Neubau einer Wohnanlage mit 107 Wohneinheiten, Gaststätte und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. 6123/2 und 6125, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 67 und Beckerstraße 6, durch die Firma Dreger Construction GmbH, Stockstadt; Änderungsantrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte, BV-Nr. 20130077


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.07.2013 ö Beschließend 6uvs/6/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 15.03.2013 und 11.04.2013 beantragt die Firma Dreger Construction GmbH Stockstadt die Genehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit 107 WE, einer Gaststätte im Erdgeschoss und einer Tiefgarage in 2 Geschossen auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 6123/2 und 6125, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 67 und Beckerstraße 6 in Aschaffenburg.

Diesem Bauantrag hat der Umwelt- und Verwaltungssenat in seiner Sitzung vom 08.05.2013 zugestimmt.

Mit Planunterlagen, eingegangen am 25.06.2013, beantragt nunmehr die Firma Dreger Construction die Änderungsgenehmigung zum Einbau einer privat betriebenen Kindertagesstätte. Es sollen eine Kindergartengruppe entstehen und zwei Krippengruppen (ca. 50 Kinder ingesamt) eingerichtet werden. Nach der Stellungnahme des Jugendamtes vom 02.07.2013 kann, aufgrund der vorgelegten Planung, von Seiten des Jugendamtes die notwendige Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt werden.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.06.2013 liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3/21 für das Gebiet zwischen Würzburger-, Kneipp- und Beckerstraße, der Gebietsart Mischgebiet festlegt. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Art nach zulässig.

Ab dem 01.07.2013 muss eine Kita weitgehend barrierefrei sein. Der Zugang über den Aufzug des allgemeinen Treppenhauses ist hierfür nicht ausreichend. Vor der Baugenehmigung ist daher noch im Einvernehmen mit dem Jugendamt zur Vorbereitung der Betriebsgenehmigung die Funktionsfähigkeit und Einhaltung der DIN zu klären.

Die Anordnung der Schlafräume zur Würzburger Straße hin muss noch immissionsschutzrechtlich durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geprüft werden.

Der Zugang zum Aufzug über die Wohnungserschließung ist nicht ausreichend. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Dreger Construction GmbH, Stockstadt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Einbau einer Kita-Stätte auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Str. xx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr