergeben sich tal- wie auch hangseitig sehr hohe Böschungen. In unmittelbarer Nähe der Glattbacher Straße verläuft talseitig der Glattbach. Im Bereich von Station 0+870 bis 0+910 tangiert er den Böschungsfuß. Die Querschnittsbelastung beträgt 4248 kfz/24 h inklusive Schwerverkehr.
Zukünftiger Zustand
Die nutzbare Fahnbahnbreite (Fahrbahn und Rinne) beträgt mehr als 6 Meter.
Die mit dem staatlichen Bauamt und der Regierung von Unterfranken abgestimmte Querschnittsbreite wurde im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen, aber auch unter Berücksichtigung der schwierigen Geländeverhältnisse und der damit verbundenen Zielsetzung eines möglichst geringen Eingriffs in Natur und Landschaft gewählt. Für den Begegnungsfall Bus/Bus können die Rinnen wie auch die Bankette, die mit Vorsieb befestigt sind, überfahren werden, sodass letztendlich eine Breite von > 6,00 m im Begegnungsfall Bus/Bus bzw. LKW, zur Verfügung steht.
Der vorhandene Querschnitt wird durch einen straßenbegleitenden 2,50 m breiten Geh- und Radweg erweitert, um den Bedürfnissen der Fußgänger und Radfahrer nachzukommen und wie zuvor beschrieben die Funktion des Staatsstraßen begleitenden Radweges zwischen dem Aschaffenburger Stadtteil Damm und der Einmündung Staatsstraße 2309 sowie der Gemeindestraße Enzlinger Berg zu übernehmen, da eine Führung des Radwegs entlang der St 2309 aufgrund der dort bestehenden hohen Steigungen nicht möglich ist.
Die Erweiterung des Querschnitts um den Geh- und Radweg erfolgt in Richtung bergseitiger Böschung. Eine Verbreiterung des Querschnittes zur Talseite wurde nicht in Erwägung gezogen. Zum Einen wären hier aufgrund der auch hier vorliegenden hohen Böschungen große Auffüllungen nötig geworden und zum Anderen verläuft der Glattbach schon jetzt bereichsweise in unmittelbarer Nähe des Böschungsfußes. Eine Verlegung des Glattbaches hätte ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren zur Folge
Von Aschaffenburg kommend werden die Hochbordsteine sowie die 2-zeilige Rinne bis Station 0 + 125 m fortgeführt. Auf Seite des Geh- und Radweges ist hier dann die volle Breite des Seitentrennstreifens erreicht, so dass auf das Hochbord mit Rinne verzichtet werden kann. Die Abgrenzung des Geh- und Radweges wird durch einen Seitentrennstreifen erzielt, der die Bankette von Geh- und Radweg sowie Fahrbahn, aber auch eine Entwässerungsmulde aufnimmt. Auf der südlichen Seite verläuft das Hochbord bis Station 0 + 155 m. Das Gelände kann hierdurch an den Bordstein angeglichen werden. Somit wird ein größerer Eingriff in die anstehende Böschung aufgrund einer Anordnung von Bankett und Erdmulde vermieden. Ab Station 0+155 m verlaufen beidseits der Fahrbahn Bankette bzw. der Seitentrennstreifen. Der Geh- und Radweg ist in etwa niveaugleich mit der Fahrbahn. Eine Fortführung des Geh- und Radweges mit einem Hochbordstein, als Abgrenzung zur Fahrbahn ist auf Anraten der Verkehrspolizei Aschaffenburg und aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht ratsam.
