Im Rahmen der Ausarbeitung eines Konzeptes für das Bewohnerparken im Pompejanum- und Maximiliansviertel führte das Stadtplanungsamt 2010/ 2011Gespräche mit den Anwohnern.
Hierbei äußerte der Inhaber einer dort ansässigen Wirtschaftsprüfungskanzlei, dass er aufgrund der für ihn durch das Konzept unzureichenden Anzahl an Stellplätzen für seine Kanzlei die Blutbuche auf seinem Grundstück fällen muss, um in seinem Hof weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Die Stadtverwaltung führte daraufhin Gespräche mit dem Inhaber um die Blutbuche erhalten zu können. Letztendlich stimmte dieser einer Unterschutzstellung zu.
Als erster Verfahrensschritt wurde wie üblich der Baumberater beim Gartenamt, um Stellungnahme gebeten. Dieser stellte fest, dass die Blutbuche vital und erhaltenswert ist.
Die Blutbuche ist um die 90-100 Jahre alt, hat einen Kronendurchmesser von ca. 20 m sowie einem Stammdurchmesser von jeweils ca. 80 - 90 cm.
Gemäß § 28 Bundes-Naturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Blutbuche aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, ihrer ökologischen Wertigkeit und vor allem ihrer Seltenheit die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllt.
Die Blutbuche befindet sich vollständig in Privateigentum. Betroffen sind 4 Grundstücke mit insgesamt 62 Eigentümern. Die Eigentümer werden im Verfahren beteiligt und dürfen mögliche Einwände vorbringen.
In der Sitzung am 22.06.2011 sprach sich der Naturschutzbeirat einstimmig für eine Ausweisung zum Naturdenkmal aus.
Eine endgültige Entscheidung für eine Ausweisung als Naturdenkmal erfolgt im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens.