Einnahmeregelung für Sonderöffnungszeiten und Raumnutzungen in den Museen der Stadt
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 03.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach Führungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten stark zugenommen. Eine Regelung, die im Rahmen der Ausstellung "Cranach im Exil" (2007) entwickelt wurde, sollte der größeren Vielfalt der Nachfragen angepasst werden. Zudem wird nach der Modernisierung einzelner Räume die Anmietung von Museumsräumlichkeiten für Veranstaltungen durch Firmen oder Privatpersonen zunehmend nachgefragt. Um den zusätzlichen Aufwand sowie zusätzlich anfallende Personalkosten abzufangen, wird unten stehender Vorschlag unterbreitet.
Ein wirtschaftlicher Mehrwert ist mit dieser Regelung nicht zu erzielen. Dies setzte eine intensive Bewirtschaftung der Räume voraus, für die weder personelle noch finanzielle Grundlagen vorhanden sind. Zudem dürfte der Markt in Aschaffenburg eine solche Vorgehensweise nicht rechtfertigen. Es geht also in erster Linie um ein Abfangen der anfallenden Betriebskosten mit Blick auf den Museumshaushalt.
Gleichzeitig stellt die Öffnung der Häuser und eine in notwendigen Grenzen flexible Handhabung der Regelung aber ein wichtiges Instrument dar, die "Schwelle" niedrig zu halten und die Museen im öffentlichen Leben als selbstverständlichen Treffpunkt der Bürgerinnen und Bürger weiter zu etablieren.
1. Übersicht aktuelle reguläre Kosten: Eintritte
Ort
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Eintritt pro Person
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Führungsgebühr (vhs)
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Kunsthalle
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4,- / 3,50 € z. T. höher bei großen Ausstellungen
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66,- €
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Stiftsmuseum
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2,50 /1,- €
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66,- €
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Naturwiss. Museum
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1,- / 0,50 €
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66,- €
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Museum jüdischer Geschichte und Kultur
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frei
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66,- €
frei für Schüler im Klassenverband
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Schlossmuseum (SGV)
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5,50 / 4,50 €
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66,- €
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2. Neue Grundlage: Sonderführungen und Raummieten
Grundlage: "Personaldurchschnittskosten" (Stadt Aschaffenburg). Es sind jeweils Kosten für Aufsicht und Aushilfskräfte berechnet.
Ort
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Führung
(bis max. 2 Std., außerhalb regulärer Öffnungszeiten)
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Raummiete
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Kunsthalle
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€ 120
(3 Aufsichten)
€ 155
(4 Aufsichten, wenn Empore geöffnet)
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nicht möglich
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Stiftsmuseum
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€ 100
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Glockensaal:
€ 200 Miete
plus Personalkosten pro Stunde:
3 Personen € 120
4 Personen € 155
Sonntagszuschlag: plus 25 %
Feiertagszuschlag: plus 135 %
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Naturwiss. Museum
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€ 70
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Medienraum:
€ 150
1 Person Aufsicht € 35/Std.
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.Beschluss:
Der Kultur- und Schulsenat stimmt der Einnahmeregelung bei Sonderöffnungen und Raumanmietungen in den Museen wie folgt zu:
Ort
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Führung
(bis max. 2 Std., außerhalb regulärer Öffnungszeiten)
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Raummiete
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Kunsthalle
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120,-- €
(3 Aufsichten)
155,-- €
(4 Aufsichten, wenn Empore geöffnet)
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nicht möglich
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Stiftsmuseum
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100,-- €
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Glockensaal:
200,-- € Miete
plus Personalkosten pro Stunde:
3 Personen 120,-- €
4 Personen 155,-- €
Sonntagszuschlag: plus 25 %
Feiertagszuschlag: plus 135 %
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Naturwiss. Museum
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70,-- €
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Medienraum:
150,-- €
1 Person Aufsicht 35,-- €
/Std.
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:59 Uhr