Die anstehenden Böschungen werden mittels Gabionenstützwänden abgefangen. Insgesamt werden auf ca. 600 m Gabionen erforderlich. Ab der Einmündung auf Höhe des Hundesportvereins (Station 0+590 m) wird der Querschnitt terrassenförmig angelegt: Der Geh- und Radweg wird mittels einer zweiten Gabionenwand 1,50 m gegenüber der Fahrbahn höher gelegt. Diese Lösung wurde nötig, da aufgrund der schlechten Eigenschaften des anstehenden Bodens und der Lage des Geh- und Radwegs im Böschungsanschnitt Gabionenwände mit einer Höhe von 4 m statisch nicht mehr nachweisbar waren. Die Zufahrt zu den dort gelegenen Flurstücken über den Geh- und Radweg wird für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben. Entlang der unteren Gabionenwand verlaufen ein Schrammbord sowie eine 3-zeilige Rinne (50 cm Breite) um eine sichere Verkehrsführung zu erreichen.
Die Trasse der Glattbacher Straße selbst bleibt nahe zu unverändert. Um den durch den Hocheinbau entstehenden Höhenunterschied ausgleichen zu können, wird diese ca. 50cm Richtung Hang verschoben.
Die Sanierung des schadhaften Oberbaus der Glattbacher Straße erfolgt im Wesentlichen im Hocheinbau. Hierbei wird die Fahrbahndecke 5 cm abgefräst und ein neuer Oberbau bestehend aus
4 cm
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Asphaltdeckschicht
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6 cm
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Asphaltbinderschicht
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10 cm
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Asphalttragschicht
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20 cm
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Gesamtdicke
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sowie einer Asphaltbewehrung zur Rissevermeidung aufgebracht. Aufgrund der stellenweise sehr geringen Mächtigkeit des vorhandenen Oberbaus ist jedoch in Teilbereichen ein Vollausbau erforderlich. Hierbei wird der frostsichere Oberbau gemäß RStO, Bauklasse III, bestehend aus
4 cm
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Asphaltdeckschicht
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6 cm
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Asphaltbinderschicht
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14 cm
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Asphalttragschicht
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46 cm
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Frostschutzschicht
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70 cm
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Gesamtdicke
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vollständig neu aufgebaut.
Bei der talseitigen Böschung im Bereich von Station 0+220 bis 0+270 ist die Standsicherheit nicht mehr vollständig gewährleistet. Aus diesem Grund wird der Straßendamm mit bewehrter Erde neu aufgebaut.
Entlang des Böschungsfußes bei Station 0+900 verläuft der Bach in unmittelbarer Nähe. Hierdurch ist bereits ein Kolk entstanden, der gegen weitere Erosion während der Baumaßnahme mit Wasserbausteinen gesichert wird.
Die Entwässerung erfolgt über Erdmulden bzw. über die Schulter. Im Bereich des terrassierten Querschnitts, erfolgt die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg mittels eines Schrammbords. Durch den Einbau von Drainagen wird das Schichtenwasser des anstehenden Bodens aufgefangen und über Querdurchlässe zur Talseite geführt. Durch diese Maßnahme wird nach Aussage des Bodengutachters die Hauptursache für die Instabilität des bestehenden Straßendamms und damit die Rissebildung in der Fahrbahn beseitigt
Aufgrund der Unstetigkeit der Strecke soll die Glattbacher Straße auch zukünftig mit Tempo 50 ausgewiesen werden. Talseitig wird die Glattbacher Straße mit einer Schutzplanke ausgestattet.
Der Geh- und Radweg erhält eine Straßenbeleuchtung. Damit sich dieser, aber auch die Gabionenwände möglichst harmonisch ins Landschaftsbild einfügen werden die Gabionenwände mit Stufen von 20 cm versetzt, so dass eine Bepflanzung der Absätze möglich ist.
Im Vorfeld des Bauvorhabens wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der in den letzten Monaten nochmals an die geänderte Planung angepasst wurde. Der geplante Straßenausbau ist grundsätzlich auf der bestehenden Trasse vorgesehen. Allerdings ergibt sich aus der angestrebten Verbreiterung eines schmalen Pfades für eine Nutzung als Geh- und Radweg mit 2,5 m ein zusätzlicher Flächenanspruch. Dieser würde talseitig nahezu auf der gesamten Länge Biotopflächen in Anspruch nehmen und dabei insbesondere im nördlichen Bereich auch den Glattbach treffen. Dessen Wert als Feuchtlebensraum ist im Vergleich höher anzusiedeln als die Gehölzstrukturen auf der Hangseite, auch wenn diese ebenfalls als Biotop erfasst sind. Vor diesem Hintergrund wurde der Trassenverlauf so gewählt, dass der Eingriffsbereich talseitig weitgehend mit der aktuellen Fahrbahnkante identisch ist. Der zusätzliche Flächenanspruch betrifft somit im Wesentlichen die nördlichen bzw. westlichen Böschungsbereiche. Um den Umfang der zwangsläufigen Böschungsanschnitte zu reduzieren ist dort der Einbau von Gabionenwänden unterschiedlicher Höhe vorgesehen. Talseitig sind keine Gabionenwände erforderlich. Als Füllmaterial ist aktuell an Grobschotter aus regionalem Gestein gedacht.
Talseitig ergeben sich nahezu keine Beeinträchtigungen, abgesehen von der bewehrten Erde im Bereich instabilen Baugrunds. Deren Herstellung wird nur durch vollständige Beseitigung des vorhandenen Gehölzbewuchses auf der Böschung möglich. Der eigentliche Talgrund und der Bach bleiben aber erhalten.
Lage und inhaltliche Ausgestaltung von geplanten Maßnahmen wurden im Zusammenspiel von Eingriffsqualitäten auf der einen sowie raumbezogenen Entwicklungszielen auf der anderen Seite entwickelt. Für den vom Vorhaben betroffenen Raum sieht das Arten- und Biotopschutzprogramm drei Schwerpunkte vor:
Der eine zielt auf Erhalt und Optimierung von „ ... Gebüschen, Feldgehölzen, Hecken und einzelnen Baumbeständen ... sowie Erhalt und Förderung extensiver Grünlandnutzung ... “, der andere auf „Optimierung der Verbundfunktion von Fließgewässern II. und III. Ordnung für Pflanzen- und Tierarten“. Der dritte Schwerpunkt zielt auf Trockenstandorte und gewinnt wegen des Erfordernisses zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen nun doch noch an Bedeutung. Er strebt „Erhalt, Pflege und Optimierung von Magerrasen, Magerwiesen, Ruderalflächen, Ranken, Rainen, trockenen Komplexlebensräumen ... “, im konkreten Fall von überregionaler Bedeutung, an.
Diese Zielvorgaben lassen sich mit den Eingriffsqualitäten leicht zu einem Maßnahmenkonzept zusammen führen. Die Böschungsanschnitte werden mit standortgerechten Gehölzen zur Entwicklung von Feldgehölzen oder Hecken bepflanzt, wenn nicht der zu geringe Böschungsquerschnitt dagegen spricht. Im Bereich der Waldflächen ist auch das Entwicklungsziel Wald. Mit Blick auf die nur betroffenen Böschungsflächen – wenn überhaupt– ist dabei vor allem Waldsaum gemeint. Wie richtig dieser Zielschwerpunkt ist zeigt schon der dennoch verbleibende Verlust bei den Gehölzen. Zugleich nimmt jedoch der Anteil von extensiven Wiesenflächen durch den größeren Umfang von Rainen zu. Die Gabionenmauern wiederum, ggf. erst recht die natürlichen Felswände, können Ergänzungsfunktionen für die Trockenlebensräume erfüllen, sodass auch diese Maßnahme sich in das Gesamtkonzept der ABSP-Ziele einfügt. Die sonstigen Maßnahmen mit kleinen Flächenanteilen stehen dem Gesamtkonzept nicht entgegen.
Das Ergebnis des LPB zeigt, dass der Eingriff zwar nicht alleine durch die vom Straßenbauwerk unmittelbar veranlassten (Ausgleichs-) Maßnahmen entlang der Glattbacher Straße, jedoch zusammen mit externen Maßnahmen durch Aufwertung vorhandener städtischer Grundstücke in einer Entfernung von maximal 1000m von der Glattbacher Straße, ausgeglichen.
Im Zuge der saP kann auf Grundlage vorhandener Daten eine verbotstatbeständliche Betroffenheit für alle Pflanzen und mehrheitlich auch die Tiergruppen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Weitere Prüfschritte mit vertiefenden Untersuchungen wurden insofern nicht erforderlich. Es sind aber auch Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie gemeinschaftsrechtlich geschützte Vogelarten betroffen.
Für mehrere Fledermäuse als Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie werden Verbotstatbestände des § 44 BNatschG erfüllt, sofern keine Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies trifft auch auf die Haselmaus sowie die Zauneidechse zu. Unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. des vorgezogenen Ausgleichs ist jedoch eine Verschlechterung des Erhaltungszustands dieser Arten aufgrund des Vorhabens auszuschließen.
Auch für mehrere an das Wasser gebundene Vogelarten, Heckenbrüter sowie weitere potenziell im Eingriffsbereich brütende Arten werden Verbotstatbestände des § 44 BNatschG erfüllt, sofern keine Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wiederum ist jedoch unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung im räumlichen Zusammenhang eine Verschlechterung des Erhaltungszustands dieser Arten aufgrund des Vorhabens auszuschließen.
Die erforderlichen spezifischen Maßnahmen werden mit jenen aus der allgemeinen Eingriffsregelung resultierenden zusammengeführt.
Es sind folgende, artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen:
• Zur Vermeidung unzulässiger Schädigungen oder Störungen von Tieren werden notwendige Baumfällungen und Rodungen, ebenso Abtrag oder Übererdung (Auffüllungen) der Vegetationsdecke/von Boden nicht während der Brutzeit potenzieller Vogel- bzw. Nutzungsphase potenzieller Fledermausvorkommen, der Haselmaus, der Zauneidechse durchgeführt. Ausführung nur im Winterhalbjahr zwischen Anfang Oktober bis Ende Februar.
• Während der Bauzeit sind die Glattbachaue und zu erhaltende Einzelbäume vor Beschädigungen durch Bauzaun o.ä. zu schützen (wg. Vögeln, Fledermäusen).
• Keine Entnahme und keine Einleitungen in Oberflächengewässer durch den Baubetrieb (wg. Vögeln).
• Beleuchtungsregelungen: der Eingriffsbereich ist sowohl dauerhaft als auch während der Bauzeit nur im absolut notwendigen Umfang zu beleuchten, zugleich sind die Lichtkegel nur auf die Straße bzw. das Baufeld, nicht auf die Umgebung auszurichten (wg. Fledermäusen, Vögeln, Insekten). Für die Beleuchtungsanlagen sind dem Stand der Technik entsprechend nur insektenfreundliche Leuchtmittel (Natriumdampf-Hochdrucklampen oder Leuchtdioden, abgeschirmt, nicht nach außen oder nach oben gerichtet) zu verwenden.
• Zur Reduzierung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse sind unmittelbar nach Durchführung der Baumaßnahme in drei Teilabschnitten Leitstrukturen (Bäume, Sträucher und/oder Zäune) an den Böschungs-/Gabionenoberkanten zu erneuern.
• Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Hecken-/Gehölzbrütern sowie der Haselmaus werden Ausgleichsflächen im räumlichen Zusammenhang neu geschaffen.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist vorgesehen die Maßnahme in einem Abschnitt unter Vollsperrung auszubauen.
Durch den Bau unter Vollsperrung sind zum Einen günstigere Kostenangebote und zum Zweiten auch eine Verkürzung der Gesamtbauzeit zu erwarten. Für die Abwicklung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs wird, in Abstimmung mit der bauausführenden Firma und der Verkehrspolizei, angestrebt eine sichere Führung entlang der Baustelle anbieten zu können.
Das anstehende Gelände kann im Arbeitsbereich der Gabionen aufgrund des anstehenden Bodenmaterials nur unter 45° abgeböscht werden. Gleichzeitig kann aufgrund der sehr schlechten Bodenbeschaffenheit der Aushub für den Arbeitsraum der Gabionen nur in Abschnitten von etwa 5-10m vorgenommen werden.
Im Zuge der Baumaßnahme müssen die Versorgungsleitungen von Telekom, EON, AVG und die Gashochdruckleitung umgelegt werden. Die Wasserleitung muss alterbedingt erneuert werden. Bei den genannten Sparten handelt es sich grundsätzlich um Hauptversorgungsleitungen. Die Anbindung der Gemeinde Glattbach muss auch während der Bauzeit gewährleistet sein.
Die vorbereitenden Rodungsmaßnahmen sind in Absprache mit der Regierung von Unterfranken für Februar 2013 eingeplant. Der Baubeginn der Tiefbauleistungen ist für Anfang Mai 2013 vorgesehen. Die Arbeiten der Versorgungsunternehmen werden nach derzeitigem Stand etwas vorlaufen.
Die Maßnahme wird von Seiten der Stadt Aschaffenburg durch eine offensive und transparente Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Am 22.11.2012 wurde die Maßnahme im Rahmen einer Bürgerversammlung der Gemeinde Glattbach vorgestellt. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss ist gemeinsam mit der Baudurchführungsvereinbarung für die Stadtratssitzung am 17.12.2012 vorgesehen.
Kosten:
Die Baulast der Glattbacher Straße obliegt auf ihrer gesamten Strecke von ca. 1,1 km der Stadt Aschaffenburg, da die Gemarkungsgrenze unmittelbar vor Glattbach verläuft (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG). Nachdem die Glattbacher Straße jedoch vorwiegend dem Verkehrsbedürfnis der Gemeinde Glattbach dient, ist sie nach Art. 49 BayStrWG dazu verpflichtet, erforderliche Aufwendungen anteilig zu erstatten.
Wie bereits bei den vorbereitenden Planungsleistungen einvernehmlich vollzogen, werden alle anfallenden Kosten im Verhältnis im gleichen Verhältnis unter den Vorhabensträgern aufgeteilt. Die Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung wird von der Gemeinde Glattbach alleinig getragen.
Die Kosten brutto gliedern sich wie folgt:
Grunderwerb und Inanspruchnahme
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8.200 €
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Gutachten, statische Nachweise
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60.000 €
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Baustelleneinrichtung
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10.000 €
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Verkehrssicherung
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7.000 €
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Erschließen und Räumen des Baugeländes
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103.000 €
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Erdarbeiten
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481.600 €
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Herstellung Geh- u. Radweg, Deckensanierung, Entwässerung
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751.400 €
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Stützwände, Böschungssicherung
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451.400 €
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Straßenausstattung
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125.800 €
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Beleuchtung Geh- und Radweg
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75.900 €
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Bepflanzung (Ausgleichsmaßnahmen, Straßenbepflanzung)
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105.300 €
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Einfriedigungen
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7.800 €
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Verlegung der Gasleitung
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297.500 €
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Sonstiges
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15.000 €
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Summe
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2.499.900 €
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Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme eine Förderung von mind. 65% der förderfähigen Kosten aus FAG- Mitteln erhält. Als nicht förderfähig werden folgenden Kosten in brutto beurteilt:
Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LPB)
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9.900 €
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Spezifische artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
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4.300 €
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Straßenbeleuchtung
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75.900 €
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Schieber und Schächte von Versorgungsleitungen anpassen
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6.600 €
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Umlegung der Gasleitung
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297.500 €
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Untersuchung auf Kampfmittel
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9.100 €
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Ingenieurhonorare
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16.100 €
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Summe
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419.400 €
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Die Gesamtkosten lassen sich zu 72% dem Neubau des Geh- und Radweges zuordnen. Die übrigen Kosten, 28 % der Gesamtsumme, fallen auf die Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße.
Die genauen Kosten, die auf die Stadt Aschaffenburg und die Gemeinde Glattbach zukommen, hängen von der endgültigen Förderhöhe ab.