Errichtung einer Lagerhalle für Stahlteile auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xx, Gemarkung Schweinheim, durch die Grundstücksgemeinschaft xx, BV-Nr. 20130184
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Grundstücksgemeinschaft xxx beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle für Stahlteile auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Am Gxxx, Aschaffenburg.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 26.06.2013 liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 5/26 „Gewerbegebiet Ebersbacher Straße“ der für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Art nach dort zulässig.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Grundstücksgemeinschaft xxx wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle für Stahlteile auf dem Baugrundstück Fl.-
Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Am Grubenteich x, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr