Entwurf Lärmaktionsplan Schiene der Regierung von Unterfranken - Stand März 2013; Einvernehmen der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.06.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.06.2013 ö Beschließend 4pl/9/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wie bereits im Stadtrat erläutert, erstellt die Regierung von Unterfranken zurzeit einen Lärmaktionsplan (LAP) für die das Stadtgebiet in Ost-West-Richtung querenden Hauptverkehrsstrecken der Bahn (Bahnstrecken 5200, 5228, 3660 und 3557). Zu dem im Mai/Juni 2012 öffentlich ausgelegtem Entwurf des LAP beschloss der Stadtrat in der Sitzung am 16.07.2012 (Vorberatung im UVS am 09.05.2012) Stellung zu nehmen. Die vom Stadtrat beschlossene Stellungnahme und der Antrag der SPD-Fraktion vom 26.06.2012, welcher als separater Antrag des Aschaffenburger Stadtrates zu werten war, wurde entsprechend durch das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.07.2012 an die Regierung von Unterfranken verschickt.

Gemäß Art. 8a des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes bedürfen Lärmaktionspläne der Regierung u.a. des Einvernehmens der betroffenen Gemeinden. Nachdem jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen ist, wurde daher am 13.03.2013 der Stadt Aschaffenburg der überarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplanes (s. Anlage) mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens übermittelt.

Durch die Stadtverwaltung wurde geprüft, ob und ggf. wie die einzelnen Punkte der Stellungnahme der Stadt und des Stadtrates vom Juli 2012 im jetzt vorgelegten Entwurf des LAP Schiene berücksichtigt wurden und ob sich daraus entsprechende Änderungen des Lärmaktionsplanes ergeben haben (Anmerkung: Gemäß den Hinweisen des Länderausschuss Immissionsschutz zur Lärmaktionsplanung (UMK-Umlaufbeschluss 33/2007) muss sich mit den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen inhaltlich auseinandergesetzt werden, sie müssen jedoch nicht zwingend in den Lärmaktionsplan einfließen).

Im Kapitel 5.2 des LAP sind die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Vorschläge gewürdigt. Hier sind auch unter den Buchstaben k) und l) die jeweiligen Behandlungen der Stellungnahmen der Stadt Aschaffenburg und des separaten Antrages des Stadtrates im Detail aufgeführt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die erforderliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den beantragten Punkten zum vorherrschenden Teil erfolgt ist. Die von der Stadt Aschaffenburg vorgetragenen Anregungen sind jedoch überwiegend nicht im Lärmaktionsplan berücksichtigt bzw. in den Maßnahmenteil eingeflossen. Änderungen des Lärmaktionsplanes ergeben sich insgesamt nur in zwei Punkten, hier ist die Anpassung lediglich redaktioneller Art. Der LAP sagt hierzu in Kapitel 5.3 aus:

„Die Vorschläge für die Anregungen wurden gewürdigt. Aus der Bürgerbeteiligung ergibt sich mit Ausnahme der redaktionellen Ergänzungen zur baulichen Situation und der Nennung der Bekleidungsfachschule innerhalb des kritischen Isophonenbereiches keine Änderung des Planentwurfs.“

Aufgrund der aus Sicht der Stadtverwaltung ungenügenden Berücksichtigung der in der Stellungnahme vom 23.07.2012 vorgetragenen Punkte wird daher vorgeschlagen, das Einvernehmen zum vorgelegten Entwurf des Lärmaktionsplanes nicht zu erteilen.

.Beschluss:

Das Einvernehmen der Stadt Aschaffenburg zum Entwurf des Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken der Regierung von Unterfranken (Stand März 2013) (Anlage 1) wird nicht

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:34 Uhr