Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); - Bericht über das Jahr 2012 - Zustimmung zur Annahme einer Spende


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.03.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 7pl/4/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aschaffenburg hatte im letzten Jahr festgestellt, dass die Zuständigkeit bezüglich der Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen, wie z. B. Spenden und Sponsoringleistungen, zwischen dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister bisher noch nicht eindeutig in der Geschäftsordnung geregelt wurde. Der Stadtrat hat daher auf Vorschlag der Verwaltung mit Beschluss vom 21.05.2012 (SPNr. PL/7/5/12) die Geschäftsordnung des Stadtrates optimiert und gleichzeitig festgelegt, dass jährlich über die Annahme von Zuwendungen in Geld (Spenden und Schenkungen) in anonymisierter Form berichtet wird. Diesem Verlangen wird daher mit diesem Bericht nachgekommen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg (GeschO) für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z.B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert bis zu 25.000,-- € zuständig (laufendes Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindordnung für den Freistaat Bayern – GO). Der Oberbürgermeister hat diese Zuständigkeit insbesondere bei der Annahme von Zuwendungen zu sozialen Zwecken zum Teil auf Bedienstete der Stadt Aschaffenburg delegiert (gem. § 10 Abs. 5 GeschO i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GO).

Nach § 3 Nr. 10 a GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z.B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert ab 25.000,-- € zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Spendenabwicklung Einnahmeverbuchung und Ausstellen der Spendenquittung) wurde die Spende zur Restaurierung des Stadttheaters in Höhe von 31.000,00.- EUR unter dem Vorbehalt der formalen Zustimmung des Stadtrates (Plenum) angenommen. Es wird deshalb auch um nachträgliche formale Genehmigung der angenommenen Spende gebeten.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über die Annahmen Zuwendungen in Geld oder geldwerten Zuwendungen (Spenden oder Schenkungen) an die Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Annahme der Spende zur Restaurierung des Stadttheaters an die Stadt Aschaffenburg in Höhe von 31.000.- EUR wird nachträglich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:21 Uhr