Bericht über abgeschlossene Abstimmungserklärungen mit Systembetreibern im Entsorgungsgebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Werksenates, 21.02.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Neben der Duales System Deutschland GmbH benutzen 9 weitere Systembetreiber das vorhandene haushaltsnahe Erfassungssystem für Verkaufsverpackungen mit.
Gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung sind haushaltsnahe Erfassungssysteme für Verkaufsverpackungen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen. Dies erfolgte mit DSD detailliert in einer vom Stadtrat beschlossenen Abstimmungsvereinbarung am 11.11.1992.
Mit jedem neuen Systembetreiber, der die Mitbenutzung der von DSD aufgebauten Sammel- und Verwertungsstruktur anstrebt, ist keine Abstimmungsvereinbarung erforderlich, sondern lediglich die Erklärung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, dass die mit DSD erfolgte Abstimmung auch für die Mitbenutzung der Systemstruktur durch die weiteren Systembetreiber gilt, wie dies bereits für 9 weitere Systembetreiber erfolgte. Diese Abstimmungserklärung ist Voraussetzung, dass ein System entsprechend der Verpackungsverordnung jeweils in einem Bundesland eingeführt werden darf und kann nicht verweigert werden.
Bei dem Beschluss über die Abstimmungserklärung mit der Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG am 22.09.2011 wurde vom Werksenat der Abschluss weiterer inhaltsgleicher Abstimmungs-erklärungen auf die Werkleitung übertragen und um einen jährlichen Bericht hierüber gebeten.
Seither wurde keine weitere Abstimmungserklärung mit einem Dualen System abgeschlossen.
.Beschluss:
Seit 19.10.2011 wurde mit keinem weiteren Dualen System eine Abstimmungserklärung entsprechend § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung für die Mitbenutzung des mit DSD abgestimmten Systems zur Erfassung von Verkaufsverpackungen abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:19 Uhr