Naturschutzrecht; Hundeanleinverordnung in der Fasanerie


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 5pl/13/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 01.08.2012 trat die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über die Regelung der Anleinpflicht im Naherholungsgebiet Fasanerie vom 20.07.2012 in Kraft. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde unter Mitarbeit der Aschaffenburger Hundeschule und der Mitglieder des Stammtisches „Hunde der Fasanerie“ erarbeitet.

Der Stadtrat hatte die Verwaltung in der Sitzung vom 21.05.2012 beauftragt,

a) die Umsetzung der Verordnung durch eine intensive Öffentlichkeitskampagne sowie durch
  weitere Gespräche mit den Interessengruppen zu begleiten sowie

b) das Erfordernis der Verordnung nach einem Jahr erneut zu prüfen und im Stadtrat hierüber zu
    berichten.

a) Umsetzung der Verordnung:

Die Vorstellung der neuen Verordnung an die Bürger wurde rechtzeitig vor Inkrafttreten durch folgende Maßnahmen vorgenommen:

- in der Wochenendausgabe des „Main-Echos“ vom 21.07.2012 erfolgte ein ganzseitiger Bericht
  über die neuen Regelungen;

- an allen Zugangswegen und Hauptwegen der Fasanerie wurden Schilder angebracht, auf denen
  die Neuregelungen ersichtlich sind und alle Wege mit Leinenpflicht wurden mit Piktogrammen
  markiert (s. Anlage);

- es wurde ein „Merkblatt über die Leinenpflicht in der Fasanerie“ entwickelt, das an Hundehalter
  und Passanten verteilt wurde (s. Anlage);

- am 0 4.08.2012 betrieben die Aschaffenburger Hundeschule, die Mitglieder des Stammtisches
„Hunde der Fasanerie“ und das Ordnungsamt am Eingangsbereich der Fasanerie einen Infostand,
  bei dem Informationen rund um die Leinenpflicht präsentiert und ein Workshop zum Hundeführen
  an der Leine angeboten wurden.

- am 12.08.2012 gab es einen kostenlosen Workshop für Eltern und Kinder zum Umgang mit
  Hunden.

b) weiteres Erfordernis der Verordnung:

Die Umsetzung der Leinenpflicht wird vom Ordnungsdienst regelmäßig im Rahmen der Streife kontrolliert. Die Feststellungen belegen, dass die Leinenpflicht sowohl beachtet, als auch, dass dafür Verständnis aufgebracht wird. Während in den Vorjahren regelmäßig beim Ordnungsamt Beschwerden über Konfliktsituationen freilaufende Hunde / Jogger, Spaziergänger eingegangen waren, hat sich die Situation seit Inkrafttreten der Hundeanleinverordnung durchwegs entspannt.

Somit kann festgestellt werden, dass die Regelung zielführend war und daher beibehalten werden sollte.

.Beschluss:

Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über die Regelung der Anleinpflicht im Naherholungsgebiet Fasanerie vom 20.07.2012 ist weiterhin erforderlich und bleibt bestehen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:11 Uhr