Nutzungsänderung von Verkauf Teppichböden zu Verkauf und Reparaturen von Zweirädern einschließlich Zubehör und entsprechender Bekleidung auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Stengerstraße 8, durch die Grundstücksgemeinschaft xxx, Aschaffenburg; BV-Nr.xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.03.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.03.2013 ö Beschließend 2uvs/2/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 15.02.2013, beantragt die Bauherrengemeinschaft xxx, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Verkauf Teppichböden zu Verkauf und Reparaturen von Zweirädern einschließlich Zubehör und entsprechender Bekleidung auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Stengerstraße 8 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Realisierung einer Betriebsverlagerung eines Zweiradgeschäftes, das bisher nur wenige hundert Meter entfernt vom Baugrundstück in der Auhofstraße ansässig war. An der Gebäudekubatur und der Gestaltung des Betriebsgebäudes werden bis auf 2 neue Stahltreppen keine baulichen Veränderungen vorgenommen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.02.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20/1b „Stengerstraße“ der für das Baugrundstück Gewerbegebiet festsetzt.

Nach diesen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nach der Art der geplanten Nutzung das Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zulässig. Es wird jedoch eine Befreiung von Art und Umfang der beantragten Nutzung vorgeschlagen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Bauherrengemeinschaft xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Verkauf Teppichböden zu Verkauf und Reparaturen von Zweirädern einschließlich Zubehör und entsprechender Bekleidung auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Stengerstraße 8, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:22 Uhr